Was die Kasse zahlt - und was nicht

Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Montag 7. Januar 2013, 16:08

Ich habe hier im Forum sowas nicht gefunden, darum hab ichs nochmal reingestellt.

Von wann das ist, konnte ich aber nicht finden


[b]Was die Kasse zahlt - und was nicht[/b]

Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr. Auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, hängt aber nicht davon ab, wie viel Beitrag Sie bezahlen. Vielmehr müssen die Maßnahmen "notwendig ausreichend und zweckmäßig" sein.

An erster Stelle steht für den Patienten die Behandlung durch den niedergelassenen Vertragsarzt. Dazu zählen auch Hilfeleistungen von Dritten, die vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten sind. Im Krankenhaus haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die für die medizinische Versorgung notwendig sind also ärztliche Behandlungen und Krankenpflege, Medikamente sowie andere Heil- und Hilfsmittel. Hinzu kommen die Unterkunft (im Mehrbettzimmer), Verpflegung und sogar - soweit dies aus medizinischen Gründen notwendig ist - die Mitaufnahme einer Begleitperson.
Versicherten steht der Rechtsweg offen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dürfen also nicht alles bezahlen. Zum einem müssen die Versicherten Zuzahlungen leisten (Praxisgebühr, Medikamente), andere Leistungen werden gar nicht übernommen. In Grenz- und Zweifelsfällen entscheidet eine Gutachterorganisation: der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, dessen Aufgabe es ist, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu befolgen, Patienten vor nicht ausgereiften oder unnötig gefährlichen Methoden zu schützen sowie auf ausreichende Qualität der Gesundheitseinrichtungen zu achten.

Als Versichertem steht Ihnen der Rechtsweg offen, wenn Sie mit einer Entscheidung ihrer GKV nicht einverstanden sind. Doch bevor Sie widersprechen, ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen Sie ohne Probleme erhalten und was definitiv aus der Leistungspflicht ausgeschlossen ist. Nochfolgend finden Sie eine Reihe von gefragten Leistungen, die mal ganz, mal teilweise und mal gar nicht von der Kasse übernommen werden.

http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/leistungskatalog-was-die-kasse-zahlt-und-was-nicht-1547513.html
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Montag 7. Januar 2013, 16:10

Für MCS relevant könnte sein:

[b]Fahrtkosten[/b]

Kosten für die Fahrt zum Arzt werden nur noch in Ausnahmefällen von der GKV übernommen. Für kranke, alte oder behinderte Menschen ist es jedoch oft unmöglich, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt zu kommen, auch Hausbesuche sind nicht immer möglich. Doch auch sie müssen die Notwendigkeit der Fahrt gut begründen. Tipp: Oft ist es hilfreich, Ihre Kasse gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass durch die ambulante Behandlung ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird.

Einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben im Prinzip Schwerbehinderte (starke Gehbehinderung, Blindheit, besondere Hilfsbedürftigkeit mit entsprechenden Vermerken im Schwerbehindertenausweis), ebenso Menschen mit Pflegestufe II und III. Ferner haben diesen Anspruch Krebspatienten, die zur Chemotherapie oder Strahlenbehandlung sowie Nierenkranke, die zur Dialyse müssen.


[b]Haushaltshilfe[/b]

Wenn Sie ein Kind im Alter von bis zu zwölf Jahren oder ein behindertes Kind haben, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, wenn Ihnen krankheitsbedingt die Führung Ihres Haushalts nicht möglich ist. Das gilt zum Beispiel während eines Krankenhausaufenthalts, manchmal auch in anderen vergleichbaren Lebenssituationen. Zu den Tätigkeiten der Haushaltshilfe gehören nicht nur die Betreuung der Kinder, sondern zum Beispiel auch das Einkaufen und Kochen oder die Pflege von Kleidung und Wohnung. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann. Auch in diesem Fall müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, die eine geeignete Hilfskraft vermittelt.
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Was die Kasse sagt - und was passiert

Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 9. Januar 2013, 00:10

Die Sachbearbeiter von meiner Kasse (DAK) müssen alle die gleiche Schulung haben.

Auf Anfrage bekomme ich immer die Auskunft, dass die Kasse [b]alles [/b]bezahlt, [i]wenn[/i] der Arzt es für notwendig befindet.

