Krankenkassen müssen die Kosten für eine Bioresonanztherapie ihrer Versicherten nicht übernehmen, entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (Az.: 10 U 355/01). Selbst bei Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung sei die Kasse nicht verpflichtet, für medizinisch fragwürdige Außenseitermethoden zu bezahlen, urteilte das Gericht. Es wies die Klage einer Versicherten auf Erstattung der Therapiekosten von rund 4 800 Euro ab.
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