Aktuelles zur Behindertenrechtskonvention BRK

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Beitragvon Twei » Dienstag 24. Juli 2012, 19:16

Einiges was bisher dazu und dafür zur BRK im Forum erschienen ist:

12. Mai 2010 CSN-Blog
Ein Jahr UN Behindertenkonvention – Nullrunde für Behinderte mit MCS – Multiple Chemical Sensitivity
http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/05/12/ein-jahr-un-behindertenkonvention-nullrunde-fur-behinderte-mit-mcs-%e2%80%93-multiple-chemical-sensitivity/

31.05.2012
UN-Behindertenkonvention für MCS umsetzen
viewtopic.php?t=17829


Aktionen die MCS bzw. Umwelterkrankte in Bezug zur BRK direkt betreffen:

31.03.2012
SPD Zukunftsdialog - Wohnraum für MCS-Kranke
viewtopic.php?t=17475

12. Juni 2012
Behindertengerechte Übergangsregelung für Umwelterkrankte (BÜfU) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
http://www.csn-deutschland.de/blog/2012/06/18/die-zukunft-mitgestalten/
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Beitragvon Twei » Dienstag 24. Juli 2012, 19:19

Fehlende Anerkennung von MCS (MCS = Multiple Chemical Sensibility = Vielfache Chemikalienunverträglichkeit) bei den Sozialversicherungsträgern; Entwicklung von Präventionsstrategien gegen MCS bei Einrichtungen des Bundes

http://offenesparlament.de/ablauf/17/45367#cb24759caa

SPD Abgeordnete Hilde Mattheis,
39) Warum ist die MCS (Multiple Chemical Sensitivity, Vielfache Chemikalienunverträglichkeit)
bisher nicht als eigenständige Erkrankung
bei den Sozialversicherungsträgern anerkannt
bzw. liegen keine eigenständigen Erhebungen
der Prävalenz und Inzidenz dieser Erkrankungen vor, die als Grundlage für die Anerkennung dienen?

40) Inwieweit sind Einrichtungen des Bundes (u. a.
das Umweltbundesamt, das Robert Koch-Institut (RKJ), das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) aktiv an einer
Strategieentwicklung zur Vermeidung von Expositionen, somit primär präventiv an der Reduktion der Auswirkungen von MCS, beteiligt?


Antwort: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Ralf Brauksiepe
vom 21. Mai 2012

Bei der MCS handelt es sich nicht um ein klar umschriebenes Krankheitsbild. Vielmehr wird unter diesem Begriff eine äußerst heterogene Gruppe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, psychische Beeinträchtigungen und funktionelle Störungen verschiedener Organsysteme zusammengefasst. Eine eindeutige Krankenklassifikation ist auf dieser
Grundlage nicht möglich. Die medizinische Abklärung ist entsprechend schwierig. In vielen Fällen lässt sich trotz umfassender und
wiederholter Untersuchungen keine körperliche oder psychische Ursache der Beschwerden finden. Ein ursächlicher Einfluss von Umweltschadstoffen wird dabei häufig von den Patienten und Patientinnen vermutet, lässt sich aber in den wenigsten Fällen nachweisen.
Oft liegt eine entsprechende Exposition zu bestimmten Schadstoffen
bereits Jahre zurück, oder die Stärke der Exposition liegt an der
Nachweisgrenze der verfügbaren Analyseverfahren. Vor diesem Hintergrund sind Erhebungen zur Prävalenz und Inzidenz von MCS
nicht möglich. Dies ist ausführlich in einer mehrjährigen multizentrischen Studie zum Verlauf und zur Prognose des MCS-Syndroms, die vom RKI durchgeführt wurde, beschrieben; die Ergebnisse der Studie wurden vom RKI im Jahr 2005 vorgestellt (http://www.rki.de).
Unabhängig von dieser Situation haben Versicherte der gesetzlichen
Krankenkassen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Welche Ursachen zu einer Erkrankung geführt haben, ist dabei
grundsätzlich ohne Belang. Deshalb wird auch bei Versorgungsangeboten nicht danach unterschieden, ob die Erkrankung, auf die eine
Behandlung abzielt, durch Umweltbelastungen oder andere Faktoren
bedingt ist.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung kann MCS bisher
nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Berufskrankheiten setzen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 9 des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VII) gefestigte wissenschaftliche Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang zwischen dem überhäufigen
Auftreten einer Erkrankung und bestimmten schädigenden Einwirkungen voraus. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige
Bevölkerung ausgesetzt sein. Derartige wissenschaftliche Erkenntnisse liegen aus den oben genannten Gründen bisher nicht vor. Soweit
Betroffene ihre Erkrankung auf berufliche Einwirkungen zurückführen, gehören sie verschiedensten Berufsgruppen mit dementsprechend unterschiedlichen Expositionen an. Die Eignung der verschiedenartigen Einwirkungen und Stoffe im Arbeitsleben für die Verursachung einer MCS, bei der die Gesundheitsstörungen in vielgestaltigen Ausprägungen und Formen auftreten können, ist deshalb bisher
nicht zu belegen. Die Gesundheitsstörungen als solche und ein nur
möglicher Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit können im
Unfallversicherungsrecht eine Berufskrankheit nicht begründen.
Im Übrigen nutzt die Bundesregierung – wie allgemein im Bereich
Umwelt und Gesundheit – auch im Themenfeld MCS kontinuierlich
die Expertise ihrer Behörden. So befasst sich die zum 2. März 2012
vom Bundesministerium für Gesundheit am RKI einberufene Kommission Umweltmedizin auch mit versorgungsrelevanten Aspekten
der Umweltmedizin. Inwieweit hier auch Folgerungen zu MCS getroffen werden können, bleibt abzuwarten.


