Zitat aus dguv.de
Das Notebook: Nur nicht auf Dauer
Überall sieht man Menschen an ihren Notebooks arbeiten. Mit ihnen ist man besonders
mobil und flexibel. Eines sollte aber jedem Nutzer klar sein: Notebooks erfüllen nicht die
Anforderungen eines gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmarbeitsplatzes. Und zwar aus
den folgenden Gründen:
• Bei ihnen sind Tastatur und Bildschirm in der Regel fest miteinander verbunden. Deshalb
kann man nur entweder den richtigen Sehabstand zum Bildschirm oder den richtigen
Abstand zur Tastatur herstellen, nicht aber beide vorgeschriebenen Maße gleich -
zeitig einhalten.
• Handelsübliche Notebooks haben sehr oft ein spiegelndes Display und das bedeutet
Stress für die Augen.
Darüber hinaus sind Notebooks auch
aus weiteren Gründen nicht für Bildschirmarbeitsplätze
geeignet:
• Bei den meisten Notebooks ist der
Bildschirm erheblich kleiner als bei
einem Desktop-PC.
• Die Tastaturen sind oft zu klein und
die Zeichen meist weiß-auf-schwarz
(Negativdarstellung). Auch fehlt
ihnen in der Regel der sogenannte
nummerische Block rechts auf der
Tastatur.
Fazit: Notebooks sind allenfalls für
kurze Tätigkeiten oder für die Arbeit
unterwegs geeignet. Dauerhaft sollte man nur an einem gut aufgestellten Desktop-PC
arbeiten. Wer ein Notebook regelmäßig länger nutzt, sollte unbedingt eine externe Tastatur
samt Maus und einen externen Monitor anschließen. Dann allerdings gilt auch das
Notebook als „richtiger“ Bildschirmarbeitsplatz.
Alles über Bildschirmarbeit nachlesbar unter 2/2011 • Lehrertext • http://www.dguv.de/lug
Hier mal klicken
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/884776-884790-1-hintergrundinformationen_bildschirmarbeit_februar_2011.pdf