Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Twei » Sonntag 8. März 2009, 17:26

Fortsetzung eines Thread-Inhaltes vom 17.01.2009, 12:31:07 u.s.w. unter Punkt B):
CSN - Forum / MCS & Alltag / Diskriminierung wegen MCS / MCS Kranke - Diskriminierung bei Behörden

Ich habe nun mein amtsgerichtliches Urteil zum "Antrag eines Betreuers für behördliche Angelegenheiten" erhalten - Zitat:

"Für den Betroffenen ist ein Betreuer mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Aufgabenkreis zu bestellen, weil er aufgrund einer der in § 1896 BGB aufgeführten Krankheit bei der Regelung seiner Angelegenheiten Hilfe bedarf.
Dies folgt aus dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere aus den ärztlichen Attesten vom ... und ....

Herr ...... leidet an einer multiplen Chemikaliensensibilität. Ferner liegt eine bronchonale Hyperreagibilität vor. Schließlich besteht chronisches Schmerz- und Wirbelsäulensyndrom.

Die Chemikaliensensibilität führt dazu, dass Herr ...... insbesondere in öffentlichen Räumen auf Putzmittel und Deodorant empfindlich reagiert. Es kommt bei ihm zu Gleichgewichtsstörungen, Muskelverkrampfungen und Konzentrationsproblemen. Er kann deshalb öffentliche Räume und öffentliche Verkehrsmittel kaum noch aufsuchen.

Seine Erkrankung führt dazu, dass er bei der Regelung seiner Behördenangelegenheiten Hilfe bedarf."


Den Antrag stellte ich selber. Der Antrag ist auf körperliche Behinderung fixiert (bestimmt der Hausarzt und man selbst durchs Ankreuzen). Der Betreuer wurde von mir selbstbestimmt.

Wäre ich bei der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung tagszuvor nicht so fertig gemacht worden - hätte ich sowas beim Sozialgericht gar nicht zur Ansprache gebracht. Somit hatte der Zufall den Gang zum Amtsgericht eingeleitet.

Ich weiß nicht ob ich glücklich oder traurig bin. Dieses Urteil zeigt auch die Ausgegrenztheit auf und wie schwierig es ist, mit MCS im Alltag Zurecht zu kommen. - mfg Twei
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Twei » Sonntag 11. Dezember 2011, 14:03

Da ich beim Sozialgericht meine Erlebnisse mit der körperlichen MCS-Behinderungen bei Behördenbesuchen schilderte, (siehe Link: MCS Kranke - Diskriminierung bei Behörden - viewtopic.php?f=40&t=6267&p=86915#p40043 ), wurde ich auf die Möglichkeit hingewiesen, mir aufgrund der körperlichen Behinderung selbst einen Betreuer ernennen und bestellen zu können. Dieses ist erst ab einem bestimmten Grad der Behinderung möglich - ich habe 70% GdB. (Voraussetzung § 1896 BGB).

Ich habe gerade mehrere Amtsgerichte online besucht und stellte fest, dass das Amtsgericht Essen sehr übersichtliche Informationen öffentlich darstellt, im Gegensatz zu anderen.

In meinem Falle, spreche ich von einem diesem ähnelnden Formular für "Betreuungsangelegenheiten", siehe Link:
http://www.ag-essen.nrw.de/infos/Formul ... reuers.pdf

Andere Betreuungsarten/-fomulare (mit Entzug persönlicher Rechte) können aus den anderen aufgelisteten Links unter Betreuung entnommen werden:
http://www.ag-essen.nrw.de/aufgaben/abt ... /index.php


In meinem o.g. Fall ging ich zum Amtsgericht, holte mir entsprechendes Formular und füllte es wie folgt aus:
Seite 1: Name Adresse, Angekreuzt "Behördenangelegenheiten", Vollmacht "Nein",
Seite 2: Angekreuzt "körperliche Behinderung", (ärztliches Zeugnis von Hausarzt befügen über "körperliche Einschränkungen"),
Stimmt der.. zu? "Ja", Besteht die...? "Nein", Name Adresse des Betreuers eintragen,
Seite 3: Ist der...einverstanden? "Ja", persönliche und familäre Daten ausfüllen,
Seite 4: Genau die Regelung des Betreuers festlegen "nur Gänge in öffentlichen Gebäuden zu behördlichen Angelgenheiten abzunehmen und nur die Unterschriften tätigen zu dürfen, wofür eine gesonderte erteilte Unterschriftenvollmacht des Antragsstellers besteht".

