Wohnung unbewohnbar wegen Vermieter-Mietminderung?

Wohnung unbewohnbar wegen Vermieter-Mietminderung?

Beitragvon Kat » Dienstag 10. April 2012, 17:24

Hallo Leute,
ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. In meiner Wohnung, Wohngemeinschaft, waren Wasserschäden und Schimmel. Ich hatte versucht mit dem Vermieter zu reden, dass die Sachen behoben werden, wenn ich ausgezogen bin, da von Anfang an klar war, dass mit Chemikalien gearbeitet wird. Er hat mir leider nicht zugehört und jetzt wurde in meinem Schlafzimmer und im Wohnzimmer erstens mit Isolierfarbe gegen die Feuchtigkeit und zweitens in dem anderen Zimmer mit Schimmelentferner auf Chlorbasis und mit Anti-Schimmelfarbe gearbeitet.
Ich bin natürlich so schnell wie möglich da raus, hab aber meine Ladung abbekommen - seit dem neues Level erreicht.
Wohne momentan bei Freunden, da die Wohnung seit dem natürlich komplett unbewohnbar ist für mich, weil das Zeug jetzt ausdünstet ohne Ende. Selbst meine nicht Chemikalien geschädigten Mitbewohner nehmen den Geruch noch wahr und klagen über Kopfschmerzen und ähnliches. Es ist jetzt zwei Wochen her.
Wer hat Erfahrung und kann mir sagen wann ich wahrscheinlich oder ob ich überhaupt noch mal in die Wohnung zurück kann?
Und desweiteren, wenn ich den Wohnraum jetzt nicht nutzen kann, sehe ich natürlich nicht ein, die vollständige Miete zu zahlen. Wer kennt sich aus oder ist im Mieterschutzbund und könnte sich mal schlau machen, um wie viel ich die Miete da mindern kann oder kann mir eine Seite nennen auf der ich das rausfinden kann? Hab im Moment nicht die nötige Kraft mich stundenlang durchs Internet zu wühlen.

Und wer weiß, aus der Region Trier, vielleicht wo eine bezahlbar, kleine, erträglich Wohnung für zwei Personsn frei wird?

Vielen Dank schon für die Hilfe...bin am Rande eines Nervenzusammenbruchs.

Nachträglich schöne Ostertage,

Kat
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Eine große Familie :)

Beitragvon Silvia K. Müller » Dienstag 10. April 2012, 18:30

Wunderbare Nachricht:

Unsere liebe Kira hat Kat als "Pflegekind" bei sich aufgenommen.

Das ist sehr großherzig, Kat hat jetzt wieder ein Dach über dem Kopf und eine liebe Familie dazu.

Fühlt Euch alle zusammen gedrückt,

Silvia
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Wohnung unbewohnbar wegen Vermieter-Mietminderung?

Beitragvon Amazone » Dienstag 10. April 2012, 19:42

Hallo Kat,

vielleicht hilft dir nachstehende Informationen weiter, auch wenn da nicht unbedingt die von dir erwähnten Umweltschadstoffe genannt werden. Ich würde an deiner Stelle noch Nachweise darüber sammeln, dass Schimmelentferner auf Chlorbasis etc. gesundheitsschädlich ist und mir die technischen Datenblätter von den vom Vermieter verwendeten Materialien besorgen.

"Gesundheitsgefährdung durch Warmluftheizung

Das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Stoffen in den Mieträumen stellt einen Mangel der Mietsache dar und berechtigt den Mieter zur Mietminderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Für die Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung kommt es auf die jeweils aktuellsten Erkenntnisse, z. B. Grenzwerte des Bundesgesundheitsamtes an. Bei Vorliegen von Schadstoffen, für die es zwar keine gesicherten Grenzwerte gibt, deren Vorhandensein aber nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft prinzipiell schädlich sein kann, z. B. bei Asbest, sind die Mieträume nach Auffassung des OLG Hamm bereits dann mangelhaft, wenn die konkrete Besorgnis begründet ist, dass Asbestfasern in nicht unerheblichem Umfang freigesetzt werden (OLG Hamm, Urteil v. 13.02.2002, 30 U 20/01, NZM 2003, S. 395).
Dagegen stellt eine Warmluftstromheizung, deren Schächte mit Glasfaserdämmmatten ausgekleidet sind, keinen grundsätzlichen Mangel dar; insbesondere dann nicht, wenn die Oberfläche der Dämmstoffe mit Aluminium beschichtet ist und die in der Dämmung enthaltenen Fasern durch eine alterungsbeständige Kunstharzbindung dauerhaft gegen Zersetzung gesichert sind (LG Osnabrück, Urteil v. 24.01.2003, 12 S 286/00, WuM 2003, S. 267).


Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung erst nach Fristsetzung


Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Raum so beschaffen, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (z. B. wegen bauseits bedingter erhöhter Konzentration der Raumluft mit Formaldehyd, Lindan oder PCP) liegt für den Mieter ein wichtiger Grund vor, der ihn zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt (§ 569 Abs. 1 BGB). Da der Wortlaut des § 569 Abs. 1 BGB nur auf § 543 Abs. 1 BGB (Unzumutbarkeit), nicht aber auf § 543 Abs. 3 BGB (Abhilfefrist) verweist, wird die Meinung vertreten, der Mieter könne bei Vorliegen der Voraussetzungen das Mietverhältnis sofort, d. h. ohne Setzen einer Abhilfefrist fristlos kündigen.
Dieser Auffassung widerspricht das LG Stendal in einem neuen Urteil mit der Begründung, dass die Systematik des Gesetzgebers dem Erfordernis einer Fristsetzung nicht entgegen steht. Eine solche Fristsetzung ist grundsätzlich notwendig, insbesondere dann, wenn der Mangel ohne weiteres leicht behebbar ist. Nur ausnahmsweise kann eine Fristsetzung entfallen, wenn einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände (§ 543 Abs. 3 S. 2 BGB) vorliegt, d. h. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht (z. B. weil der Mangel nicht behebbar ist) oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Dies ist vom Mieter darzulegen und zu beweisen (LG Stendal, Urteil v. 24.3.2005, 22 S 140/04, ZMR 2005, 624).

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht_verzeichnis/Kuendigung_Gesundheitsgefaehrdung.html

Schadstoffe: Mietminderung bei Gesundheitsgefährdung gerechtfertigt
Schad- oder Giftstoffe in der Raumluft oder dem Leitungswasser können mit Mietminderungen von über 50 % sanktioniert werden, wie die folgenden Beispiele zeigen. Dabei spielen vor allem die jeweils gültigen Grenzwerte eine wichtige Rolle. Je höher die Überschreitung, desto mehr kann die Miete in der Regel gemindert werden.

Das LG München und das Amtsgericht Köln sahen bei einer erhöhten Formaldehyd-Belastung in Schlaf- oder Kinderzimmern eine Mietminderung von 56 % als angemessen an. Bei extremen PER-Werten billigte das LG Hannover den betroffenen Mietern eine Mietminderung von 50 % zu. Ebenfalls um die Hälfte durften Miete ihre Zahlungen mindern, die unter überhöhten PCP- bzw. Lindan-Konzentrationen in der Raumluft zu leiden hatten (LG Kiel und LG Dortmund). Die Richter am AG Hamburg ließen in einem Fall von bleihaltigem Wasser nicht mit sich spaßen, weshalb der Vermieter auf ein Zehntel seiner Mieteinnahmen verzichten musste. Bei Beeinträchtigungen der Qualität des Leitungswassers durch Rost- oder Schleimpartikel sahen das AG Köln und das AG Dortmund eine Mietminderung um 10 % ebenfalls als gerechtfertigt an.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Schadstoffe.htm

Weitere Infos unter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gesundheit.htm"
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Beitragvon Amazone » Dienstag 10. April 2012, 19:50

