Quelle: http://www.bmas.de/portal/51072/
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am heutigen Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland. Ab jetzt kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden - auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011.
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
... schön, da eine Musikschul-Unterrichtsstunde 16€ kostet, kann dann mein Sohn alle 2 Monate am Unterricht teilnehmen. Wow!