Prof. Eikmann und Prof. Herr bei Helmholtz Institut
ÜBER MCS
Multiple Chemical Sensitivity Syndrome (MCS)
Thomas Eikmann & Caroline Herr
Institut für Hygiene und Umweltmedizin, HZKUM – Hessisches Zentrum für Klinische
Umweltmedizin, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Justus-Liebig-Universität Gießen
"Wegen der im Wesentlichen ungeklärten Ätiopathogenese des MCS-Phänomens ist
die Bezeichnung „Multiple Chemical Sensitivity“ in sich missverständlich. Diese Problematik
veranlasste eine internationale Arbeitsgruppe bereits 1996 zu der Empfehlung,
den Begriff „MCS“ aufzugeben und stattdessen die neutralere Bezeichnung „Idiopathic
Environmentel Intolerances“ (IEI) zu verwenden."...
"Trotz dieser umfassenderen Definition hat sich die Bezeichnung IEI bis heute nicht durchsetzen können, so dass weiterhin
MCS als Terminus Verwendung findet."
"Die Ergebnisse der deutsche Multizentrische Studie zur Multiplen Chemikalien Sensitivität(Eis et al. 2003) bestätigen die bekannten Besonderheiten umweltmedizinischer Patienten, speziell jener mit MCS-Selbstattribution: hoher Leidensdruck; multiple vom Patienten berichtete Fremdstoffunverträglichkeiten, mit Schwergewicht auf Innenraumchemikalien; breites Beschwerdespektrum mit subjektivem Expositionsbezug; überwiegend Frauen betroffen, besonders in mittleren Altersgruppen; häufiger allein stehend
und nicht (mehr) berufstätig oder mit längerer Krankschreibung; zahlreiche Voruntersuchungen. Bei einem erheblichen Anteil der Patienten der MCS-Studie deuteten sich Überlappungen mit ähnlichen nicht eindeutig abgrenzbaren Beschwerdekomplexen an,
so insbesondere zum chronischen Schmerzsyndrom, dem chronischen Erschöpfungssyndrom (CFS) und den somatoformen Störungen."
"Bislang gibt es keine Gerichtsurteile, in denen das Vorliegen von MCS zu einer Anerkennung als Berufskrankheit, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung geführt hat.
Wegen der Schwierigkeiten der Materie neigen die Gerichte im Einzelfall dazu, Anerkennungsverfahren möglichst ohne Urteil zu beenden, indem sich die Parteien vergleichen (Tamm 2005). Auch in der Liste zur BKV wird MCS nicht aufgeführt und kann
derzeit weiterhin nicht § 9 Abs. 2 SGB VII („neue wissenschaftliche Erkenntnisse“) zur Anerkennung als Berufskrankheit empfohlen werden."
"Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass bei einer erheblichen Anzahl von Patienten die Fixierung auf die Diagnose MCS durch den behandelnden Arzt erfolgt.
Aus diesem Grund erscheint eine Aufklärung und Fortbildung vor allem von niedergelassenen Ärzten über die Problematik umweltmedizinische „Syndrome“ und insbesondere über MCS dringend erforderlich. Auch die häufig vorgenommene Zusicherung
nicht gesicherter Zusammenhänge – Auftreten von MCS und Exposition gegenüber Umweltschadstoffen – auf Drängen der Patienten durch den behandelnden Arzt sollte auf jeden Fall vermieden werden."
http://www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/infostelle-humanbiomonitoring/pdf/GSF-MCS-Eikmann.pdf