LG
Malila
Wilhelm Krahn-Zembol
Bewertung der Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung für die sozialmedizinische Begutachtung
Teil 1: Multiple Chemikalienüberempfindlichkeit (Multiple Chemical Sensitivity, MCS)
Umwelt-Medizin-Gesellschaft 1 2015 S. 47
Umwelt - Medizin - Gesellschaft
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„…Diese Aussage der DRV steht im Widerspruch zu einer schriftlichen Bestätigung des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), welches zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gehört. Vom DMDI wurde bereits vor längerer Zeit schriftlich bestätigt, dass die MCS unter der Kennziffer T78.4 von der WHO im ICD-10 klassifiziert wird. Unter dieser Kennziffer werden Erkrankungen klassifiziert, die als „Allergie, nicht näher bezeichnet“ angegeben werden. Die Kennziffer T78.4 gehört dabei zum Kapitel des ICD-10-GM, in welchem „Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen“ klassifiziert sind (DIMDI 2015).
Ausdrücklich hat das DIMDI auch bestätigt, dass diese Klassifizierung im ICD-10-GM (GM=“German Modification“) die nach dem Sozialgesetzbuch V (gesetzliches Krankenversicherungsrecht) in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebene Diagnosenklassifikation ist. Ebenfalls hat das DIMDI bestätigt, dass die MCS nicht dem Kapitel 5 zugeordnet wurde, in welchem psychische Störungen und Verhaltensstörungen klassifiziert wurden. …“
Wilhelm Krahn-Zembol
Bewertung der Leitlinien der Deutschen Rentenversicherung für die sozialmedizinische Begutachtung
2. Teil : Chronisches Erschöpfungs- bzw. Müdigkeitssyndrom (Chronic Fatique Syndrom, CFS)
Umwelt - Medizin- Gesellschaft 2- 2015 S. 138
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"...Auch hier hat das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), tätig im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), in der Vergangenheit bereits ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass diese Klassifizierung unter der Kennziffer G93.3 rechtlich verbindlich ist. Das CFS wird mit dieser Kennziffer G93.3 als Chronisches Müdigkeitssyndrom dem Kapitel 6 (Krankheiten des Nervensystems) zugeordnet und eben gerade nicht den psychischen Störungen und den Verhaltensstörungen..."