Quelle: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/11/25/hartz-iv-kinder/antrag-verweis,property=Download.pdf
Es werden folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II beantragt/bewilligt:
u.a. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Musikunterricht, etc.)
Gesetz heißt: Teilhabe am sozialen Leben
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für
z.b. Untrricht in künstlerischen Fächern
...
Ich war mir nicht sicher, ob ich es hier in die Rubrik Rechtliches&Gesetze Deutschland einsetzen kann. Hoffe aber es ist ok.
Da ich Leistungen nach SGB X und XII erhalte, die Leistungen für Bildung aber SGB II Leistungen sind, falle ich durch die Statuten und kann keine Zuschüsse für einen Musikunterricht für mein Kind bekommen.
Warum sollten SGB II - Empfänger (Langzeitarbeitslose) unterstützt werden und SGB XII - Empfänger (Sozialhilfe) nicht?
Wer kann mir das erklären?