dguv.de: Das Notebook: Nur nicht auf Dauer

dguv.de: Das Notebook: Nur nicht auf Dauer

Beitragvon Juliane » Donnerstag 17. März 2011, 10:05

Zitat aus dguv.de


Das Notebook: Nur nicht auf Dauer

Überall sieht man Menschen an ihren Notebooks arbeiten. Mit ihnen ist man besonders

mobil und flexibel. Eines sollte aber jedem Nutzer klar sein: Notebooks erfüllen nicht die

Anforderungen eines gesetzlich vorgeschriebenen Bildschirmarbeitsplatzes. Und zwar aus

den folgenden Gründen:

• Bei ihnen sind Tastatur und Bildschirm in der Regel fest miteinander verbunden. Deshalb

kann man nur entweder den richtigen Sehabstand zum Bildschirm oder den richtigen

Abstand zur Tastatur herstellen, nicht aber beide vorgeschriebenen Maße gleich -

zeitig einhalten.

• Handelsübliche Notebooks haben sehr oft ein spiegelndes Display und das bedeutet

Stress für die Augen.

Darüber hinaus sind Notebooks auch

aus weiteren Gründen nicht für Bildschirmarbeitsplätze

geeignet:

• Bei den meisten Notebooks ist der

Bildschirm erheblich kleiner als bei

einem Desktop-PC.

• Die Tastaturen sind oft zu klein und

die Zeichen meist weiß-auf-schwarz

(Negativdarstellung). Auch fehlt

ihnen in der Regel der sogenannte

nummerische Block rechts auf der

Tastatur.

Fazit: Notebooks sind allenfalls für

kurze Tätigkeiten oder für die Arbeit

unterwegs geeignet. Dauerhaft sollte man nur an einem gut aufgestellten Desktop-PC

arbeiten. Wer ein Notebook regelmäßig länger nutzt, sollte unbedingt eine externe Tastatur

samt Maus und einen externen Monitor anschließen. Dann allerdings gilt auch das

Notebook als „richtiger“ Bildschirmarbeitsplatz.


Alles über Bildschirmarbeit nachlesbar unter 2/2011 • Lehrertext • http://www.dguv.de/lug

Hier mal klicken


http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/884776-884790-1-hintergrundinformationen_bildschirmarbeit_februar_2011.pdf
Juliane
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