Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
(Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Seine Regelungen sollen dazu dienen, die Gleichberechtigung behinderter Menschen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens durchzusetzen und zu sichern.
In Abschnitt 1, § 1, wird als Ziel des Gesetzes definiert, "die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen".
Inhalt/ Gliederung des BGG
Artikel 1
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1: Gesetzesziel
§ 2: Behinderte Frauen
§ 3: Behinderung
§ 4: Barrierefreiheit
§ 5: Zielvereinbarungen
§ 6: Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Abschnitt 2: Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§ 7: Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 8: Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 9: Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 10: Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 11: Barrierefreie Informationstechnik