Patienten psychiatrisiert um abrechnen zu können

Patienten psychitarisiert um abrechnen zu können

Beitragvon Gatano » Samstag 16. Januar 2010, 11:13

Mit der Ausrede weil Umweltmedizin / umweltmedizinische Leistungen nicht abgerechnet werden können, gehen viele Ärzte ran und
rechnen bei MCS Patienten über Leistungen betreffend der Psyche ab. Psychotherapie, psychologisches Gespräch und
was ihnen sonst noch so einfällt.

SOLLTE MAN DAS HINNEHMEN?

NEIN,

denn das ist ein Stempel der haften bleibt. In der Krankenkassenakte ist die Abrechnung dieser
Leistungen vermerkt. Ergo, wenn die Rentenversicherung oder das Versorgungsamt anfragt, ist klar was bei denen
für Euch rauskommt: PSYCHO.

WAS KANN MAN DAGEGEN TUN?

JEDER PATIENT kann die Abrechnung des Arztes bei der Krankenkasse anfordern und überprüfen. Auch Abrechnungen von Krankenhäusern.
Stehen dann Leistungen darauf die Ihr nicht erhalten habt oder die bewusst so abgerechnet wurden damit der Arzt
mehr Geld bekommt, könnt Ihr Euch bei der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Krankenkasse und bei der Ärztekammer beschweren.

Wenn eine Reihe von MCS Patienten Beschwerde eingelegt haben, wird sich das schnell rumsprechen und dieser Trick, Psycho anzuführen um sich besser bereichern zu können, hört ganz schnell auf.

Wir müssen nicht alles schlucken und wir sollten es auch nicht!
Gatano
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Beitragvon Monja » Samstag 16. Januar 2010, 12:47

Hallo Gatano,
Als ich mich die letzten 1 1/2 Jahre krankschreiben lassen
musste, ging es ebenfalls nicht anders, als als dritte Diagnose
Psychokram einzutragen, ich wollte es keinesfalls, aber dann
hätte ich weiter ständig Arbeitsbemühungen vorlegen müssen,
trotzdem ich vor Krankheit das Haus kaum verlassen konnte. Es
ist wirklich ein Verbrechen, was uns angetan wird. Viele nehmen
daher ja auch für die Rente oder Schwerbehinderung Psyche in Kauf,
um endlich in Ruhe gelassen zu werden, darin habe ich mich aller-
dings erfolgreich wehren können. Es sind offenbar die Krankenkassen,
die es sonst nicht anerkennen, und da sitzen eben zu viele, die
überhaupt kein Interesse an MCS haben oder gar an Weiterbildung.

Herzlichst Monja
Monja
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Patienten psychitarisiert um abrechnen zu können

Beitragvon Amazone » Samstag 16. Januar 2010, 16:47

@ Gatano,

das ist mein Reden. Habe erst kürzlich einen solchen Betrug bei meiner KV angezeigt. Hier ein Auszug aus meinem Schreiben:

"Eine verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen hat nicht stattgefunden. Beweis: Siehe beigefügte Schreiben von Herrn Dr. H. vom 01.11.09, aus dem ersichtlich ist, dass ich ihn wegen meiner MCS-Erkrankung und nicht wegen "psychosomatischen Krankheitszuständen" aufsuchte, sowie von DIMDI mit Datum 04.09.08, dass es sich bei der Multiplen Chemikaliensensitivität (MCS) mit dem ICD-10 Code T78.4 nicht um psychische bzw. psychosomatische Krankheitszustände, sondern um eine Erkrankung aus dem umweltmedizinischen Bereich handelt."

Gruß Amazone
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Beitragvon Spotlight » Samstag 16. Januar 2010, 18:38

@ Gatano

Guter Vorschlag. Das wird sich wie ein Lauffeuer rumsprechen wenn es ein paar Anzeigen hagelt wie die von Amazone.
Sogar wenn sich nichts aus den Anzeigen ergibt, werden solche Abrechnungsbetrüger sich künftig hüten MCS
Patienten das Stempelchen aufzudrücken. Den Stress und Ärger will keiner.

@ Amazone
Gute Initiative. Kam schon Resonanz von der KV?
Spotlight
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Beitragvon schlumpf » Samstag 16. Januar 2010, 19:41

Die Idee ist wirklich gut. Den Ärger mit der KV wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug will sicher kein Arzt haben.
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Beitragvon Frank-N-Furter » Samstag 16. Januar 2010, 22:02

Für diese Idee ist nicht einmal ein Anwalt erforderlich,
nur ein Telefonat, eine Mail oder ein Brief.

