von Leckermäulchen » Samstag 12. September 2009, 15:32
Jahrelang stieß ich gegen "Betonwände", keine Stelle war zuständig. Jeder verwies mich an den anderen.
Dann sah ich noch eine Chance, bei der BAgIS (ARGE) über meine Rechtsanwältin Recht zu bekommen als ich kürzlich las, dass es 2005 beim Sozialgericht in Lüneburg ein Urteil zugunsten einer ALG-2-Empfängerin (AZ:S30 AS 328/05 ER) gab, wie ich es jetzt auch gut gebrauchen könnte. Aber als ich damit kürzlich bei meiner Rechtsanwältin war, meinte sie, die Rechtsprechung ist nun nicht mehr in diesem Sinne, viel schärfer. (Anm.: natürlich gegen den Hilfesuchenden)
Jahrelang vorher hatte ich keine Ahnung, wer dafür überhaupt aufkommen müsste. Ich fragte bei der Krankenkasse und legte die (allerdings natürlich nicht rosafarbigen) Rezepte für umweltmedizinische Verschreibungen vor: Fehlanzeige – nicht zuständig, psychiatrisiert statt dessen. Die BAgIS psychiatrisiert auch nur. Sozialamt: Wenn die BAgIS das nicht bezahlt, bezahlen wir das auch nicht.
Die Rechtsanwältin meinte nun, ich hätte nur eine Chance, das Geld für die Gesundheitskosten von der BAgIS (die überall anderswo ARGE heißt) zu bekommen, wenn ich einen Darlehnsantrag stelle, um die Gesundheitskosten bezahlen zu können. Dieser Antrag muss aber sehr detailliert sein, d. h. ich muss bei jedem Mineral, jedem Spurenelement, jedem Vitamin etc. exakt und lückenlos auflisten, gegen welche Symptome das ist, warum in dieser Dosis und dass ich das durch einen Arzt, der das für das Amt nachvollziehbar bei mir diagnostiziert und im Zusammenhang begründet beschrieben haben muss, per Attest oder Gutachten belegen kann.
Das ist natürlich unmöglich, denn ich nehme die Sachen ja schon seit Jahren ein. Und hier vor Ort gibt es keinen Arzt, schon gar nicht einen Umweltarzt, der z. B: schreiben würde: „Frau A. benötigt xxx Mikrogramm Selen, um die xxxx Symptome zu beseitigen, xxx I. E. natürliches Vitamin E, um xxx zu beseitigen, xxx mg XYZ, um die Wirkung der xxx Chemikalien zu reduzieren etc. etc.
Die diesbezüglichen vorhandenen Unterlagen sind z. B. eine einfache Auflistung, was ich einnehmen muss, was sich aus meinen Antworten in einem fast zwanzigseitigen Anamnesefragebogen zu Umwelteinflüssen in meinem bisherigen Leben ergeben hat und aus dem Gespräch damals mit dem Arzt.
Und letztlich kann mir keiner plausibel machen, dass die BAgIS, wenn ich denn solch einen detaillierten Antrag, der nach Aussage der Anwältin mindestens 8 – 10 Seiten lang sein müsste, stellen würde, den auch akzeptieren würde. Denn eins steht fest: Sie hatten von mir meine ärztlichen und umweltmedizinischen Befunde von Dr. Bartram ja einmal vor Jahren angefordert und bekommen, wo u. a. Gendefekte und die sich für mich daraus ergebenden Konsequenzen für die Lebensführung aufgezeigt waren, das Amt hat mich daraufhin aber postwendend zum Psychiater geschickt. Also warum sollte ich diese Forderung jetzt dann ernst nehmen? Das Amt wird es mit Sicherheit nicht tun.
Ich hatte früher dreißig Jahre lang jede Menge schwere bis schwerste Krankheitssymptome, die, seit ich all das einnehme, anfangs fünf Jahre lang völlig verschwunden waren. Also ist das allein doch schon Beweis genug, dass diese Vorgehensweise richtig ist. Seit einiger Zeit scheint mein Immunsystem allerdings wieder weiter abzubauen, so dass z. B. das Grippegefühl im Kopf und innere ständige Frösteln im Körper seit etlichen Monaten zunächst unmerklich wiedergekommen ist und immer ein bisschen stärker wird, aber auch richtige Kopfschmerzen und verschiedene andere Symptome wie dauerkalte Füße.
Trotzdem ist das noch wenig im Vergleich zu früher, wo ich keinerlei umweltmedizinische, sondern nur schulmedizinische Versorgung hatte, wo es mir andauernd sehr schlecht ging.