Und wenn ich dann verbindliche Infos haben will, dann fangen die an, sich zu winden wie die Aale. Das ist schon nicht mehr schön.

Also hake ich nach. Das Wort \"Gentest\" ist mit jeder beliebigen Untersuchungsmethode austauschbar.


> Wird ein Gentest bezahlt?
* Ja, bei welchem Arzt denn?
> Ist doch egal, welcher Arzt. Wird ein Gentest bezahlt?
* Das hängt davon ab, ob der Arzt anhand seiner Unterlagen für dieses Fachgebiet diesen Test abrechnen kann.
> Gut, dann sagen Sie mir bitte, welche Fachrichtung einen Gentest machen kann.
* Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das müssen Sie Ihren Arzt fragen. Wer ist denn Ihr Arzt?
> Ich will ja erst mal wissen, zu welchem Facharzt ich gehen soll, damit ich so einen Test dann dort machen lassen kann. Welche Art Gentest wird denn überhaupt von der Krankenkasse bezahlt? Ich finde dann schon einen Arzt.
* Ach, Sie haben also schon einen Arzt. Wer ist denn das?
> Nein, ich habe noch keinen Arzt, ich weiß doch noch gar nicht, wo ich hingehen soll. -- ok, wir kommen so nicht weiter. Wer ist denn Ihre vorgesetzte Stelle, dass ich mich da erkundigen kann?
* Ja, die werden Ihnen auch nicht mehr sagen können, das muss der Arzt entscheiden und der muss das verordnen. Und wenn der das verordnet hat, dann prüft unsere Stelle....
> Welche Stelle? Geben Sie mir bitte die Telefonnummer, dann rufe ich eben da an, wenn Sie mir nicht weiter helfen können....
* Nein, die werden Ihnen auch nicht mehr sagen können, siehe oben, Endlosschleife.

Ich bekomme keine verbindliche Antwort, werd professionell von denen verkotet und habe den Eindruck, die wollen bloß deshalb wissen, zu welchem Arzt ich will, um dem dann den Marsch zu blasen, dass er ja nicht auf die Idee kommen soll, irgendwas zu verordnen...

Sicher kennt Ihr das auch alle... *Frust*
- Editiert von Miss Excel am 08.01.2013, 23:10 -
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 9. Januar 2013, 07:45

dann macht doch so etwas bitte schriftlich mit fristsetzung und unter hinweis auf die beiderseitige mitwirkungspflicht um kosten zu dämpfen.

das mögen die nie und versuchen dich dann immer anzurufen aber da erkläre ich ihnen das ich das nur in schriftform annehme und ihre frist in x tagen abläuft. ein dezenter hinweis auf andere geeignete maßnahmen verunsichert die zusätzlich.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Amazone » Mittwoch 9. Januar 2013, 11:51

Ich verstehe nicht, warum man solche Fragen überhaupt mit der KK klären will. Die haben mit den Abrechnungen der Ärzte gar nichts zu tun, sondern die KV.

Es ist ausschließlich good will der Ärzte, ob sie solche Untersuchungen veranlassen oder nicht. Und schmackhaft kann man den Ärzten das damit machen, dass diese Genuntersuchungen nicht das Laborbudget belasten. Diese Untersuchungen kann ein normaler Hausarzt auf Überweisung mit der bereits hier im Forum angegebenen Sonderkennziffer machen lassen.

Manchmal predigt man einfach tauben Ohren.

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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 9. Januar 2013, 13:17

[quote]Ich verstehe nicht, warum man solche Fragen überhaupt mit der KK klären will. Die haben mit den Abrechnungen der Ärzte gar nichts zu tun, sondern die KV.[/quote]

Damit bin ich jetzt überfordert... ich bin doch bei der KK krankenversichert. Wen soll ich denn sonst fragen?


[quote]Manchmal predigt man einfach tauben Ohren.[/quote]

oder man predigt Leuten, die den angegebenen Link auch anklicken und dann noch drei Zeilen finden, die nicht zitiert wurden:

[i]Abrechnung
Pharmakogenetische Untersuchungen werden von privaten und gesetzlichen Kassen getragen. Als eine molekulargenetische Untersuchung ist die Anforderung Laborbudget-befreit. (Ziffer 32010).