Wer einen Verdacht hat, einfach bei der Kasse die Abrechnung anfordern.
Möglicherweise gehen dann dem einen ander anderen von Euch die Augen über.
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Beitragvon Kira » Donnerstag 28. Januar 2010, 00:45

Hallo Gatano und Frank-N-Furter,
Gilt das auch rückwirkend über Jahre oder ist das nur aktuell möglich? Kann man das auch mit Krankenhäusern machen?

Gruß Kira
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
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Beitragvon Amazone » Donnerstag 28. Januar 2010, 12:01

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung

In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 305
Auskünfte an Versicherte

(1) Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übermitteln den Krankenkassen in den Fällen des Satzes 1 die Angaben über die von den Versicherten in Anspruch genommenen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen und deren Kosten für jeden Versicherten gesondert in einer Form, die eine Kenntnisnahme durch die Krankenkassen ausschließt. Die Krankenkassen leiten die Angaben an den Versicherten weiter. Eine Mitteilung an die Leistungserbringer über die Unterrichtung des Versicherten ist nicht zulässig. Die Krankenkassen können in ihrer Satzung das Nähere über das Verfahren der Unterrichtung regeln.

(2) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, ärztlich geleiteten Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die Versicherten auf Verlangen schriftlich in verständlicher Form, direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung) zu unterrichten. Satz 1 gilt auch für die vertragszahnärztliche Versorgung. Der Versicherte erstattet für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung nach Satz 1 eine Aufwandspauschale in Höhe von 1 Euro zuzüglich Versandkosten. Das Nähere regelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Krankenhäuser unterrichten die Versicherten auf Verlangen schriftlich in verständlicher Form innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung über die erbrachten Leistungen und die dafür von den Krankenkassen zu zahlenden Entgelte. Das Nähere regeln die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich und die Deutsche Krankenhausgesellschaft durch Vertrag. Kommt eine Regelung nach den Sätzen 4 und 6 bis zum 30. Juni 2004 nicht zu Stande, kann das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung das Nähere durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen-

(3) Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten auf Verlangen umfassend über in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassene Leistungserbringer einschließlich medizinische Versorgungszentren und Leistungserbringer in der integrierten Versorgung sowie über die verordnungsfähigen Leistungen, einschließlich der Informationen nach § 73 Abs. 8, § 127 Abs. 3. § 69 Satz 4 gilt entsprechend.
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Beitragvon Lilienblüte » Freitag 29. Januar 2010, 11:36

Die Kategorie Ärzte die Patienten psychiatrisieren, weil es die vorgelegten Quoten ihres Dienstherren verlangen,
wie kann man denen Herr werden? Ich meine die MDK Ärzte und die Gutachter, die ganz bewusst
die Psycho-Diagnose stellen, weil es ihr Arbeitgeber so will.
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Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 29. Januar 2010, 15:03

Genau, das würde mich auch mächtig interessieren,
vor allem, wenn sie auch nicht einmal davor zurückschrecken,
einen völlig falschen Gesprächsinhalt nachher im „Gutachten“ anzugeben,
der sich so sehr vom tatsächlichen Gespräch mit dem einbestellten Patienten unterscheidet,
dass sie ihm Lügen in den Mund legen,
denen zu widersprechen der Patient
zuvorderst natürlich beim MDK,
aber auch an allen Stellen, die dieses „Gutachten“ danach vorliegen haben,
keinerlei Chance erhält,
selbst bei mehrmaligem Vorsprechen, also total gegen die Wand läuft,
auch keine Kopie davon erhält.

Das ist kriminell und behördlich offenkundig sanktioniert.
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Beitragvon Maria Magdalena » Freitag 29. Januar 2010, 15:05

Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Diskriminierung, Interessenkonflikt (Gefälligkeitsgutachten), irgendwelcher Belästigungen (sexuelle, auch verbale- z. B. dumme, freche, beleidigende Fragen bezüglich des Sexualverhaltens, und andere, z. B. Fragen bezüglich der Fähigkeit zu sozialen Kontakten, der Arbeitswilligkeit, und und und- je nach Situation).

In der Beschwerde alles auflisten: z. B. wenn Gutachten und Beschwerden ignoriert werden, wenn dem Patienten über den Mund gefahren wird, alles, was gegen die Verfassung und die Dienstvorschriften verstößt.

Alles schön akribisch notieren während des Gesprachs, das wird den Gutachter wahrscheinlich auch etwas zähmen. He, he, he, he.

Immer höflich und korrekt bleiben, doch nie unsicher oder unterwürfig wirken, sondern sehr selbstbewusst, jedoch auf keinen Fall arrogant. Das wirkt auch. Wichtig ist, sich vorher bezüglich der Gesetzeslage kundig zu machen.

