Sehr gut und interessant finde ich dabei, dass das Gericht in Frankreich auf das Vorsorgeprinzip hinweist und die Beweislast umkehrt:
"In Anwesenheit einer bestehenden gegenwärtigen Ungewissheit über die angebliche Ungefährlichkeit der von Antennenanlagen ausgesendeten Strahlungen, wie die Antenne von SFR, welche ganz in der Nähe des Ehepaars Xxxxx aus Chateauneuf-du-Pape aufgebaut ist, besteht in der Tat die ernst zunehmende Frage, inwieweit diese Art von Einrichtungen eine mögliche Gefahr darstellt, ein Risiko, das durchaus in Betracht gezogen werden muss oder mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, auch wenn die von diesem Risiko ausgehenden Auswirkungen (die verheerend sein könnten) bisher noch nicht eingetreten sind"...
"Indem er sich auf das Vorsorgeprinzip bezieht, kann jeder Bürger danach verlangen, dass er diesen Strahlungen so wenig wie eben möglich ausgesetzt wird.
Die Triftigkeit der Besorgnis des Ehepaars Xxxxx ist durchaus verständlich, deshalb wird nicht von ihnen verlangt dem Gericht Beweise der Schädlichkeit der Antennen vorzulegen sondern der Telephonanbieter soll die Unschädlichkeit der Anlage beweisen". . (Umkehrung der Beweispflicht). .
"Bisher konnten sie von Seiten des Telephonanbieters aber keine sicheren und erwiesenen Garantien erhalten, dass keinerlei gesundheitlichen Risiken von dem sich ganz in der Nähe ihres Wohnorts befindenden Antennenrelais ausgehen."
Siehe
http://www.next-up.org/pdf/Urteil_Auszug_Der_Gerichtshof_Von_Carpentras_Frankreich_Die_%20Anwohner_Einer_Mobilfunkantenne_Gegen_Sfr_16_02_2009.pdf
Liebe Maria Magdalena,
das war enorm interessant.
In der französischen Version steht das Urteil ausführlich:
http://www.next-up.org/pdf/Jugement_Tribunal_Grande_Instance_de_Carpentras_Riverains_Contre_Sfr_16_02_2009.pdf
Liebe Grüße
Annamaria