Was tun bei Schimmelbefall? Mittel zur Schimmelbekämpfung
Am besten geeignet (hochwirksam bei relativ geringen Nebenwirkungen) ist hochprozentiger Alkohol (mind. 70%-iger Ethanol). F³r feuchte Flõchen sollte der Alkohol mindestens 80%ig sein, da er ja von der Feuchtigkeit verd³nnt wird. Weitere, oft genannte aber nicht allgemein empfehlenswerte, Mittel zum Abt÷ten des Schimmelpilzes sind 5%-ige Wasserstoffperoxidlösung (nicht so wirksam wie Ethanol), 5%-ige Ammoniaklösung (wirkt stark reizend auf die Atemorgane) und Haushaltsreiniger mit "Aktiv-Chlor", die sog. Chlorbleichlauge (gesundheitlich bedenklich).
In der Juni 2000-Ausgabe der Zeitschrift Öko-Test wurde über einen Test von 16 Anti-Schimmelmitteln (gekauft in Baumärkten und Drogerien) berichtet - die Kurzfassung ist unter oekotest.de zu lesen. Ein Zitat daraus:
Mit Natriumhypochlorit rücken fünf Produkte den Schimmelpilzen zu Leibe. Diese auch als "Aktiv-Chlor" auf den Etiketten bezeichnete Chemikalie ist für die Gesundheit - und die Umwelt - äußerst schädlich: Wenn man den Sprühnebel der Anti-Schimmelmittel einatmet, bilden sich im Körper chlororganische Verbindungen. Sie gehören zu den reaktivsten Verbindungen überhaupt und können den Körper auf Dauer schädigen. Das gilt auch für die Öko-Systeme in der Natur. Aus Natriumhypochlorit kann sich zudem leicht reines, schleimhautreizendes Chlorgas bilden, wenn es zusammen mit säurehaltigen Reinigern eingesetzt wird. Deshalb sind diese Produkte "nicht empfehlenswert".
Krebsverdächtiges und reizendes Formaldehyd wies unser Labor im Diamant Schimmel-Entferner, im Krautol Anti-Pilzgrund und im Geiger Schimmel-Entferner nach. Letztgenannter enthielt davon sogar mehr als ein Gramm pro Kilogramm und ist aus diesem Grund nicht zu empfehlen. Vier Hersteller (*) setzen bei der Schimmelbekämpfung auf hochreaktive Isothiazolinonderivate - darunter auch halogenorganische Verbindungen. Diese Stoffe gelten als Allergie auslösend.
(*) Hornbach Anti-Schimmel-Lösung, Schulz Schimmel Ex, Geiger Schimmel Entferner und Krautol Anti-Pilzgrund.
Als empfehlenswert wurden eingestuft: Classic Schimmelentferner (Obi), Delu Schimmel Ex chlorfrei (Delu-Fabrik), Faust Schimmelentferner (GPM; Praktiker), Knauf Schimmel-Entferner chlorfrei, Molto Schimmel-Entferner, Schimmelentferner (FLT).

http://www.baustoffchemie.de/schimmel/
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Beitragvon Blonde Babe » Dienstag 10. April 2012, 20:48

Toll Kira, einfach toll von Dir!
Du bist ein Pfundskerl!!
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Beitragvon Wüstenfieber » Dienstag 10. April 2012, 22:06

Thumbz up 4 Kira!


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Beitragvon Kat » Dienstag 10. April 2012, 22:11

Auf jeden Fall schon mal vielen, vielen Dank! Das ist doch schon mal etwas.
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Beitragvon Amazone » Mittwoch 11. April 2012, 09:55

Noch etwas zur Anzeige von Mängeln in einer Mietwohnung, was es zu beachten gilt:

Mängel anzeigen mit Erfolg
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm
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Wohnung unbewohnbar wegen Vermieter-Mietminderung?

Beitragvon Kat » Mittwoch 11. April 2012, 18:09

ok, danke dafür, aber da geht es ja nur um Mängel in der Wohnung. Meine Wohnung ist aber unbewohnbar durch Handwerksarbeiten, die der Vermieter angeordnet hat. Versuch jetzt grad an Infos ranzukommen. Mit was gearbeitet wurde und was genau da drin ist. Muss jetzt gucken, ob und wie viel die Firma preis gibt. Dann muss man weitersehen...danke an alle
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Wohnung unbewohnbar wegen Vermieter-Mietminderung?