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709796.pdf
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Beitragvon Twei » Dienstag 24. Juli 2012, 19:20

Dr. Ralf Brauksiepe, CDU, CDA usw.

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeo ... _ralf.html
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin,
Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3


Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich des
Förderverein der Deutschen Arbeitsschutzausstellung e.V., Dortmund,
http://www.dasa-foerderverein.de/ueber- ... sforderung
Die Herausforderung
Arbeits- und Gesundheitsschutz steht vor großen Herausforderungen. Neben dem Wandel von der Industrie- zur Wissensgesellschaft, der auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz mit neuen Problemen konfrontiert, fordert auch der Rückgang der Bevölkerung und damit der Erwerbsfähigenquote in den nächsten Jahren eine menschengerechte, gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeit, die einen Erhalt der Arbeitsfähigkeit über das gesamte Erwerbsleben sichert. Auch die Betriebe haben erkannt: Vor dem Hintergrund der Globalisierung und dem damit einhergehendem erhöhten Konkurrenzdruck stellt eine gesunde, motivierte Belegschaft einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz muss entsprechende Konzepte im Bereich der Prävention und des Arbeitsschutzmanagements anbieten, um die Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Ziele unterstützen.
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Beitragvon Twei » Dienstag 24. Juli 2012, 19:23

Dr. Ralf Brauksiepe schreibt:
Bei der MCS handelt es sich nicht um ein klar umschriebenes Krankheitsbild. Vielmehr wird unter diesem Begriff eine äußerst heterogene Gruppe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, psychische Beeinträchtigungen und funktionelle Störungen verschiedener Organsysteme zusammengefasst. Eine eindeutige Krankenklassifikation ist auf dieser
Grundlage nicht möglich.


Es gibt aber eine Klassifikation für MCS!

Nur wer eine engumfasste Behauptung aufstellt und glaubt, dass jeder Mensch, welcher an einer Vergiftungskrankheit erkrankt ist und die zugleich häufig durch unterschiedliche Stoffe, wie auch Expositionen derselben ausgelöst wurde, gleich zu reagieren hat, der sieht selbstverständlich vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.

Und er verweist auf das Robert Koch Institut....
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Beitragvon Stier » Dienstag 24. Juli 2012, 21:22

Dr. Ralf Brauksiepe ist KEIN MEDIZINER. er promovierte zum Dr. rer. oec. mit der Arbeit
„Politische Ökonomie der Transformation von Wirtschaftsordnungen in Entwicklungsländern"

Bezüglich seiner Äußerungen zu MCS hätte er sich besser von "kurativen" Umweltmedizinern beraten lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ralf_Brauksiepe

Ralf Brauksiepe (* 14. März 1967 in Hattingen) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er ist seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2009 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Leben und Beruf [Bearbeiten]Nach dem Abitur 1986 am Gymnasium Waldstraße Hattingen absolvierte Brauksiepe ein Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, welches er 1990 als Diplom-Ökonom beendete. Anschließend war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik der Ruhr-Universität Bochum. 1995 erfolgte hier seine Promotion zum Dr. rer. oec. mit der Arbeit „Politische Ökonomie der Transformation von Wirtschaftsordnungen in Entwicklungsländern“. Danach war er bis 1998 Wissenschaftlicher Assistent am Seminar für Wirtschafts- und Finanzpolitik der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum.

