Anerkenntnis MCS

Anerkenntnis MCS

Beitragvon Silvia K. Müller » Mittwoch 8. April 2009, 20:34

Sind Chemikalienkrankheiten justiziabel?

Es ist zu beobachten, dass Prozessverfahren zunehmend mit Vergleichen bzw. Anerkenntnissen beendet werden. Ein großer Vorteil für die Beklagtenseite liegt hierbei darin, dass negative Publicity vermieden wird, und zusätzlich keine Urteilsgründe in die Welt gelangen, aus denen präjudizielle Wirkung für ähnlich gelagerte Sachverhalte oder gar Präzedenzfälle erwachsen.

Gerichte sind in jeder Lage des Verfahrens dazu verpflichtet, eine Einigung zwischen den Parteien zu fördern und Verfahren deshalb ohne Urteil und Gründe zu erledigen. Auch Rechtsanwälte sind dazu verpflichtet, eine Einigung, die im Mandanteninteresse liegt, zu fördern und dadurch dem Rechtsfrieden zu dienen. Die Folge ist jedoch, dass Anspruchsteller ähnlicher Sachverhalte keine Information über die Gründe erhalten, die die Versicherungsseite zum Anerkenntnis oder zu einem Vergleichsvorschlag im konkreten Fall bewogen haben. Diese bleiben somit meist Geheimnis der Parteien. Der Rechtsfortbildung ist diese Praxis nicht förderlich. Deshalb weise ich im Anschluss an die nachstehenden Entscheidungshinwweise auch kurz auf solche Anerkenntnissachverhalte hin.


2009: Kein Urteil, Anerkenntnis:
DRV Anerkenntnis eines Anspruches wegen voller Erwerbsminderung nach 6 Jahren - 5 Jahre rückwirkend (chem.-techn. Assistentin). Im Prozess wurden vom Sozialgericht nach Vorliegen eines anerkennden Gutachtens von Amts wegen Gutachter beauftragt, die unisono eine arbeitstägliche "Schonbelastungsfähigkeit" von noch über sechs Stunden auf Basis einer "Neurasthenie" bescheinigten. Die These vom Neurasthenie-Syndrom ( 1882) konnte durch Vortrag und Hinweise auf konkrete Chemikalienexpositionsfolgen erschüttert werden (SG Mannheim, 2.Kammer)
Vertretung : RA Hans-Peter Herrmann, Stuttgart

2008: Kein Urteil, Anerkenntnis:
DRV erkennt 10 Jahre nach Antragstellung Vollrente bei MCS (Intensiv-Krankenschwester) rückwirkend für 5 Jahre wegen voller Erwerbsminderung an
(LSG Rheinland-Pfalz, 20.10.08).
Vertretung : RA Hans-Peter Herrmann, Stuttgart


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