Starkes Rauchen kann Kündigungsgrund sein
Mittwoch, 31. Juli 2013
Düsseldorf – Starke Raucher sollten in ihrer Mietwohnung häufig zum Lüften die Fenster öffnen – zieht der Qualm durchs Treppenhaus, kann der fristlose Rauswurf drohen. Dies geht aus dem am Mittwoch verkündeten Urteil im Düsseldorfer Prozess um den bundesweit bekannt gewordenen Rentner Friedhelm Adolfs hervor, dem nach 40 Jahren die Wohnung gekündigt worden war. Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund, befand das Amtsgericht.(Az. 24 C 1355/13)...
...Der Rechtsstreit dürfte jedoch demnächst vor dem Düsseldorfer Landgericht fortgesetzt werden: Der 75-Jährige hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, den Instanzenweg ausschöpfen zu wollen. ....
ausführlicher
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... grund-seinAls wenn es eine geringere Belästigung darstellen würde, wenn ein Mieter den ganzen Tag sein Fenster auf kipp hätte und man hätte dann 24 Stunden lang den Zigarettenmief beim Lüften der eigenen Wohnung zu ertragen?
Sowas kenne ich noch aus meiner vorherigen Wohnung, wo unter mir permanent gequalmt wurde und ich deshalb kaum eine Gelegenheit fand rauchfreie Luft in meine Wohnung zu bekommen!
Und Duftstoffe und-oder sonstige Chemikalien durch Reinigungsmittel, Parfüms, Haarspray usw. sind ja auch laufend in hohen Konzentrationen im Treppenhaus zu vernehmen sowie am Fenster; sowas ist ja auch als gesundheitsgefährdend eingestuft.
Irgendwie sehe ich wirklich das Problem nicht am Schopf gepackt!
Meine Meinung ist und bleibt, dass das Problem nicht nur beim Mieter zu sehen ist, sondern eher
beim Vermieter!
Wieso sollte man den älteren Raucher wegen seines Bedürfnisses aus seiner Wohnung kündigen?
Wieso sollten dann nicht auch allen anderen Mietern gekündigt werden, die permanent Raumbeduftung, Toilettenspülsteinduft, Wäscheduft und vieles mehr benutzen?
Weil es tatsächlich zu stark in die persönlichen Rechte eingreift - finde ich!
Wenn Duftstoffe gesundheitsgefährdent sind, dann sind diese zu verbieten oder in ihrer Nutzung einzuschränken!
Gleichzeitig gehört in jede Wohnung eine unabhänge Abluftanlage rein mit eigenem Rohrsystem zum Dach hin. An einem Sammelpunkt könnten alle Abgase aller Wohnungen durch eine Filteranlage gereinigt werden bzw. für die Umwelt in ihrer Schadstoffkonzentration gemindert werden.
Es wäre ja auch nicht vernünftig, wenn andere Nachbarhäuser durch die Abgase belästigt werden würden - oder?
Jede Wohnung müßte eine solche Anlage aufweisen und dafür hätte der Vermieter/Besitzer zu sorgen. Letztendlich werden ja so und so auf lange Sicht die Kosten auf die Mieter umgewälzt. Aber es muß einen Verantwortlichen geben, der für das Vorhandensein einer Abluftanlage verantwortlich ist - eben der Vermieter.
Und dem Mieter müßte dann aufgetragen werden, dass er seine Wäsche- oder Rauchabgase auch in die Abluftanlagen zu verbringen hat.
Dann bräuchte es keine Belästigungen durch "schlechte" Luft mehr geben und keiner fürchten, dass er aus seiner Mietwohnung geklagt werden könnte....
Außerdem sehe ich es auch als Diskriminierung an Geringverdiener an, die sich keine Eigentumswohnung leisten können und deshalb frei Qualmen könnten. Es sollte schon gleiches Recht für alle gelten! Es hätten demnach auch Wohnungseigentümer eine Abluftanlage zu installieren, damit sie ihre Mitbewohner nicht unbekümmert belästigen dürfen ...
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