Ralf Brauksiepe ist katholisch, seit 1994 verheiratet mit Ulrike Brauksiepe (geborene Range) und Vater von vier Kindern.[1] Er wohnt in Hattingen im Stadtteil Oberstüter.
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Beitragvon Galaxie » Dienstag 24. Juli 2012, 22:54

Hallo,

wer wurde von euch auch von Teresa Bücker der SPD-Bundestagsfraktion im September für den Zukunftskongress Deutschland 2020 zur Teilnahme per E-Mail eingeladen? Mitgeteilt wurde mir:" das am 14. und 15. September 2012 unsere Ergebnisse den Bundestag durch die SPD als Zukunftskongess vorgestellt wird und u.a. Frank-Walter Steinmeier, Peer Steinbrück und Sigmar Gabriel dort eingeladen sind." ...

LG
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Beitragvon Mike » Mittwoch 25. Juli 2012, 11:00

Immerhin ein 2 tägiger Kongress. Welche Themen werden dort diskutiert? Eine große Rolle sollten wohl auch die Themen spielen die bei der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben:

Platz 1: Rechtsanspruch auf angemessene medizinische Versorgung auch für ME/CFS-Patienten sicher stellen

Platz 2: Für Selbstverantwortung, Freiheit und eine an Sachfragen orientierte Sicherheitspolitik !

Platz 3: Einhaltung der Behindertenrechtskonvention – Behindertengerechter Wohnraum für MCS-Kranke

(Stand 25.07.)

https://sonstige.zukunftsdialog.spdfraktion.de/proposal

Multisystemerkrankungen wie CFS und MCS und der Umgang mit den Patienten gehören zu den Top 3 der Themen bei der Abstimmung.
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Beitragvon Maus 22 » Mittwoch 25. Juli 2012, 11:02

Ich habe ebenfalls eine Einladung per e-mail erhalten. Aber wie soll ich daran teilnehmen. Ich habe nämlich MCS und bin Duftstoffempfindlich. Ich habe nicht gelesen, dass die Teilnehmer nicht parfümiert dort hingehen sollen (so wie es in Amerika üblich ist). Des weiteren habe ich nicht gelesen, dass dies Barrierefrei auch für MCSler ist. (entschuldigt meine Polemik).

LG Maus
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Beitragvon Clarissa » Mittwoch 25. Juli 2012, 11:34

Ist es ja auch nicht, schreib denen das doch und bitte um eine antwort und alternativ für uns um eine teilname via internet und webcam.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Amazone » Donnerstag 26. Juli 2012, 08:29

@ Twei und alle, die zu dem Zukunftskongress eingeladen wurden,

ihr solltet einen Forderungskatalog erstellen und vielleicht auch mal nachfragen, wieso die Behindertensprecherin der SPD noch nicht einmal auf Emails antwortet.

Vielleicht könnt Ihr dabei auch folgendes gebrauchen:

Abstrakt aus AW von Frau Prof. Degener, Mitglied des CRPD-Fachausschusses, vom 24.11.2011:

„Die von Ihnen vorgetragene Problematik ist Frau Degener bereits aus anderen Zusammenhängen bekannt. Bei ihren häufigen Aufenthalten in den USA stieß sie immer wieder auf dieses Thema und sie weiß, dass man dort in der Anerkennung der Betroffenen schon weiter ist als hier. Selbstverständlich schützt die VN-Behindertenrechtskonvention auch Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien.“



Email vom 07.03.2012 an Behindertensprecherin der SPD wurde nicht beantwortet:

„Sehr geehrte Frau Schmidt,

Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, Nationaler Aktionsplan, UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Umsetzung: Eine Vielzahl von Broschüren etc., die mit hohem finanziellen Aufwand erstellt und im Internet publiziert wurde. Wenn ich Herrn Dr. Seifert sinngemäß zitieren darf „Unser Bedarf an Broschüren, an denen sich die Politik/das BMAS berauscht, ist gedeckt.“

