Artikel & Petition gegen "Geo-Engineering"

Artikel & Petition gegen "Geo-Engineering"

Beitragvon mirijam » Dienstag 9. August 2011, 14:38

Vom Traum das Wetter und Klima zu steuern ... hin zur Klimaangst

Montag, den 8. August 2011 um 15:32 Uhr
von Michael Krüger

In den Sechziger Jahren des letzten Jahrhundert war von Treibhauseffekt und Klimaschutz in den Medien noch keine Rede. Vielmehr beschäftigte man sich mit der Vorstellung das Wetter und Klima in den nächsten 50 bis 100 Jahren einmal steuern zu können. In der Serie “Was sucht der Mensch im Weltall?” von 1968 erklärt der Physiker Prof. Heinz Haber in Folge 13 “Künstliches Wetter und Klima” die Möglichkeiten des “Geo-Engineering”, um das Wetter und das Klima künstlich zu beeinflussen.

Eine Möglichkeit sah man darin die Atmosphäre mit Silberjodid zu “impfen” und somit Kondensationskeime für den darin enthaltenen Wasserdampf zu erzeugen. Eine andere Möglichkeit sah man darin die Sonneneinstrahlung durch Einbringung von Kohlenstaub in die Atmosphäre, sogenanntes “Global Dimming“, auf der Erde zu verringern. Damals suchte man Erkenntnisse, um die Erde, auf der wir leben, zu einen besseren Planeten zu machen, so Prof. Heinz Haber.

Vorstellungen die seinerzeit als innovativ galten lösen heute Angst und Bange aus

Der Fortschrittsglauben, welcher mit dem Beginn der Weltraumfahrt in den Fünfziger und Sechziger Jahren aufkam, verklärte sich Mitte bis Ende der Siebziger Jahre, mit dem Aufkommen der Umweltbewegung, in eine allgemeine Umwelt-Angst. Technischer Fortschritt gilt nunmehr als Bedrohung für die Menschheit.

Das “Geo-Engineering” wird seither nicht mehr als Möglichkeit für Verbesserungen, oder als Möglichkeit der befürchteten Klimaerwärmung entgegenzuwirken gesehen, sondern als potentielle Gefahrenquelle. Dieses zeigt auch eine Pedition, welche gerade dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde.

Mit der Petition wurde gefordert, den Einsatz von “Geo-Engineering”, d. h. die bewusste Manipulation der globalen Umwelt im großen Maßstab im Luftraum über Deutschland zu verbieten.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages findet sich hier:

https://epetitionen.bundestag.de/files/1154.pdf


Gefunden bei

http://www.readers-edition.de/2011/08/08/vom-traum-das-wetter-und-klima-zu-steuern-hin-zur-klimaangst/
mirijam
 

Artikel & Petition gegen "Geo-Engineering"

Beitragvon mirijam » Dienstag 9. August 2011, 14:44

Ich habe die PDF mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages (s. o.) kopiert:

"Klaus Lohfing-Blanke Klimaschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.


Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den Einsatz von Geo-Engineering, d. h. die bewusste
Manipulation der globalen Umwelt im großen Maßstab im Luftraum über
Deutschland zu verbieten.

Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die bewusste Freisetzung von
Chemikalien und Nanopartikeln in unserer Atemluft mit dem Ziel, durch
großtechnische Maßnahmen dem Klimawandel entgegen zu wirken, die
Lebensqualität aller Menschen beinträchtige. Geo-Engineering verstoße somit gegen
das unveräußerliche Grundrecht auf die unantastbare Würde des Menschen gemäß
Artikel 1 und gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2
Grundgesetz (GG).

Vor diesem Hintergrund fordert die Petition spezifische Vorschriften im deutschen
Recht, die das Geo-Engineering im deutschen Luftraum ausdrücklich verbieten.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin der Mitzeichnung 2965 Unterstützer fand und
1204 Diskussionsbeiträge ausgelöst hat. Des Weiteren liegen dem
Petitionsausschuss zu diesem Vorbringen fünf weitere inhaltsgleiche
Mehrfachpetitionen vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Beratung
zugeführt werden.

Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
eingeholt, das sich wiederum den Ausführungen des Umweltbundesamtes (UBA)
anschließt.

Auf dieser Grundlage gelangt der Petitionsausschuss nach eingehender
parlamentarischer Beratung nunmehr zu folgendem Ergebnis:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass unter Geo-Engineering unterschiedliche
Maßnahmen verstanden werden, die die bewusste Manipulation der globalen
Umwelt beinhalten. Seitdem Klimaveränderungen nicht mehr nur natürlich bedingte
Ursachen haben, sondern zunehmend auch durch Eingriffe des Menschen bedingt
sind, gewinnt die Frage des Geo-Engineering an Bedeutung. Der überwiegende Teil
der in diesem Zusammenhang dargelegten Vorschläge hat zum Ziel, durch
großtechnische Maßnahmen das Klima der Erde gezielt derart zu beeinflussen, dass
die fortschreitende Erderwärmung abgebremst wird.

Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass es bereits für Geo-Engineering im
Luftraum verschiedene Vorschläge gibt und verweist in diesem Zusammenhang auf
die am häufigsten in der Wissenschaft diskutierte Variante, mit Flugzeugen oder
Ballons Schwefelverbindungen in die Stratosphäre (12-50 km über der
Erdoberfläche) einzubringen, um durch weniger Sonneneinstrahlung auf die
Erdoberfläche letztlich einen abkühlenden Effekt künstlich zu erzielen.
Der Petitionsausschuss bestätigt, dass im deutschen Recht keine spezifischen
Vorschriften bestehen, die das Geo-Engineering im Luftraum ausdrücklich gestatten
oder verbieten.

Gleichwohl weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die darauf basierenden
Rechtsverordnungen vor Gefahren für die körperliche Unversehrtheit, die von der
Einbringung von Schwefelverbindungen in die Atmosphäre ausgehen, den
Menschen schützen. So legt § 2 der Verordnung über Immissionswerte für
Schadstoffe in der Luft - 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) Grenzwerte für die Konzentration von
Schwefeldioxid in der Luft fest, welche die Vermeidung von schädlichen
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher stellen.

Überdies wäre auch der einzelne potentielle Anwender von atmosphärischem Geo-
Engineering gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verpflichtet, schädliche
Umwelteinwirkungen zu verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeidbar
sind. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen bei Luftverunreinigungen, die auf die
Atmosphäre einwirken, dann vor, wenn diese nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet
sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeizuführen.
Dies ist angesichts der in der Wissenschaft diskutierten Nebenwirkungen der
Freisetzung von Schwefel in der Atmosphäre nicht auszuschließen.

Der Petitionsausschuss gibt daher zu bedenken, dass nach dem Stand der Technik nicht
abschließend beurteilt werden kann, inwieweit solche schädlichen
Umwelteinwirkungen unvermeidbar sind. Die Vorschläge zum Geo-Engineering
mittels Schwefel-Aerosolen befinden sich in einem frühen Stadium. Der
Petitionsausschuss weist daher in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der
Anwender der Schwefel-Aerosol-Methode diese nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG im
Falle schädlicher Umwelteinwirkungen soweit beschränken müsste, dass von der
Verunreinigung der Atmosphäre keine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit de
Menschen ausgeht.

Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Staat seine
Schutzpflicht in erster Linie durch den Erlass von Rechtsvorschriften nachkommt.
Hierbei hat er einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum
insbesondere im Hinblick darauf, wie er der ihm obliegenden Schutzpflicht genüge
leistet.

In jedem Fall muss der Staat einen Mindestschutz gewährleisten. Eine
Verletzung der staatlichen Schutzpflicht liegt somit erst dann vor, wenn der Staat gar
nichts oder etwas gänzlich Ungeeignetes unternommen hat.

Der Petitionsausschuss
stellt an dieser Stelle fest, dass das geltende Immissionsschutzrecht vor Gefahren
für die körperliche Unversehrtheit, die von der Einbringung von
Schwefelverbindungen in die Atmosphäre ausgehen, den Menschen grundsätzlich
schützt. Dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Artikel 2 Abs. 2 GG genügt
es daher zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der nach heutigem Wissenstand zu
erwartenden Wirkungen des Geo-Engineering. Gleichwohl weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass aufgrund neuer Erkenntnisse sich in Zukunft
eine abweichende Bewertung ergeben könnte.

Soweit in der Petition der Schutz des Menschen vor dem Austritt von Nanopartikeln
in unsere Atemluft durch gesetzliche Regelungen gefordert wird, gibt der
Petitionsausschuss zu bedenken, dass gegenwärtig keine Vorschläge bekannt sind,
für Geo-Engineering im Luftraum zu diesem Zweck hergestellte Nanopartikel zu
verwenden.

Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, die
Petition den Fraktionen im Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu reichen, um der
Frage nachzugehen, inwieweit Geo-Engineering im Luftraum sowohl über das
verfassungsrechtlich gebotene Minimum als auch über die bisherigen Regelungen
des Immissionsschutzrechts hinaus strengeren Anforderungen unterworfen werden
sollte.

Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem BMU – als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, soweit ein Moratorium gefordert wird, bis wissenschaftliche Klarheit über die
Gefahren von Geo-Engineering herrscht, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt."



https://epetitionen.bundestag.de/files/1154.pdf
mirijam
 

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Beitragvon derlogik » Mittwoch 13. Februar 2013, 03:49

derlogik
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