von Lawya » Montag 26. November 2007, 10:33
Das müsste man ggf. anders angehen. Erst die Krankenkasse anschreiben, dass das und das gemacht werden soll (Kostenvoranschlag). Nach Ablehnung müssten die Kosten dann eingeklagt werden (§ 39 Abs. ? SGB ?)
= sehr schwierig. Wenn da nicht knallharte Fakten vorliegen oder rauskommen, bleibts bei Selbstzahlung.
Möglicherweise helfen persönliche Gespräche bei der Krankenkasse, dass diese dann eine Entscheidung treffen.
Über die Erfahrungen (Verhandlungen mit Krankenkasse) könnte dann auch jeder mal berichten.