Wem gehören Patientenunterlagen

Wem gehören Patientenunterlagen

Beitragvon Janik » Dienstag 15. April 2008, 08:17

Wem gehören die Patientenunterlagen?

Leipzig, 15.04.2008: In letzter Zeit häufen sich die Anfragen in der Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, inwieweit Patienten Einsicht in ihre Patientenunterlagen beim Arzt bzw. im Krankenhause nehmen dürfen. "Gravierend wird diese Frage immer dann, wenn der Patient einen Behandlungsfehler vermutet und nachforscht, wann welche Behandlung erfolgte oder wie die Operation verlaufen ist“, kann Ulrike Dzengel, Leiterin der Beratungsstelle, aus ihrer täglichen Beratungspraxis berichten.

Prinzipiell gehören die Krankenakten dem behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus. Trotzdem, so die höchstrichterliche Rechtsprechung, hat der Patient auch außerhalb eines Rechtsstreits das Recht, seine Patientenunterlagen einzusehen oder in Kopie anzufordern, auch wenn sie in elektronischer Form gespeichert vorliegen. In der Regel bestehen Patientenunterlagen aus Arztbriefen, Arztberichten, Protokollen, Fieberkurven, EKG, siehe Erneuerbare Energien Gesetz
oder Elektroenzephalogramm.EEG, Aufzeichnungen über die Medikation, OP-Berichten, Karteikarten vom einweisenden Arzt, Krankenhausbehandlungsunterlagen, Ultraschallaufnahmen, Entlassungsberichten, Laborbefunden usw. Denn der Arzt ist verpflichtet, jeden ärztlichen Schritt der Behandlung in den Unterlagen zu dokumentieren und die Aufzeichnungen 10 Jahre lang aufzubewahren.

Erhält der Betroffene seine Unterlagen als Kopien, so kann der Arzt sie mit einer Kostenpauschale in Höhe von bis zu 0,50 Euro pro Kopie in Rechnung stellen. Kopien von Röntgenaufnahmen sind dagegen sehr kostenintensiv. Daher besteht hier die Möglichkeit, sich diese gegen Quittung vom Arzt auszuleihen.

Gründe, warum die Unterlagen eingesehen werden möchten, müssen nicht genannt werden.
„Allerdings bestehen auch bei diesem umfassenden Recht des Patienten Ausnahmen“, schränkt Dzengel ein. „So besteht kein Recht auf Einsichtnahme hinsichtlich der subjektiven Wertungen, der persönlichen Bemerkungen oder der Eindrücke des Arztes, die er in der Patientenakte vermerkt hat. Solche Stellen darf der Arzt bei der Einsichtnahme oder beim Elektrophotographische Vervielfältigung. Kopieren abdecken.“

Auch im Bezug auf psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen bestehen Besonderheiten. Hier hat der Patient zunächst ein Einsichtsrecht in die objektiven Befunde. Bei der Herausgabe subjektiver Befunde entscheidet der Arzt, ob eine Aushändigung der Krankenakten an den Patienten medizinisch verantwortbar ist.

Der Arzt kann die Einsichtnahme in die Krankenakten allerdings nicht pauschal verweigern, sondern muss die entgegenstehenden therapeutischen Gründe darlegen, wobei er nicht ins Detail zu gehen braucht. Die Bedenken sind gerechtfertigt, wenn der Arzt beispielsweise die Gefahr einer Selbstgefährdung sieht oder eine Störung des Vertrauensverhältnisses befürchtet.

Ulrike Dzengel empfiehlt, das Einsichtsverlangen schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, an den Arzt oder das Krankenhaus zu richten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Sozialverband VdK Sachsen sind die Träger der Regionalen Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.


Autor: Verbraucherzentrale Sachsen e.V
Janik
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Wem gehören Patientenunterlagen

Beitragvon Marina » Dienstag 15. April 2008, 18:11

Danke Janik, man lernt nie aus!
Ich dachte immer, dass z. B. die Röntgenbilder dem Patienten gehören. Da kann man mal sehen. Dann hatte ich bei dem letzten Arzt wohl eher Glück, der hat mir die Röntgen- und CT-Bilder zur Verwahrung mitgegeben und noch gesagt, die wären bei mir in besseren Händen. Ich muss allerdings anmerken, dass bei dem in der Praxis ein ziemlicher Aktenwust auf Tischen und auf dem Fußboden zu sehen war. Bei einem solchen Chaos sind die Sachen dann bei mir auf alle Fälle sicherer ;-)

Liebe Grüße
Marina
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Wem gehören Patientenunterlagen

Beitragvon Mia » Dienstag 15. April 2008, 23:20

Mir wurde gesagt, dass eine Uni-Klinik dem Patienten eine Kopie des Patientenberichts nicht aushändigen muß. In diesem Fall wollte eine Patientin der Psychiatrie, die dort freiwillig stationär behandelt wurde, ihren Bericht als Kopie für ihre Akten haben. Diese Kopie wurde nicht ausgehändigt. Ist das korrekt?

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Wem gehören Patientenunterlagen

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 16. April 2008, 07:02

klare antwort JEIN wenn da eine einschätzung zu ihrem nachteil drinn steht wollen die nicht das sie sie bekommt,vermutlich ist sogar so ein netter stempel drauf "Akte darf dem Pat. nicht zugängig gemacht werden" Ich habe in so einem fall die akte von einer befeundeten ärztin in kopie erhalten. klarer fall das ich das ganze dann einem anwalt übergab. da standen so viele lügen über mich drin, echt toll was die sich so alles ausgedacht und interpretiert haben.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Wem gehören Patientenunterlagen

Beitragvon Mia » Mittwoch 16. April 2008, 08:22

Das ist eine sehr plausible Erklärung und die Sache bedarf der Aufklärung.Ich gebe die Infos weiter. Danke für die schnelle Antwort, Clarissa.

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