Toxikogentische Untersuchungen werden von privaten Kassen erstattet. [b]Kassenversicherte können diese Leistungen als Selbstzahler anfordern.[/b][/i]

Ich bin einfach nicht in der Lage, sowas selbst zu zahlen und möchte mich vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Danke trotzdem, Amazone. Ich werde es mit dieser Ziffer versuchen, und danke, Clarissa, ich werds schriftlich machen.
- Editiert von Miss Excel am 09.01.2013, 12:17 -
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Amazone » Mittwoch 9. Januar 2013, 14:04

@ Miss Excel,

hier findest du einiges darüber, dass man die Genuntersuchungen als GKV-Patient nicht selber bezahlen muss und auch über die Vorgehensweise:

http://www.csn-deutschland.de/forum/printthread.php?id=11980

An deiner Stelle würde ich mit dem Arzt reden, damit argumentieren, dass diese Untersuchungen bei der Indikation "Verdacht auf Störungen des Fremdstoffmetabolismus oder Verdacht auf Störungen des Arzneimittelmetabolismus" und mit der Sonderkennziffer 32010 nicht sein Laborbudget belasten. Er braucht dir lediglich das Blut für die Untersuchungen abzunehmen. Nur den Versand der Blutproben an das Labor müsste man selber organisieren. Man kann sich z.B. vor der Blutabnahme vom Labor die entsprechenden Monovetten und einen vorfrankierten Rückumschlag schicken lassen, die Blutproben selber eintüten und ab die Post.

Man ist zwar bei der KK versichert, aber mit diesen Abläufen hat die Krankenkasse nichts zu tun.

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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Twei » Mittwoch 9. Januar 2013, 18:01

obiger Link als showthread:
"Gentests schützen auch bei MCS" - viewtopic.php?t=11462
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!

Beitragvon Miss Excel » Dienstag 15. Januar 2013, 14:10

So,

komme gerade vom Endokrinologen.

Gen-Untersuchungen werden bezahlt.

Allerdings muss man da schon ganz genaue Vorstellungen haben, was gebraucht wird. Und man muss deutlich machen, dass es darum geht, welche Medikamente verstoffwechselt werden können.

Habe bisher nur das Blut dagelassen, was im Einzelnen untersucht wird, da muss sich der Endokrinologe noch kundig machen.

Angegeben habe ich GST-M1, GST-T1, GST-P1 und NAT 2

Werde Euch informieren, was dann untersucht wird.
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Dienstag 22. Januar 2013, 19:30

Nun habe ich eine Mail vom Endokrinologen bekommen:

[i]Guten Abend Frau Miss Excel,

ich habe in unserem genetischen Labor nachgefragt. Eine Untersuchung der von Ihnen angegebenen Gene ist nach Angaben des Laborleiters ohne konkreten Verdacht auf eine bestimmte Stoffwechselstörung oder Medikamentenunverträglichkeit nicht sinnvoll.

Wie Sie es in der Habilitationsschrift (vielen Dank dafür!) lesen konnten, gibt es bei vielen Menschen (auch bei solchen ohne MCS) genetisch determinierte Unterschiede in der Enzymaktivität.

Allerdings können wir nun nicht vor der Gabe von Medikamenten bei jedem Menschen untersuchen, ob es bzgl. der Verträglichkeit ein Problem geben könnte.

Evtl. sollten Sie sich einer genetischen Beratung unterziehen, damit man evtl. gezielte Untersuchungen machen kann. Sie sollten sich davon allerdings nicht zuviel versprechen.[/i]

So wurde also NIX diesbezüglich untersucht.

Allerdings hat sich durch die weiteren Untersuchungen eine erhebliche Insulinresistenz und massiver Vitamin-D-Mangel gezeigt.

Ich habe direkt eine Rückmail geschickt, weil ich meinte, man könnte doch wenigstens das untersuchen, was bei vielen Menschen fehlt/ was viele nicht verstoffwechseln können.

Und - positiv - Prompt kam ein Anruf vom Arzt persönlich und mir wurde erklärt, dass er sich sehr intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt und lange mit dem genetischen Labor telefoniert hat. Also - der Wille war wohl schon da, aber der Sinn von diesen Untersuchungen konnte nicht vermittelt werden.
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Amazone » Dienstag 22. Januar 2013, 19:39

Darf man fragen, um welches genetische Labor es sich dabei handelte?