Beitragvon Amazone » Donnerstag 12. April 2012, 14:45

Meine Wohnung stinkt mir

finanztest 04/2000
Holzschutzmittel, Schimmel oder Formaldehyd ­ Mieter können Giften in der Wohnung schlecht ausweichen. Sie sind aber nicht schutzlos.
Ungesundes Wohnen
Wohngifte
Miete mindern bei Wohngiften


Als Karl-Heinz Engel* 1984 nach langer Suche eine Wohnung fand, war er glücklich. Dass er bereits in der ersten Heizperiode einen hartnäckigen "Winterschnupfen" bekam, fand er nicht verdächtig. Doch die Schleimhautreizungen wurden immer schlimmer, die Entzündungen wanderten von der Nase in die Lunge. Eine Ärztin, die sein Blut untersuchte, fand darin einen regelrechten Giftcocktail: Das Doppelte der tolerierbaren Konzentration an Lindan, das Dreifache an polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie auffällige DDT- und Hexachlorbenzolwerte. Alles giftige Substanzen, die empfindliche Menschen schon in geringer Dosis krank machen können. Karl-Heinz Engel tippte auf seine Wohnung als Quelle der Giftstoffe, da er mit solchen Giften sonst nicht in Berührung gekommen war.
Giftige Baustoffe
Viele Baumaterialien, die zunächst als unbedenklich galten, erwiesen sich später als äußerst ungesund. Bekannte Beispiele sind Asbest in Wänden oder DDT in Holzverkleidungen. Dass die Stoffe ungesund sind, ergab sich, als immer mehr Hausbewohner erkrankten. "Sick-Building-Syndrom" lautet der aus dem Amerikanischen stammende Name der Krankheit, die durch Gifte in der Wohnung verursacht wird. Können diese Stoffe nicht entfernt werden, ist der Auszug häufig die letzte Möglichkeit.
Nachdem sich sein Vermieter auf Nachfragen nicht gerührt hatte, wollte auch Karl-Heinz Engel aus dem Mietvertrag heraus. Da die Krankheitsursachen nur schwer zu ermitteln waren, riet sein Anwalt ihm zur fristgemäßen Kündigung.
Fristlose Kündigung
Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt aber auch die fristlose Kündigung, wenn die Gesundheit des Mieters erheblich gefährdet ist. Für rechtens hielten die Gerichte den sofortigen Auszug unter anderem bei starkem Schimmelbefall (Amtsgericht Flensburg, Az: 63 C 246/95), giftigen Ausdünstungen von Mikroben, (Landgericht Berlin, Az: 67 S 87/97) und bei Belastungen durch Formaldehyd, Lindan und PCP (Landgericht Lübeck, Az: 14 S 135/97).
Bevor der Mieter fristlos kündigen kann, muss er zunächst die erhebliche Gesundheitsgefährdung belegen. Und auch dann kommt eine fristlose Kündigung nur in Betracht, wenn die Substanzen für jedermann gefährlich sind. Reagiert nur ein Einzelner darauf allergisch, reicht das nicht.
Mieter können auch dann nicht sofort ausziehen, wenn eine ungesunde Substanz nur in einer Ecke der Wohnung vorhanden ist und allein dort ihre ungesunden Wirkungen entfaltet. Es muss immer die ganze Wohnung unbewohnbar sein, schimmelt es nur im abschließbaren Wintergarten, scheidet die fristlose Kündigung aus.
Entgiftung verlangen
Lassen sich die gefährlichen Substanzen mit wenig Aufwand entfernen, ist die fristlose Kündigung ebenfalls nicht möglich. Der Mieter muss den Hauswirt dann zunächst auf die Mängel hinweisen und ihm eine angemessene Frist zum Beseitigen setzen. So gestand das Landgericht Hamburg einem Mieter das Recht zu, den Austausch von Bleirohren zu verlangen, die das Trinkwasser zu sehr belasteten (Az: 16 S 33/88).
Erst wenn die gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist, kann der Mieter sofort kündigen. Er kann aber auch zur Selbsthilfe greifen und von sich aus einen Handwerker engagieren. Dafür kann der Mieter vom Vermieter sogar einen Vorschuss verlangen.
Miete mindern