(Letzeres so ungefähr, Hausarzt und Amtsgerichtshelfer bieten weitere Auskunftsmöglichkeiten)

Meinem Hausarzt war sehr gelegen daran, dass keine Möglichkeit der Entmündigung besteht - deshalb ihn mit einbeziehen, d.h. ohne seine zustätzliche Einstimmung und die des ernannten Betreuers, kann keine Änderung von Seiten Dritter vorgenommen werden.
Es kann auch keine vom Gericht aus verfügte Anordnung stattfinden, ohne die Einbeziehung meines jetzigen Hausarztes und selbstbestellten Betreuers, d.h. einen anderen Arzt oder anderen Betreuer einsetzen, um die anderen zu umgehen.

Demnach besteht aus meiner Sicht keine größere Gefahr mit einem selbstbenannten Betreuer in die Psychiatrie zu landen, als ohne.
Im Gegenteil, es ist nun aus amtlicher Sicht eine körperliche Behinderung gemeldet, ein Hausarzt, ein Betreuer und im Ausfall dessen Familienmitglieder, die Grundsätzlich an Veränderungen meiner rechtlichen Situation einzubeziehen sind.

Wahrhafte Veränderungen und Ausweitungen der Betreuungssachgebiete, verbleiben aber letztendlich bei meiner Person, wie auch des Beenden der Betreuung.

PS: Trotzdem ist es gut, weitere Infos zu sammeln.......und immer auf dem Laufenden zu bleiben.
(Auch erkennt man auf dem o.g. Formular, dass es für einen solchen Fall der Betreuung gar nicht richtig zugeschnitten ist, weshalb ich auch alle "nichtrelevanten Fomulierungen" auf dem Original mit Kugelschreiber durchgestrichen hatte - Kopie habe ich beim Hausarzt hinterlegt.)
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Galaxie » Sonntag 11. Dezember 2011, 15:46

Hallo Twei ,

ich habe vor 18 Jahren, als es mir mit meiner MCS sehr schlecht ging auch ein schriftlichen Antrag auf Betreung gestellt. Es kam dann eine Gutachtern von seitens des Gerichts. Es war eine Kinder und Jugendpsychiaterin. Denn das Gericht sucht immer den Gutachter aus. Da geht es nicht um körperlich und psychisch. Mein Antrag war so gestalltet, wo meine Einswchränkungen liegen und wo ich hilfe benötigte, was ich im Antrag verfasst habe. - Die Gutachterin kam zu den Entschluss, das es solche Hilfen als Betreung nicht gebe, sondern nur im Umgang mit Geld und Unterbringung. So verlief alles im Sande zu meinen Glück. Irgendwie hatte ich das dann doch wieder selbst geschafft. Ich war damals 28/29 Jahre alt und war sehr lange wie dement und hatte kein Zeitgefühl und flog unwillkürlich schlagartig wie ein Stein um, ohne das zu beeinflussen und das im 4. Stock.

Schau mal bei Rechtliches & Gesetze in Deutschland unter RA Claudia Grether spricht über Betreuung... ein Videobeitrag und noch zwei andere Beiträge dazu, wo du die Links auch anklicken kannst. Man muß auch immer vorsichtig sein. - Natürlich muss das nicht so verlaufen wie dort dargestellt.


LG
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Amazone » Sonntag 11. Dezember 2011, 17:15

Hallo Twei,

wo kann man nachlesen, dass man erst ab einem bestimmten Grad der Behinderung die Möglichkeit hat, selber einen Betreuer zu bestellen und ernennen?

Und wie findet man einen duftstofffreien Betreuer?

Gruß Amazone
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Twei » Sonntag 11. Dezember 2011, 18:30

Hallo Galaxie,
ich hatte vorher schon bei RA Claudia Grether hineingeschaut und schrieb ja gerade deswegen, dass es unterschiedliche Arten der Betreuung gibt. Deine Erlebnisse unterscheiden sich eindeutig von meinen. Vielleicht hat das was mit der Entwicklung der Gesetze zu tun, des Bundeslandes oder der Kommune?

Auf keinen Fall hat man außer "Behördenangelegenheiten" anzukreuzen:
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögensangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Heimangelegenheiten

Neben dem HarzIVamt ist auch die Krankenkasse, Rentenkasse und Fürsorgeamt eine Behörde.
Auch diese Angelegenheiten können vom Betreuer in Behördenangelegenheiten betreut werden.
Er hat aber keine Befugnis über die anderen o.g. Bereiche.
Er hat keine Befugnis irgendetwas über meinen Kopf hinweg zu entscheiden oder zu ändern, dafür benötigt er meine Unterschrift - ich besitze meine Zurechnungs- und Geschäftsfähigkeit.

