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PARIS APPELL
Internationale Erklärung zu den Gesundheitsgefahren durch Chemikalien
Präambel
Eingedenk dessen, dass gemäß der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 7. April 1948, die Gesundheit der “Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen” ist ;
Eingedenk der Verpflichtung zu den grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte, bekräftigt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 und in den zwei internationalen Abkommen der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, insbesondere in Artikel 12.1, der das “Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit” anerkennt ;
Eingedenk dessen, dass in der Erklärung von Stockholm vom 16. Juni 1972 die Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt festgestellt hat, dass der “Mensch ein grundlegendes Recht auf Freiheit, Gleichheit und auf zufriedenstellende Lebensbedingungen in einer Umwelt hat, deren Qualität ein Leben in Würde und Wohlbefinden erlaubt”, und dass das Recht auf Leben an sich zu den grundlegenden Menschenrechten gehört ;
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