Prozessunfähigkeit durch Lösemittel
Aufgrund einer zellulären Sensibilisierung gegen Toluol und weil dieses Lösemittel in der Raumluft öffentlicher Gebäude enthalten sei, bestätigte der behandelnde Arzt einem Kläger die Verhandlungsunfähigkeit in einem Prozess vor dem Sozialgericht Augsburg. "Eine toluolfreie Zone in einem öffentlichen Gebäude gibt es nicht", betont der Umweltmediziner.
Dies würde bedeuten, dass es sich um ein raucherfreies Amtsgebäude handelt, im Gebäude keine Druckartikel zur Anwendung kommen und bei der Sanierung des Gebäudes (Teppichboden, Kleber, Farben) keine toluolhaltigen Produkte eingesetzt worden sind. Die dabei zur Wärmedämmung, als Versiegelungen und als Kleber eingesetzten Polyurethane enthalten Toluoldiisozyanat, das beständig Toluol abgibt.
Diese Zusammenhänge ohne Messungen auszuschließen, wie es ein vom Gericht befragter Arzt des Gewerbeaufsichtsamtes tat, ist aus Sicht des Behandlers nicht möglich. Dessen ungenügende Ausführungen hätten für Betroffene weit reichende Folgen.
Quelle: Zeitung für Umweltmedizin Nr.41 , 7-8/01