Sendung "Der verlorene Patient"

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Beitragvon Miss Excel » Sonntag 20. Januar 2013, 12:48

Mi 23.01.2013, 20:15–21:00 Uhr SWR Fernsehen
Der verlorene Patient - wenn die Krankenkasse nicht zahlt

Wiederholung
Di 29.01.2013, 01:05–01:50 Uhr SWR Fernsehen


[i]Unter dem Spardruck der Krankenkassen leiden Mediziner und Patienten. Etlichen Patienten wird sogar die Hilfe verweigert. Gespräche mit Betroffenen.[/i]
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Beitragvon mazzei » Sonntag 20. Januar 2013, 13:17

98-99% der MCS Patienten wird medizinische Hilfe verweigert. Wir wäre ein gutes Fallbeispiel für diese Thematik.
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Sendung

Beitragvon Miss Excel » Sonntag 20. Januar 2013, 13:19

Ja, darum habe ich das auch hier eingestellt.

Wahrscheinlich wirds ja nicht um MCS gehen, aber vielleicht gibt es die Möglichkeit, irgendwo Kommentare oder einen Leserbrief zu schicken, um auf MCS aufmerksam zu machen.
- Editiert von Miss Excel am 20.01.2013, 12:54 -
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Beitragvon Kira » Mittwoch 23. Januar 2013, 09:46

Ein Recht auf Heilbehandlung? Nicht immer.
Der verlorene Patient - Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

Sendung am Mittwoch, 23.1. | 20.15 Uhr | SWR Fernsehen


Wer krank wird, hat ein Recht auf eine Heilbehandlung, denn dafür zahlt man jeden Monat Krankenversicherungsbeiträge. Umso größer ist der Ärger, wenn die Kasse sich weigert, für medizinische Hilfe oder die soziale Absicherung zu zahlen. "betrifft" - Autor Wolfgang Luck zeigt mehrere Fälle, in denen Patienten von ihrer Krankenkasse alleingelassen wurden und sich nun gegen diese "Sparpolitik" wehren.

Über ein Jahr lang begleitete er Brigitte. Nach einem Schlaganfall blieb die 56-Jährige halbseitig gelähmt. Über einen kurzen Zeitraum zahlte die Kasse die erforderlichen Reha-Maßnahmen, dann aber der Schock: Nach dem Besuch einer Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes hieß es, die Kosten für weitere Behandlung werde nicht länger übernommen. Ihre Krankenkasse hält sie plötzlich für "austherapiert", für einen Pflegefall, bei dem sich teure Reha-Behandlungen nicht mehr lohnen. Ihre Ärzte allerdings sehen durchaus Chancen, dass sich Brigittes Zustand weiter verbessern lässt und halten eine längerfristige Reha für dringend geboten. Der Film zeigt, wie Brigitte mit Hilfe Ihres Mannes um ihr Recht als Patientin kämpft, die Krankenkasse verklagt - und am Ende gewinnt.

Ein weiterer Fall: ein Kraftfahrer aus dem Fränkischen. Nach vielen Berufsjahren am Steuer hat er chronische Bandscheiben-Probleme, war zuletzt über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und bezog Krankengeld von der Kasse. Als er eine Anschluss-Krankschreibung einreichte, strich ihm die Kasse völlig unvorbereitet die Zahlungen und kündigte ihm sogar den Versicherten-Status - das alles wegen eines angeblichen Formfehlers. Der Patient musste vor Gericht ziehen, um seine Ansprüche durchzusetzen - mit ungewissem Ausgang.

Bei seinen Recherchen stößt der Autor des Films auf Belege dafür, dass der Spitzenverband der Krankenkassen seinen Mitgliedern gezielt erklärt, wie man Patienten mit juristischen Spitzfindigkeiten in eine ominöse "Krankschreibungslücke" lockt. Ein Vorgehen, das nicht nur Ärzte und Patentenvertreter empört.

Nur eines ist dem "betrifft"-Autoren Wolfgang Luck nicht gelungen: die Vertreter der Krankenkassen vor die Kamera zu bringen. Die Verantwortlichen verweigerten monatelang aus Termingründen jedes Interview.

Ein Film von Wolfgang Luck

Wiederholung:
am 29.01.2013, 01.05 Uhr im SWR Fernsehen
am 29.01.2013, 18.30 Uhr in EinsPlus
am 30.01.2013, 11.45 Uhr in EinsPlus
am 31.01.2013, 08.45 Uhr in EinsPlus
am 01.02.2013, 05.00 Uhr in EinsPlus
am 02.02.2013, 02.00 Uhr in EinsPlus
http://www.swr.de/betrifft/-/id=98466/nid=98466/did=10733144/h5k0by/index.html
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 23. Januar 2013, 12:57

Ich habe versucht, herauszufinden, was mit "Krankschreibungslücke" gemeint ist, bin aber immer nur auf diesen einen Film gekommen...

Aber wer oder was der Spitzenverband der Krankenkassen ist, das hab ich gefunden:

http://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.jsp

[i]Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.

Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten.

Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er etwa bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV.

Seine Wirkungsmöglichkeiten sind vielfältig. So berät er die Parlamente und Ministerien im Rahmen aktueller Gesetzgebungsverfahren und ist stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Mit den Vertragspartnern auf Bundesebene schließt er Verträge und Vereinbarungen sowie verhandelt Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung.[/i]

Boah, das ist ja schauerlich, was die alles machen!!! Und die sind auch noch gegen uns.
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Beitragvon Kira » Mittwoch 23. Januar 2013, 13:35

[quote]Boah, das ist ja schauerlich, was die alles machen!!! Und die sind auch noch gegen uns.[/quote]

Und das nicht erst seit heute.
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Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 23. Januar 2013, 14:48

Habe jetzt beim GKV-Spitzenverband angerufen und mir das mal erklären lassen.

Und zwar geht es um § 46 SGB V:

[quote][b]Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld[/b]

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,

2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 abgegeben haben, entsteht der Anspruch von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an. Der Anspruch auf Krankengeld für die in Satz 2 genannten Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entsteht bereits vor der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu dem von der Satzung bestimmten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beginn der dritten Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Tarif nach § 53 Abs. 6 gewählt hat. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.07.2009 (PDF-Format BGBl. I S. 1990) m.W.v. 01.08.2009.[/quote]

(Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html)

Es betrifft also nur Personen, die noch erwerbstätig sind oder ALG I beziehen. Diese erhalten in den ersten 6 Wochen noch Geld vom Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt.

Danach tritt die Krankenkasse ein mit Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld besteht aber nur so lange, wie die Krankschreibung lückenlos erfolgt.

Die Krankschreibung gilt erst ab dem Tag NACH der Ausstellung der AU-Bescheinigung durch den Arzt. Wenn man also nicht genau aufpasst - oder aber falsch informiert ist - kann es passieren, dass man eine Lücke von einem oder mehreren Tagen zwischen der Gültigkeit der AUs hat. Und dann muss die Krankenkasse nicht mehr zahlen.

Also in der Tat eine juristische [i]Spitzfindigket[/i] .
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