Im Oktober 2010 hat Prof. Henningsen auf einer Fortbildung
für Ärzte und Juristen aus den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht einen Vortrag gehalten
Hier ein Zitat:
"Für gutachterliche Zwecke ist es wichtig zu betonen, dass der mangelnde Nachweis einer organischtoxikologischen Ursache der Beschwerden nicht bedeutet, dass Probanden nicht erheblich in ihrer Leistungsfähigkeit und ggf. in ihrer Berufsausübung bzw. Erwerbestätigkeit beeinträchtigt sein können.
Zur sachgerechten Feststellung dieser möglichen Beeinträchtigung sollte immer auch eine nervenärztlich-psychosomatische Begutachtung erfolgen, acuh wenn manche Probanden diese in „selbstschädigender“ Weise ablehnen, weil sie sich dadurch in die Psycho-Ecke abgeschoben fühlen."
23. Wissenschaftliche Fortbildungstagung
für Ärzte und Juristen aus den Bereichen
Sozialmedizin und Sozialrecht
6. Oktober und 7.Oktober 2010
Veranstaltet vom
Institut und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin
des Universitätsklinikums Heidelberg
und der Fachzeitschrift
‚Der medizinische Sachverständige’
Multiple Chemische Sensitivität - aus psychosomatischer Sicht
Prof. Dr. med. Peter Henningsen
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Klinikum rechts der Isar der TU München
http://www.medsach.de/Gentner.dll/gesamt-abstracts-2010_MzAwMzIw.PDF?UID=00310FB275B5D7442A5F6F6BD379E60163E88047C4947864