Solange die Wohnung verseucht ist, kann auch ein Teil der Miete gekürzt werden, um den unwilligen Vermieter zu Baumaßnahmen zu bewegen. Karl-Heinz Engel minderte seine Miete dagegen, um sich bis zum Ablauf seiner Kündigungsfrist unnötige Ausgaben zu ersparen. Er minderte um immerhin 70 Prozent, was sein Vermieter akzeptierte. Häufig müssen sich die Mieter vor Gericht mit weit weniger zufrieden geben.
Ersatz für Kosten
In drei Fällen können Mieter sogar Schadenersatz verlangen, wenn für sie aufgrund der Giftstoffe in der Wohnung besondere Kosten entstanden sind. Das gilt zum einen dann, wenn die Wohnung schon beim Einzug vergiftet war, egal ob der Vermieter davon wusste oder nicht. Geldersatz gibt es auch, wenn Mängel später entstanden sind und der Eigentümer das verschuldet hat, zum Beispiel weil er fahrlässig giftige Lacke verwenden ließ. Schadenersatz gibt es schließlich auch dann, wenn der Vermieter die Wohnung trotz Fristsetzung nicht saniert hat.
Müssen in diesen Situationen die Wände wegen Schimmelbefalls neu tapeziert werden oder kommt nur der Auszug in Betracht, können die sich daraus ergebenden Kosten zurückverlangt werden.
Giftigkeit beweisen
Ob Mietminderung oder fristlose Kündigung ­ immer wenn es Streit um Gift in der Wohnung gibt, stellt sich ein Problem: Die Gefährlichkeit muss bewiesen werden. Das ist leicht, wenn ein festgelegter Grenzwert für die giftige Substanz überschritten ist. In Wohnungen gibt es einen solchen starren Grenzwert aber nur für das in der Nähe von chemischen Reinigungen auftretende Tetrachlorethen.
Im Übrigen existieren nur Richtwerte, die lediglich ein Indiz für die Gefährlichkeit darstellen. Bei Erreichen dieser Richtwerte muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Wohnung tatsächlich Mängel hat, die zum Beispiel eine Mietminderung rechtfertigen. Für Heinz-Jörn Moriske, Experte für Wohnraumgifte im Umweltbundesamt, ist das kein Problem. Schließlich reagierten einzelne Menschen verschieden empfindlich. Diese Unterschiede könnten mit Richtwerten besser als mit Grenzwerten erfasst werden.
Wichtig für Menschen, die unter Wohngiften leiden, deren Gefährlichkeit früher unterschätzt wurde: Der Vermieter kann sich nicht damit entlasten, beim Abschluss des Mietvertrags die damals üblichen Grenz- oder Richtwerte eingehalten zu haben. Wie das Bayerische Oberste Landesgericht unlängst entschied (Az: RE-Miet 6/98), sind Mietminderung und Schadenersatz auch möglich, wenn die Wohnung beim Einzug den damals geltenden Standards entsprach, diese später aber gesenkt wurden.
Wer muss was beweisen?
Dass die Wohnung seine Gesundheit gefährdet, muss immer der Mieter beweisen. Das ist in der Regel nur mit teuren Gutachten machbar. Doch selbst wenn ein solcher Mangel feststeht, darf der Bewohner weder fristlos kündigen noch die Miete kürzen, wenn er selbst Schuld an der Unbewohnbarkeit trägt.
Ein Dauerbrenner ist der Streit um Schimmel in Wohnräumen: Eigentümer werfen den Mietern vor, zu wenig zu lüften und damit für ihre Probleme verantwortlich zu sein. Diese sehen sich dagegen ebenso im Recht und tippen auf Baumängel als Ursache. Kann dann nicht nachgewiesen werden, wer der Verursacher war, kommen die verbleibenden Zweifel dem Mieter zugute. Denn wenn dieser den Schimmelbefall nachgewiesen hat, muss der Vermieter im Gegenzug beweisen, dass der Mieter daran schuld ist.
Kaum giftfreier Wohnraum
Seit seinem Auszug wohnt Karl-Heinz Engel bei Bekannten oder gar im Auto, um sich nicht weiter zu vergiften. Denn seit seine Krankheit voll ausbrach, reagiert er auf viel mehr Gifte schon bei geringsten Konzentrationen allergisch. Entsprechend schwer hat er es nun, neuen Wohnraum zu finden, denn es gibt kaum giftfreie Wohnungen. Außerdem verlieren Vermieter schnell das Interesse, wenn sie vom Streit mit dem letzten Vermieter hören.

http://www.test.de/Ungesundes-Wohnen-Der-unsichtbare-Feind-40010-17482/
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