Seine Betreuung ist festgelegt auf den Gang zu den Behörden, meine Anträge nach meinen Vorgaben auszufüllen und dort hinzusenden.

Ich muß nur einmal im Monat meine Kontoauszüge zu ihm senden.


Meinen Antrag hatte ich vor 3 Jahren gestellt. Es lagen entsprechende Gutachten durch das Sozialgericht und dem Behinderten Grad vor und das beigefügte Schreiben des Hausarztes, der die Krankheitsbegriffe festlegte - also die Rahmenbedingung lieferte.

Für den Richter war das nicht einfach, er hatte zuvor von einer MCS-Krankheit noch nie gehört und gab sich sehr viel Mühe. Er traf sich mit mir ganz alleine in seinem kleinen Amtszimmer, machte seine Anhörung und fragte mich über meine Beschwerden und Probleme.
Allerdings befürchtete ich auch, dass ein Gerichtsgutachter hinzugezogen werden würde, aber er meinte, dass sei nicht nötig, da er alle Unterlagen ja schon von mir erhalten hätte, die er für die Rechtssprechung bräuchte.

Einige Wochen später erhielt ich, siehe ganz oben, das amtsgerichtliche Urteil.

PS: In meiner Stadt muss man auf den Ämter teilweise stundenlang warten. Entscheidungen vom HarzIVamt und manchmal auch von der Rentenkasse werden um Monate verzögert oder verschleppt. Schriftliche Einreichungen verschwinden und am Telefon ist kein Sachbearbeiter für Monate zu erreichen.... Die Luft überall ist nicht auszuhalten, die Wege dorthin eine Tortur, das Ziel fast unerreichbar.
Mir geht es seit dieser Betreuerbestellung etwas besser. Ich bin ruhiger geworden, habe weniger verseuchte Klamotten und weniger gesundheitliche Nachwirkungen. Mein Betreuer ist RA und arbeitet sich durch diesen Behördendschungel fachgerecht durch. Auch er hat mit den o.g. Schwierigkeiten bei den Behörden zu kämpfen.

Im Nachhinein dachte ich mir, je mehr Geld für behördliche Gänge durch Betreuer bei MCS-Erkrankten bundesweit aufgebracht werden müssen, um so mehr Aufmerksamkeit wird in der Politik erregt - bezüglich der fehlenden Barrierefreiheit und dem fehlendem Verbot von gefährlichen Substanzen in der Umwelt.

Auch habe ich dadurch ein amtsgerichtliches Schreiben, indem meine MCS-Krankheit bestätigt wird und körperliche Beschwerden aufgelistet werden unter dem Aspekt einer körperlichen Behinderung.
(Sobald ein Name vom Amt einmal erwähnt wird, ist er staatlich anerkannt.)

mfg Twei
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Twei » Sonntag 11. Dezember 2011, 19:33

Hallo Amazone,
einen duftfreien/-armen Betreuer zu finden bedarf des Glückes.
Ein Betreuer kann ein Familienangehöriger sein, ein Bekannter, ein Fremder und im vielleicht günstigsten Fall ein Rechtsanwalt/-in, welcher/-e Dich schon in einem Gerichtsprozess vertreten hat.

Leider habe ich das nur noch im Gedächtnis, dass grundsätzlich eine Schwerbehinderung vorliegen muss - und dann erst ab 70% GdB?, wegen der Kostenübernahme.???
In diesem Link steht etwas über die Grundbedingung einer z.B. körperlichen Behinderung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html

In diesem Link steht was über die Kostenübernahme, bei geringem Einkommen und eventueller 10-jähriger Rückzahlungspflicht bei verändertem Einkommen:
http://lv.angehoerige-darmstadt.de/file ... reuung.pdf

Demnach scheint die Kostenübernahme nur zu erfolgen, wenn eine erhebliche Behinderung vorliegt und der Betroffene nur über ein geringes Vermögen verfügt, also ungefähr an der Pfändungsfreibetragsgrenze lebt (nicht mehr als Miete+NK und doppelter Grundbedarf z.Z ca. 2 x 364 Euro im Monat).
Gleichzeitig besteht von Seitens der Kommune, ein 10-jähriger Erstattungsanspruch bei Veränderung der Vermögensverhältnisse.