- Editiert von Maria Magdalena am 29.01.2010, 14:15 -
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Beitragvon Clarissa » Freitag 29. Januar 2010, 15:40

Ich hätte da mal eine Frage, bestünde Interesse an einem hochwertigen Diktiergerät, das man zu so etwas mitnehmen könnte?
Ich würde dann ein Gerät anschaffen, das ihr euch gegen Porto und Batteriekosten ausleihen könntet.

Ich nehme schon seit Jahren alles auf, die "Schlecht"-achter mögen es nicht, benutzen sie doch selber solche Geräte um jedes Wort zu protokollieren.

Einer wollte sogar die Untersuchung verweigern, ich habe ihm darauf angeboten eine Kopie der Aufnahme zukommen zu lassen alternativ könne er sein Aufnahmegerät ja abschalten und stromlos machen, dann hätten wir Waffengleichheit. Wir haben dann beide unsere Geräte laufen lassen.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 29. Januar 2010, 17:11

@ Maria Magdalena

Geht das denn auch noch Jahre später?
(wohl nicht .... für welche behördlichen Angelegenheiten wäre denn wichtig, dass das entweder gestrichen oder korrigiert sein müsste? Bin mit dieser damaligen Falschdiagnose seitdem nicht mehr konfrontiert worden, sind es Anträge auf Rente o.ä.?)

Ich meine, weil ich damals noch mit meinem Rest Vertrauen in das Gesundheitssystem,

der mich davon abhielt
anzunehmen, sie würden
nicht während des Gespräches – nein, da überhaupt nicht! im Gegenteil – sondern erst
im Wochen später beim Arzt eingesehenen „Gutachten“
gegen jegliche Regeln der Wahrhaftigkeit verstoßen,

mir wirklich nicht vorstellen konnte,
dass sie dies auch noch in der Gewissheit tun würden,
es bleibt für sie folgenlos.
Und das alles nur,
um offenkundig äußerst fragwürdige Diagnosen unter äußerst fragwürdigen Umständen eigenmächtig zu erstellen.

Das war einmal, dass es für mich undenkbar war.

Allerdings waren damals bei mir die Methoden und Umstände,
die zu dem Schlechtachten führten,
nicht die von dir als Beispiel genannten.
Es war viel subtiler, denn während des Gespräches gab es keinen Anlass, irgendwie Verdacht zu schöpfen.

Die Gutachterin:
anfangs die Freundlichkeit in Person, darauf bedacht,
mit mir in respektvoller, vernünftiger Weise zu reden.
Nichts lag während des Gesprächs rein objektiv betrachtet ferner,
als anzunehmen, die Frau würde mir im nachhinein völlig falsche, überhaupt nicht zur Sprache gekommene Dinge in den Mund legen und als meine Aussage zu Papier bringen.

Ich:
blieb, in der Gewissheit, die Wahrheit zu sagen und vor dem Hintergrund der bereits eingetretenen Erfolge der zuvor begonnenen umweltmedizinischen Behandlung, während des gesamten Gespräches ruhig, gelassen, selbstbewusst und vor allem in meinen Aussagen klar und eindeutig.

Die Gutachterin indes machte während der ca. 15 Minuten zum Ende des Gespräches hin einen mehr und mehr fahrigen Eindruck, rannte wild gestikulierend im Büro hin und her, während sie mir ihre Geschichte erzählte von der Renovierung ihres Büros – neuer Anstrich, neuer Teppich, natürlich verklebt, neue Möbel etc., worauf sie wochenlang mit ziemlichen Symptomen zu kämpfen gehabt hat, was sie für völlig normal hielt.

Ich hatte allerdings nirgends während des Gespräches auf irgendwelche gebäudebezogenen Symptome Bezug genommen, noch irgend etwas zu MCS gesagt, da ich den Begriff damals noch gar nicht kannte, geschweige denn die ganzen Zusammenhänge.

Bei dem ersten Umweltarzt, wo ich völlig unabhängig davon zuvor war, ist diese Bezeichnung nicht gefallen. Ich bekam lediglich die Antioxydantien empfohlen, die bereits große Wirkung zeigten. Und meine Symptomatik, aufgrund deren und des Arztgespräches er die Antioxydantien für mich zusammengestellt hatte, hatte ich selber als schwere Allergie bezeichnet. Ich wusste es bis damals ja nicht besser.


@ Clarissa

ist eine super Idee, komm drauf zurück, wenn ich wieder in so eine Situation geraten sollte. Nur müsste man dann neben dem mündlichen, den man dann ja hat, auch den schriftlichen Beweis bekommen können.