Für uns sind das nichts als schöne Worte, weil wir mit unserer speziellen Behinderung durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Chemikalien/Umweltschadstoffe dabei nicht vorkommen, und wir sind größtenteils auch nicht in irgendwelchen Verbänden o.ä. organisiert. Obwohl wir – wie alle anderen Menschen mit Behinderungen – lt. schriftlicher Aussage von Frau Professor Degener, Mitglied des UN-CRPD Fachausschusses, durch die UN-BRK geschützt sind, werden wir auch weiterhin ausgeschlossen und diskriminiert. Seit Jahren müssen wir mit unserer Behinderung hinnehmen, dass weder bei Behörden (Sozialämtern, ARGE, DRV) und bei Ministerien, noch im Alltagsleben eine Umsetzung der UN-BRK stattfindet.

Aus diesem Grund habe ich mich mit beigefügter Email an Frau Merkel gewandt, und wende mich heute mit der Frage an Sie, welche Möglichkeiten/Maßnahmen es aus Ihrer Sicht gibt, damit eine Umsetzung der UN-BRK auch für unsere Behindertengruppe Berücksichtigung findet.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte meiner Email an Frau Merkel mit Anlagen. Gerne sende ich Ihnen auch weitere Unterlagen zu, welche praxisnahen Änderungen im europäischen und englischsprachigen Raum speziell für Menschen mit multipler Chemikaliensensitivitäten (MCS) bereits umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden. Mustergültig ist in diesem Zusammenhang auch die US Aktionsagenda „Addressing Public Health and Chemical Exposures“

Link: http ://www.nationalconversation.us/docs/national-conversation-document-library/national-conversation-action-agenda.pdf?Status=Master

Im Übrigen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie zur Bewusstseinsbildung der Allgemeinbevölkerung beitragen und den der Email an Frau Merkel angehängten Flyer für Barrierefreiheit mit der Bitte um Verzicht auf Duftstoffe enthaltende Produkte in Ihrem Umfeld verteilen würden.“

http://www.csn-deutschland.de/initiativ ... ienten.pdf

VG Amazone

 
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Beitragvon Alex » Donnerstag 26. Juli 2012, 08:50

"Ist es ja auch nicht, schreib denen das doch und bitte um eine antwort und alternativ für uns um eine teilname via internet und webcam."

Das wäre ein guter Ansatz.

Allerdings habe ich auf dem Programm keinen Programmpunkt gesehen der uns näher tangieren würde.
Alex
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Beitragvon Twei » Dienstag 22. Januar 2013, 18:26

Wohnen von Menschen mit Behinderungen und die Anforderungen der UNBehindertenrechtskonvention
Vortrag von Prof. Dr. Georg Theunissen, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg,
anlässlich der Fachveranstaltung „Inklusives Wohnen – leicht gemacht?!“ des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am
14.07.2011 in Gelsenkirchen....



...Demnach ist es nicht zulässig, einem Menschen mit Behinderung ein unterstütztes, häusliches Wohnen in der eigenen Wohnung zu verweigern, wenn er dieses will. Das gilt auch bei freien Plätzen in einem Wohnheim. Jemand darf nur dann in einem Wohnheim leben, wenn er sich dafür entscheiden sollte. Eine solche Entscheidung muss aber frei getroffen sein. Sie darf nicht von anderen Personen dem behinderten Menschen aufgedrängt oder angewiesen werden.

Die Behindertenrechts-konvention verknüpft nämlich das Recht auf gesellschaftliche Zugehörigkeit (Inklusion) mit dem Recht auf Selbstbestimmung, der persönlichen Freiheit. Entscheidend ist immer die eigene Wahl und eigene Entscheidung....

...Konsequenzen für das Wohnen
Zunächst einmal geht es der Behindertenrechtskonvention um ein Wohnen aus der Sicht behinderter Menschen. Ihre Stimme muss gehört werden. Dafür gibt es die persönliche Zukunftsplanung oder ähnliche Verfahren unter dem Begriff der personzentrierten Planung. Der Landschaftsverband Rheinland spricht von der Individuellen Hilfeplanung (dafür gibt es den Individuellen Hilfeplan in der dritten Ausgabe = IHP 3). ...

