"Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider
Emeritierte Professor für Wirtschaftsrecht
Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg
Freiheit, Recht & Staat
Die Frage nach dem Staat ist die Frage nach dem Recht. Die Frage nach dem Recht ist die Frage nach der Freiheit. Die Frage nach der Freiheit ist die Frage nach der Würde des Menschen. Das führt zu zwei den Rechtsstaat leitenden Formeln: Es gibt ohne Freiheit kein Recht, aber auch ohne Recht keine Freiheit, und es gibt kein Recht ohne Staat, aber auch keinen Staat ohne Recht. Der Begriff des Rechtsstaates verbindet zwei zentrale Begriffe menschlichen Lebens in Freiheit, also im inneren und äußeren Frieden, nämlich die Begriffe Staat und Recht.
Wir haben heute schon Wesentliches vom Rechtsstaat gehört. Ich schließe, wie auch sonst, an die Rechtslehre Immanuel Kants an. Kant ist der Lehrer des Rechtsstaates, obwohl er den Begriff nicht benutzt hat. Alle seine Schriften sind Lehrbücher des Rechtsstaates. Die wesentlichen Lehren des inneren und äußeren Friedens hat er in der Schrift Zum ewigen Frieden von 1795/1796 zusammengefaßt. Kants Friedensschrift ist noch immer die Grundlage des friedensphilosophischen Diskurses. Sie leitet die völkerrechtliche Argumentation, gerade weil sie das Modell des Völkerbundes und der Vereinten Nationen entworfen hat. Es gilt, die Freiheits-, Rechts- und Staatslehre Kants gegen Ökonomismus, Globalismus und Despotismus zu verteidigen, um der Friedenspolitik der Völker eine tragfähige Grundlage zu bewahren.
Es gibt keinen äußeren ohne inneren Frieden und es gibt keinen inneren ohne äußeren Frieden, eine dritte Formel. Im ersten Definitivartikel zum ewigen Frieden lehrt Kant, daß der äußere Frieden die Republikanität der Verfassungen der Völker voraussetze. Die Republikanität Kants ist die Rechtsstaatlichkeit. Der Verfall des Rechts in der Innen- und der Außenpolitik, welche mehr denn je eine Einheit bilden, ist die Erfahrung des Integrationismus und des Globalismus, die Erfahrung unserer Tage. Die empfindlichen Einrichtungen des Rechts, welche die nationale Staatlichkeit voraussetzen, werden im ökonomischen und auch politischen Internationalismus zerrieben."
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