Informatives zum Thema Stifung:
Schon ab 10.000 Euro besteht die Möglichkeit eine rechtlich unselbständige Stiftung zu gründen. Die
betragliche Höhe ist jedoch abhängig von den Regularien der jeweiligen Dachstiftung. Der Vorteil dieser
Variante liegt nicht nur in der geringeren Höhe des Stiftungskapitals, sondern auch im deutlich geringeren
Verwaltungsaufwand gegenüber einer rechtlich selbständigen Stiftung.
Bei einem geringeren Betrag als 25.000 Euro können z.B. Zustiftungen vorgenommen werden.
Über die genauen Einzelheiten der Varianten sowie deren Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten
beraten wir Sie gerne.
Ab 50.000 Euro ist es möglich eine rechtlich selbständige Stiftung ins Leben zu rufen. Da der Stiftungszweck
nur aus den Erträgen - aus sicheren Anlagen - und nicht aus dem Kapital erfüllt werden darf empfehlen wir
ein Stiftungskapital von mindestens 100.000 Euro.
http://www.stiftungs-initiative.de/sites/gruendungskapital.html
Allgemeines über Stiftungen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung
Anmerkung zu der nicht rechtsfähige Stiftung, die man mit 10.000€ gründen kann:
Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet.
Das Stiftungsgrundkapital ist kein verfügbares Kapital. Um aggieren zu können, braucht es also weiteres Kapital außer der Gründungssumme.