...Nach der Behindertenrechtskonvention spielt dabei die Art oder Schwere einer Behinderung sowie das Alter der Menschen keine Rolle.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass sich der Einzelne in seinem Zuhause wohlfühlen kann. Dazu zählt auch, dass die behinderten Personen von anderen Menschen als Nachbarn oder Bürger/innen geschätzt und angenommen werden. Hierzu ist es wichtig, dass soziale Netzwerke (Beziehungen) und Kontakte im Wohnumfeld behinderter Menschen aufgebaut und unterstützt werden.

Hierzu gibt es drei wegweisende Ansätze:

1. Das Konzept der Regional Center, das aus Kalifornien/USA stammt. Regional
Center sind Anlauf- und Beratungsstellen. Sie sollen mit der behinderten
Person eine persönliche Planung durchführen, dann entsprechende
Dienstleister aufsuchen und bei Zustimmung des betroffenen Menschen die
Anbieter finanziell in die Lage versetzen, das, was in der persönlichen Planung
vereinbart wurde, umzusetzen.

2. das Konzept der Stützpunkte, jetzt als Treffpunkte bezeichnet. Dieses wird von
der Stiftung Alsterdorf in Hamburg umgesetzt. Auch diese Treffpunkte sind
Anlauf- oder Kontaktstellen, und sie haben die Aufgabe, alle Maßnahmen
miteinander abzustimmen. Sie bieten sie aber noch mehr:

• Einsatzzentrale für ambulante Dienstleistung in Bezug auf Wohnen
• Zusammenarbeit mit allgemeinen Angeboten wie Volkshochschule
Freiwilligenbüros, Künstlern im Stadtviertel
• aktive Beteiligung an Straßenfesten
• Freiwilligenarbeit, die behinderte Menschen im Stadtteil, in
benachbarten Pflegeheimen leisten
• Beschäftigungs-, Bildungs- und Freizeitangebote
• Mittagstisch
• Fahrdienst und
• eine Beschwerdestelle.

3. das Konzept der sogenannten KoKoBe, d. h. Kontakt-, Koordinations- und
Beratungsstellen, im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland. Auch
dieses Konzept ermöglicht eine persönliche Planung und eine darauf
abgestimmte Umsetzung. Der Landschaftsverband spricht hier von 7
Individueller Hilfeplanung. Diese verleiht Menschen mit Behinderungen eine
Stimme. Damit geht die Individuelle Hilfeplanung des Landschaftsverbandes
Rheinland im Unterschied zu vielen anderen Trägern der Sozialhilfe
(Bundesländer) in die richtige Richtung. Ergänzt wird das Konzept der KoKoBe
stellenweise durch regionale Beschäftigungs- und Begegnungsstätten. Diese
können und sollten zum Beispiel in Form „offener Cafes“ oder „offener KulturTreffs“ auch für andere Menschen da sein.


Alle drei Konzepte passen zu einem Ansatz, der die Umgebung, wo die Person mit einer Behinderung wohnt und lebt oder sich tagsüber gern aufhält, mit berücksichtigt. Dieser Ansatz wird als Sozialraum-orientierung bezeichnet. Dies ist ein neuer Wegweiser für die Behindertenarbeit. Die Orientierung an der Umgebung, wo die Person wohnt und lebt, darf aber den Respekt vor dem persönlichen Lebensstil und den Blick auf die Lebenswelt und Lebenslage behinderter Menschen nicht ersetzen.

Sozialraum-orientierung stellt eine Erweiterung der bisherigen Behindertenarbeit dar,
indem sie gesellschaftliche Zugehörigkeit (Inklusion) und Teilhabe am öffentlichen
Leben unterstützt....
ausführlicher - http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/11071 ... prache.pdf

Für MCS-Erkrante sowie Dufststoffallergiker könnte damit aber auch der "Wohnort" und die "Wohnart" begründet werden - wenn sie "freiwillig" entschieden wird...? bzw. durch gesundheitliche Bedingungen gar nicht anderes zu lösen ist, als eben freiwillig den Expositionen der "Anderen" ausweichen zu müssen.

Drumherum müßten die "Konzepte" bzw. der Ansatz der "Sozialraum-orientierung" verwirklicht werden/sein!
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