Kündigung Umweltmedizin-Vereinbarung NRW

Kündigung Umweltmedizin-Vereinbarung NRW

Beitragvon Silvia K. Müller » Freitag 9. Januar 2009, 15:00

Kündigung Umweltmedizin-Vereinbarung

Sehr geehrter Herr Prof.Dr, Klusen,

wie wir erfahren haben, wurde die Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein von allen teilnehmenden Kassen gekündigt. (Mitteilung Renate Fischer KV Nordrhein)

Als Organisation für Umweltkranke und insbesondere für chemikaliensensible Menschen möchten wir Sie um möglichst zeitnahe Beantwortung der nachfolgenden Fragen bitten, da unsere Mitglieder in höchster Sorge sind.

Welche Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung im Rahmen der Kassenleistungen stehen für Mitglieder der TK die unter Umweltkrankheiten und/oder MCS (ICD-10 T78.4) leiden, ab diesem Jahr noch offen?

Welche Möglichkeiten haben niedergelassene Kassenärzte, um dieser Patientengruppe mit besonderen Bedürfnissen, gerecht zu werden?

Welche Gründe von Seiten der TK Nordrhein führten zur Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung?

Für die Beantwortung dieser für uns dringlichen Fragen danken wir Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvia K. Müller
Präsidentin CSN – Chemical Sensitivity Network

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ANTWORTSCHREIBEN


Sehr geehrte Frau Müller,

ich komme heute auf Ihre an Herrn Prof. Dr. Klusen gerichtete E-Mail vom 2.1.2009 zurück.

Die Umweltmedizin-Vereinbarung sollte die Möglichkeiten verbessern, Gesundheitsstörungen und Erkrankungen durch Umwelteinflüsse im privaten Wohnbereich zu erkennen, zu diagnostizieren und zu behandeln. Sie stellte ein zusätzliches Angebot zur ärztlichen Regelversorgung dar. Die grundsätzlich ausreichende Versorgung aller Krankheitsbilder, somit auch der Umweltkrankheiten, wird daher nicht tangiert. Die Behandlung dieser Krankheitsbilder ist daher nach wie vor bei niedergelassenen Ärzten möglich.

Die Vereinbarung wurde zuletzt bundesweit einzigartig nur in Nordrhein-Westfalen angeboten. Die finanziellen Spielräume der Krankenkassen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds haben eine Revision der bisherigen Sonder-/Förderveträge notwendig gemacht. Leider mussten wir uns, wie alle anderen Krankenkassen, entschließen, die besondere Versorgung der Umweltmedizin-Vereinbarung zu beenden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen


Volker Habighorst
Referent Vertragswesen

Techniker Krankenkasse
Landesvertretung NRW
Bismarckstr. 101
40210 Düsseldorf

http://www.tk-online.de/lv-nordrheinwestfalen
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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt:

Beitragvon Silvia K. Müller » Freitag 16. Januar 2009, 14:20

Sehr geehrte Frau Müller,

Sie hatten sich mit E-Mail vom 02.01.2009 in obiger Angelegenheit an Herrn Dr. Hansen gewandt.

Wie Sie bereits in Ihrer E-Mail selbst schreiben, wurde die Umweltmedizinvereinbarung in Nordrhein von allen teilnehmenden Krankenkassen gekündigt.

Wir möchten Sie daher bitten, sich wegen näherer Einzelheiten unmittelbar an die nordrheinischen Krankenkassen zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Stephan Bohnekamp

Hauptstelle
stellv. Hauptgeschäftsführer
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf

Internet: http://www.kvno.de
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Antwort BARMER Hauptverwaltung

Beitragvon Silvia K. Müller » Donnerstag 22. Januar 2009, 14:06

"Szczepanski, Frank" an mich
Details anzeigen 12:33 (Vor 27 Minuten)

Sehr geehrte Frau Mueller,

mit E-Mail vom 02.01.09 stellen Sie Fragen, die im Zusammenhang mit der durch die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen gekündigte Umweltmedizin-Vereinbarung stehen.

Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

zu 1) Welche Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung im Rahmen der Kassenleistungen stehen für die Mitglieder der Barmer in NRW, die unter Umweltkrankheiten und/oder MCS (ICD-10 T78.4) leiden, ab diesem Jahr noch offen?

Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehenen diagnostischen Maßnahmen für den Patienten können natürlich weiter erbracht werden. Die Umweltmedizinvereinbarung in der bisherigen Form richtete sich in erster Linie an eine ggf. notwendige Untersuchung des häuslichen Umfelds und in Einzelfällen der Untersuchung von verdächtigen Materialien in einem Labor. Diese Kosten für Untersuchungen von z.B. Teppichproben, Farbanalysen etc. muss der Versicherte nun, wie in anderen Bundesländern auch, privat bezahlen.

zu 2) Welche Möglichkeiten haben niedergelassene Kassenärzte, um dieser Patientengruppe mit besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden?

Die Behandlung des Patienten war nie Bestandteil der Umweltmedizinvereinbarung. Die Behandlung von Patienten mit Umweltkrankheiten kann somit auch zukünftig in der gewohnten Qualität weitergeführt werden.

zu 3) Welche Gründe von Seiten der Barmer führten zur Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung?

Ab diesem Jahr gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Gleichzeitig müssen die durch gesetzliche Vorgaben stark steigenden Ausgaben im vertragsärztlichen und stationären Bereich über diesen Beitragssatz finanziert werden. In dieser Situation haben die Krankenkassen einige Vereinbarungen gekündigt, um keinen Zusatzbeitrag zur Deckung aller Ausgaben erheben zu müssen. Hierzu gehörte auch die Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Mit freundlichen Grüßen



Frank Szczepanski



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BARMER Hauptverwaltung

Abteilung Ärzte, Zahnärzte, Arznei- und Heilmittel

SG I Ambulante Ärztliche Behandlung

Lichtscheiderstr. 89

42285 Wuppertal
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Kündigung Umweltmedizin-Vereinbarung NRW

Beitragvon Silvia K. Müller » Mittwoch 15. April 2009, 12:21

Noch ein Nachzügler:

VDEK - Verband der Ersatzkassen zum Thema Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung in NRW

http://www.csn-deutschland.de/vdek.pdf
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