Vielleicht sollte dein Arzt mal mit Dr. Schnakenberg telefonieren.
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Dienstag 22. Januar 2013, 20:21

eins in hamburg

http://www.endokrinologikum.com/standorte/hamburg/
- Editiert von Miss Excel am 22.01.2013, 19:25 -
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Beitragvon Galaxie » Mittwoch 23. Januar 2013, 01:41

Ach ja, da war ich damals auch mal bei Dr. Epe mit mein Befunden von Dr. Fabig und der Dr. Epe war sich von den Ergebnissen bzw. Störung des Polymorphismus und fehlen von Genen... nicht überzeugt. Also dann doch dasüber Dr. Schnakenberg beim Labor Fenner machen mit Überweisung vom Arzt dort in, wo das draufsteht...

LG
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- Editiert von Galaxie am 23.01.2013, 00:47 -
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Juliane » Mittwoch 23. Januar 2013, 13:24

Hier kannst Du Dir einen Überblick verschaffen, was man so alles untersuchen kann.

http://www.lab4more-online.de/images/stories/lab4more/pdf/anforderungsbogen/ua%20iv%20-%2018-06-2012.pdf

Wenn man sich vor Psychopillen schützen will, sollte man die Pharmakogentik machen lassen.

Schnakenberg bietet bei MCS sehr viele Untersuchungen an. Unter anderem auch UDP-Glucuronyltransferase 1A1 (UGT1A1) und PON1 Paraoxonase 1
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Annamaria » Freitag 25. Januar 2013, 19:05

Pharmakogenetik:

Ein Artikel von 2009, mit Kommentar von Runow

http://news.doccheck.com/de/article/168702-pharmakogenetik-erst-wischen-dann-schlucken/
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Freitag 25. Januar 2013, 20:54

Gemäß dem Link im oben genannten Artikel

(Die Seite ist dauerhaft über die Kurz-Adresse vfa.de/personalisiert erreichbar)

ist bei folgenden Medikamenten ein Gentest vorgeschrieben oder empfohlen:


Abacavir
Krankheitsgebiet HIV/ Aids
Status Pflichttest seit Feb 2008


Anastrozol
Krankheitsgebiet Onkologie/bestimmte Formen von Brustkrebs
Status Pflichttest seit Juni 1996
Bemerkung bei metastasierten Brustkrebs Zulassung auch ohne Vortest


Arsentrioxid
Krankheitsgebiet Onkologie/Akute Promyelozyten-Leukämie
Status Pflichttest seit März 2002


Azathioprin
Krankheitsgebiet Immunsuppressivum
Status von der Fachinformation empfohlener Test
Bemerkung positives Testgergebnis bei ca. 0,3 % der Patienten, 10 % mit mittlerem Risiko; Test wird nur für den Fall empfohlen, dass sofort volle Dosis gegeben werden muss


Carbamazepin
Krankheitsgebiet Epilepsie
Status Empfohlener Test


Carbamazepin
Krankheitsgebiet Epilepsie
Status Empfohlener Test


Cetuximab
Krankheitsgebiet Onkologie / Darmkrebs
Status Pflichttest seit Juli 2008
Bemerkung nicht-mutierte KRAS-Variante bei ca. 60 % der Patienten



Crizotinib
Krankheitsgebiet Onkologie / Lungenkrebs
Status Pflichttest
Bemerkung positives Testergebnis bei 3-5 % aller Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkrebs


Dasatinib
Krankheitsgebiet Onkologie / akute lymphatische Leukämie
Status Pflichttest seit Nov 2006
Bemerkung positives Testergebnis bei ca. 30 % der ALL-Patienten


Erlotinib
Krankheitsgebiet Onkologie / bestimmte Formen von Lungenkrebs
Status Pflichttest seit Aug 2011
Bemerkung positives Testergebnis bei ca. 10-15 % der Patienten


Exemestan
Krankheitsgebiet Onkologie/bestimmte Formen von Brustkrebs
Status Pflichttest seit Dezember 1999



Fulvestrant
Krankheitsgebiet Onkologie/bestimmte Formen von Brustkrebs
Status Pflichttest seit März 1994


Gefitinib
Krankheitsgebiet Onkologie / bestimmte Formen von Lungenkrebs
Status Pflichttest seit Jul 2009
Bemerkung positives Testergebnis bei ca. 10-15 % der Patienten


