Neues Umweltschadensgesetz

Neues Umweltschadensgesetz

Beitragvon Kai Uwe » Montag 30. April 2007, 09:18

29.4.2007: Pressemitteilung vom BUND und vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen vom

Neues Umweltschadensgesetz: Umweltschäden müssen künftig vom Verursacher saniert werden

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU) sehen im Inkrafttreten des neuen Umweltschadensgesetzes zum morgigen 30. April einen wichtigen Fortschritt. Natur- und Umweltschützer könnten ab sofort effektiver gegen Umweltsünder vorgehen. Mit einem formlosen Antrag bei der Umweltbehörde könnten künftig Verursacher zur umfassenden Sanierung der von ihnen angerichteten Schäden verpflichtet werden.

Als Umweltschaden gelte künftig jede erhebliche neue Schädigung von Gewässern, Böden, Biotopen und Arten, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb von Schutzgebieten ereigne. Zu begrüßen sei, dass die jetzt eingeführte verschuldensunabhängige Haftung auch für Landwirte Gültigkeit habe. Bisher waren zum Beispiel agrarwirtschaftlich bedingte Schäden am Grundwasser nicht sanierungspflichtig, so lange die Beeinträchtigung im Rahmen der so genannten "guten fachlichen Praxis" geschah.

BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm: "Die Bundesregierung hat diesmal dem Druck der Agrarlobby standgehalten und strikte Regeln zur Sanierung von Umweltschäden festgesetzt. Eine ebenso standhafte Haltung müssen nun die Länder bei der Festlegung des Schadensersatzes einnehmen. Sie dürfen keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen, Umweltsünder von Sanierungskosten zu befreien. Für Umweltschäden muss der Verursacher und nicht die Allgemeinheit zahlen. Das gilt auch für Schäden, die Land- und Forstwirtschaft verantworten."

Nach dem neuen Gesetz müssen die zuständigen Behörden die Verantwortlichen verpflichten, Schäden auf eigene Kosten zu sanieren. Umweltverbände und Betroffene können die Behörden zum Handeln auffordern, wenn Umweltschäden unsaniert bleiben oder nur unzureichend saniert wurden. Die Verantwortlichen und ebenso die zuständigen Behörden können bei Untätigkeit notfalls auf dem Klageweg gezwungen werden, die Schäden zu beseitigen.

UfU-Vorstandsvorsitzender Michael Zschiesche: "Endlich gibt es für die Aktiven und Ehrenamtlichen in den Umweltverbänden, aber auch für jeden betroffenen Bürger die Möglichkeit, Umweltsündern und untätigen Umweltbehörden auf die Finger zu klopfen. Das ist ein wichtiges Mittel, um zum Beispiel Grundwasserverschmutzungen mit Pestiziden oder Abholzungen in geschützten Buchenwäldern zu verhindern. Wir erwarten, dass dieses neue Instrument einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Natur und Umwelt leistet."

Weitere Informationen und Musteranträge zur Schadenssanierung finden Sie im Internet unter http://www.bund.net/naturschutz unter dem Stichwort Naturschutzrecht
Kai Uwe
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