Ich habe alles, wirklich ALLES versucht, das Gutachten zu bekommen, bin überall, wo es vorliegt, mehrfach vorstellig geworden deshalb... vergebens. Diejenigen, die mir sagten, „du hast Anspruch drauf, geh noch mal hin, du bekommst es dann, musst aber hartnäckig sein“, haben mir aber nicht gesagt, WIE es geht bzw. WAS dazu führt, dass sie es einem aushändigen...
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Beitragvon Amazone » Freitag 29. Januar 2010, 17:23

Schau mal in die Berufsordnung der Ärzte, Paragraph 10 Dokumentationspflicht. Unterlagen per Einschreiben unter Hinweis auf diesen Paragraphen anfordern. Noch ein nützlicher Tipp:

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/download/merkblatt_zur_einsicht_in_patientenunterlagen.pdf

und dies hier von der KBV:

Patientenrechte
III. PATIENTENRECHTE IN DER BEHANDLUNG
Einsichtsrecht

Jeder Patient hat ein Recht auf Einsicht in diese Dokumentation, ohne daß er ein besonderes Interesse erklären muß. Das Einsichtsrecht erstreckt sich nach der Rechtsprechung und dem ärztlichen Berufsrecht nicht auf den Teil der Dokumentation, der subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthält. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die Auffassung vertreten, daß nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch dieser Teil der ärztlichen Aufzeichnungen zu offenbaren ist. Um sein Einsichtsrecht wahrzunehmen, kann der Patient einen Arzt oder eine sonstige Person seines Vertrauens mit der Einsicht beauftragen. Patienten können Kopien der Dokumentation von dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus anfordern, die in angemessener Zeit erstellt werden müssen.
In der Regel hat der Patient die Kopierkosten zu tragen.
Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf Befunde und Röntgenbilder. Der Patient kann sich Röntgenbilder ausleihen, muß sie aber zurückgeben. Bei einem Arztwechsel lassen sich dadurch Doppeluntersuchungen und damit verbundene Belastungen und Kosten vermeiden.
Das Einsichtsrecht kann in Ausnahmefällen eingeschränkt sein, unter anderem, wenn Rechte anderer in die Behandlung einbezogener Personen (z.B. Angehörige, Freunde) berührt werden. Diese Einschränkung ist vom Arzt zu begründen. Nach einer Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel ein ”Arztbrief” an den weiterbe-handelnden (Vertrags-)Arzt ausgestellt. Patienten haben das Recht, auch diesen Arztbrief einzusehen und zu bestimmen, wer ihn erhält.
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Beitragvon Amazone » Freitag 29. Januar 2010, 17:36

Unter diesem Link findet man auch etwas über das Einsichtsrecht in Gutachten:

http://www.zahnpatienteninfo.de/patientenstellen/eins.pdf
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Beitragvon Maria Magdalena » Freitag 29. Januar 2010, 17:44

Leckermäulchen,

wenn es schon so lange her ist, kann man wahrscheinlich nichts mehr machen. Nur daraus lernen, um es in Zukunft besser zu machen.

Ganz gleich wie sich die Gutachter verhalten, sollte man schon aus Prinzip das Gespräch protokollieren/aufnnnehmen, eventuell Zeugen (Begleitperson) mitnehmen.

Wenn hinterher der Gutachter trotzdem falsche Angaben macht, dann sollte man das prinzipiell anzeigen.

Das alte Gutachten würde ich schriftlich mit Frist-Setzung anfordern, am besten mit Hilfe eines Anwalts. Wenn man es bekäme, könnte man überlegen, ob es brauchbares Material liefert, um den betreffenden Herrschaften, wenn auch verspätet, eine Lehre zu bescheren.

Das ist jetzt kein juristischer Rat, doch aus Erfahrung weiß ich, dass blindes Vertrauen im Leben nicht hilft.
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Beitragvon Kira » Freitag 29. Januar 2010, 21:55

he, danke für eure Antworten.
Es geht generell um die damaligen schulmedizinischen Untersuchungen, wo wir noch nicht wußten, das unser Sohn schwere toxische Schäden hat. Angefangen über die Kinderklinik vor Ort,Fachärzte verschiedener Richtungen etc. Und immer wieder genügt ein interner Mausklick und diese Daten sind z.B. beim Amt für soziale Angelegenheiten da. Da es sich schlechtweg um Fehldiagnosen, Diffamierungen, Unterstellungen u.ähnliches handelt - hätten wir das gerne ein für alle Mal vom Tisch, bzw. würden denen gerne die Meinung geigen.Wollen einfach nur unser Recht und unserem Sohn helfen.

Gruß Kira
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Beitragvon JackJack » Dienstag 15. Juni 2010, 20:32

Das habe ich erlebt. Gefallengelassen habe ich es mir nicht, ich habe Meldung bei
der Krankenkasse und Ärztekammer gemacht. Der Arzt hat dann HUNDERT Schritte zurück gemacht!
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