Imatinib
Krankheitsgebiet Onkologie / akute lymphatische Leukämie (ALL) und chronisch-myeloische Leukämie (CML)
Status Pflichttest seit Nov 2001
Bemerkung positives Testergebnis bei ca. 30 % der ALL-Patienten


Ivacaftor
Krankheitsgebiet Mukoviszidose
Status Pflichttest
Bemerkung Mutation kommt bei etwa 4 % der Patienten vor (ca. 1.100 Personen in der EU)

Lapatinib
Krankheitsgebiet Onkologie / Brustkrebs
Status Pflichttest seit Jun 2008
Bemerkung HER2-Überexprimierung bei ca. 25 % der Patientinnen; mehrere Tests vorhanden


Letrozol
Krankheitsgebiet Onkologie/bestimmte Formen von Brustkrebs
Status Pflichttest seit Januar 1997
Bemerkung bei metastasierten Brustkrebs Zulassung auch ohne Vortest


Maraviroc
Krankheitsgebiet HIV/Aids
Status Pflichttest seit Sep 2007


Mercaptopurin
Krankheitsgebiet Onkologie
Status von der Fachinformation empfohlener Test
Bemerkung positives Testergebnis bei ca. 0,3 % der Patienten, 10 % mit mittlerem Risiko; Test wird nur für den Fall empfohlen, dass sofort volle Dosis gegeben werden muss


Natalizumab
Krankheitsgebiet Multiple Sklerose
Status empfohlener Test seit Jun 2011
Bemerkung Hochrisikopatienten (mit zwei weiteren Risikofaktoren) sind etwa 0,09 % der Patienten


Nilotinib
Krankheitsgebiet Onkologie / chronisch-myeloische Leukämie (CML)
Status Pflichttest seit Nov 2007
Bemerkung positives Testergebnis bei ca. 95 % der CML-Patienten


Oxcarbazepin
Krankheitsgebiet Epilepsie
Status Empfohlener Test


Panitumumab
Krankheitsgebiet Onkologie/ Darmkrebs
Status Pflichttest seit Dez 2007
Bemerkung nicht-mutierte KRAS-Variante bei ca. 60 % der Patienten


Tamoxifen
Krankheitsgebiet Onkologie /bestimmte Formen von Brustkrebs
Status empfohlener Test


Tamoxifen
Krankheitsgebiet Onkologie /bestimmte Formen von Brustkrebs
Status vom National Cancer Institute (USA) empfohlener Test


Toremifen
Krankheitsgebiet Onkologie / Brustkrebs und Magenkrebs
Status Pflichttest seit Februar 1996


Trastuzumab
Krankheitsgebiet Onkologie / Brustkrebs und Magenkrebs
Status Pflichttest seit Aug 2000
Bemerkung HER2-Überexprimierung bei ca. 25 % der Patientinnen; mehrere Tests vorhanden


Vandetanib
Krankheitsgebiet Onkologie/ Schilddrüsenkrebs
Status Empfohlener Test


Vemurafenib
Krankheitsgebiet Onkologie / Melanom
Status Pflichttest seit Feb 2012
Bemerkung Mutation kommt bei etwa 50 % der Patienten vor
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Annamaria » Freitag 25. Januar 2013, 21:55

Ja, das hat jetzt aber nichts mit uns zu tun.
Das sind Medikamente zur Chemo, bei denen so oft Probleme auftreten, dass vor Beginn der Chemo die Verträglichkeit und Wirksamkeit per Gentest abgeklärt werden muss bzw. soll.

Sorry, mein Link war scheints missverständlich.
Mir ging es nicht um die Aufzählung dieser "gentestpflichtigen" Chemo-Medikamente sondern darum, wie wichtig pharmakogenetische Abklärung sein kann bzw. ist.
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Was die Kasse zahlt - und was nicht

Beitragvon Miss Excel » Samstag 26. Januar 2013, 16:06

Ja, das habe ich schon so verstanden, Annamaria.

Aber es gibt ja auch MCS-Betroffene, die noch dazu Krebs haben oder Epileptiker sind.

Deswegen habe ich diese Liste hier eingestellt.
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Beitragvon Annamaria » Samstag 26. Januar 2013, 16:52

Ja dann ist alles klar.
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