Nachtrag:
Was ich ebenfalls bei Gericht zur Sprache brachte war, dass die auszufüllenden Papiere und Dokumente vorwiegend nach Duftstoffen, Lösungsmitteln und Farben riechen. Dadurch wird mir das Ausfüllen, Lagern und Hantieren der Unterlagen erheblich erschwert.

mfg Twei
- Editiert von Twei am 12.12.2011, 18:15 -
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Galaxie » Dienstag 13. Dezember 2011, 00:02

Hallo Twei,

die Gesetze sind da gleich, was Betreung betrifft. Soweit ich mich erinnern kann hatte ich kein Antragsformular, sondern habe den Antrag selber verfasst und es kam auch eine sehr nette Frau (Betreuerin)damals in meinen Alter von der Betreungstelle, wo ich meine Vorstellungen und Situation auch noch mal schilderte. Ärztliche Unterlagen hatte ich genug und auch Atteste. Nur diese Hilfen die ich angab, u.a. wegen Duftstoffen, die gibt und gab es nicht. Zu der Zeit hatte ich auch den Schriftverkehr mit Behörden beantragt, das wurde eben nicht berücksichtigt von der Gutachterin. - Natürlich liegen unsere Sachen etwas anders.


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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Twei » Dienstag 13. Dezember 2011, 13:25

Also - das darf nicht so sein, dass der eine im Regen stehen bleibt und der andere nicht.
Ich möchte hier niemanden überreden, einen Betreuer für behördliche Angelegenheiten zur Hilfe zu nehmen, aber ich hätte gerne eine ordentliche Abklärung der Sachlage.

Daher empfehle ich, bei Notwendigkeit beim Amtsgericht sich zu erkundigen, ein "Formblatt" wie oben Vermerkt zur Antragsstellung zu holen und dann zum "Hausarzt" zu gehen.
Der "Hausarzt" muss in solchen Angelegenheiten bescheid wissen, da er mit "Betreuerangelegenheiten" beruflich zu tun hat. Er ist der, der Anträge mitstellt und unterstützt.

Das ärztliche Attest wird ähnlichen Wortlaut beinhalten müssen:

Der Patient braucht aufgrund akuter Erkrankung eine selbstbestimmte Person zur Betreuung (Behördengänge, aufgrund (z.B. Atemwegsbeschwerden bei bronchia...) und psych. Überlastung unmöglich).


Vielleicht ist der Wortlaut "psychische Überlastung" das Schlüsselwort, kommt aber in der Antragsstellung und im Urteilsspruch keineswegs mehr vor.

Desweiteren steht im Urteil zum Gutachter:
"Von der Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachters hat das Gericht abgesehen, weil der Betroffene hierauf bei seiner Anhörung verzichtet hat."
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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Kira » Dienstag 13. Dezember 2011, 15:11

Warum einen behördl./amtlichen Betreuer?
Für Behördengänge reicht eine aktuelle Vollmacht, wie z.B. hier http://www.vollmacht-muster.de/
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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Betreuer für behördliche Angelegenheiten

Beitragvon Twei » Dienstag 13. Dezember 2011, 17:24

Hallo Kira,
Dein angegebener Link eignet sich gut für die schriftliche Fassung einer Betreuungsvollmacht für Familienangehörige, Freunde oder im Bekanntenkreis.

Jedoch wird dort auch geäußert:
"Die wichtigste Regel ist aber, dass eine Vollmacht immer auch nur mit einer amtlichen Beglaubigung herausgegeben werden sollte. Erst dann ist auch wirklich sichergestellt, dass eine Vollmacht wirklich anerkannt wird."

Ich weiß nicht ob Deine o.g. gewählte Bezeichnung "behördl./amtlichen Betreuer" so richtig formuliert ist?

Ich habe eine selbstbestimmte Person zu meinen Betreuer erwählt, um behördliche Angelegenheiten für mich regeln zu lassen, der vom Amtsgericht durch die Bestellung zuerkannt wurde - also KEIN "amtlicher Betreuer" ist.

Ebenfalls wird durch das amtsgerichtliche Urteil festgelegt, ob der Betreuer sich in Betreuungsangelegenheiten auskennt und dass er bei Fehlverhalten auch haftbar zu machen ist.

Entscheidend ist auch, dass viele Betreuer eine finanzielle Entschädigung für ihren Aufwand erwarten.
Da ein Betreuer aus privater Tasche zu bezahlen ist, bleibt es Personen mit geringem Einkommen kaum erspart, eine gerichtliche Verfügung Zwecks der öffentlichen Kostenübernahme, deshalb auch die o.g. mögliche Haftbarmachung, zu erwirken.

mfg Twei
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