Anbei noch ein interessanter Link, wo der vollständige Name des FALSCH-GUTACHTERS Thomas HOLZMANN auftaucht.
Hier bringt man es ANS TAGESLICHT:
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=14&NAVZU_ID=57&STORY_ID=57&M_STORY_ID=638
AUSZUG:
Mai/Juni 2009 Die Ärztekammer geht davon aus, dass es ich bei den Gutachten des Medizinmannes HOLZMANN um 'Gefälligkeitsgutachten' handelt, die nichts mit der Realität zu tun haben. Sie unternimmt zweierlei:
Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die "Fälschung von Gesundheitszeugnissen" ist nach § 277 Strafgesetzbuch ein klarer Straftatbestand. Anfang Juni durchsucht die Staatsanwaltschaft die Praxis und die Wohnung des Medizinmannes Dr. med. Thomas HOLZMANN
13.07.2009 DER SPIEGEL berichtet in seiner Augabe Nr. 29 erneut über den Fall: "Chronisch anpassungsgestört"
16.11.2009 Das Verwaltungsgericht veröffentlicht seine Entscheidung in Sachen Dr. med. HOLZMANN: "Standesrechtliche Verstöße eines Arztes":
Er habe "seine ärztlichen Berufspflichten verletzt", indem er bei der Untersuchung der 34 Steuerfahnder "nicht die notwendige sorgfältige Verfahrensweise einhielt", sondern in "Kauf genommen hat, dass das Ergebnis hinter dem Standard psychiatrischer Begutachtung zurückbleibt und unrichtig sein könnte"
Große Konsequenzen hat dies für den Medizinmann nicht: Er muss 12.000 € Geldbuße zahlen. Was die Verwaltungsrichter damit nicht wirklich sagen (wollen), aber meinen: Die im Auftrag der Hessischen Finanzverwaltung be- und erstellten Gutachten sind 'Gefälligkeitsgutachten'.
Das vollständige Urteil gibt es hier nachzulesen: "Standesrechtliche Verstöße eines Arztes", Az: 21 K 1220/09.GI.B
Im Zuge der Verhandlungen stellt sich heraus, dass der Medizinmann im Wochenrhythmus "Gutachten" u.a. für die Hessische Finanzverwaltung erstellt: im Durchschnitt täglich 3 für je 350 € zzgl. MwSt. Der erste 'Kandidat' muss um 10 Uhr erscheinen, der nächste um 12 und der letzte um 14 Uhr - im Fließbandtakt sozusagen.
Eine 'richtige' Arztpraxis gibt es in der gewerblich genutzten Wohnung auch nicht, wie die Fotos vom Sandweg 12 belegen: