von Amazone » Montag 10. August 2009, 09:28
Vielleicht liegt es daran?
Die Erfindung betrifft einen Schmelzklebstoff, der Duftstoffe enthält. Insbesondere sollen Schmelzklebstoffe zur Verfügung gestellt werden, die Verpackungsmaterialien zusammenkleben und bei Freilegen der Klebstoffoberfläche einen Duftstoff freisetzen, insbesondere auch bei niedrigen Temperaturen. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung dieser Schmelzklebstoffe, wobei die thermische Belastung durch die Herstellung gering gehalten wird.
Schmelzklebstoffe sind allgemein bekannt. Diese dienen u.a. dazu, dass Verpackungen von Lebensmitteln, z. B. Papierverpackungen, Dosen oder Behälter, verklebt werden. Weiterhin sind Schmelzklebstoffe bekannt, die auch textile Gewebe oder Faserstoffe miteinander verkleben.
Schmelzklebstoffe, die Duftstoffe enthalten, sind bereits bekannt. Sie sind beispielsweise in der WO 03/048264 beschrieben. Dort werden Schmelzklebstoffe beschrieben, die duftende Materialien mit einem Flammpunkt > 100 °F enthalten. Diese werden durch Rühren von Schmelzklebstoffen mit einem entsprechenden Duftstoff hergestellt. Schützende Maßnahmen bei der Einarbeitung werden nicht gefordert. Als Verwendung wird die Verwendung in Windeln oder anderen sanitären Gegenständen beschrieben.
Lebensmittel und andere Gebrauchsgegenstände werden häufig in aufreißbaren Verpackungen, beispielsweise aus Papier oder Kunststoffen, verpackt. Lebensmittel weisen häufig einen charakteristischen Geruch auf, andere Gegenstände sollen angenehm riechen. Um dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufens oder des Öffnens der Verpackung ein positives Empfinden für den Inhalt zu vermitteln, kann man leicht flüchtige Duftstoffe bei der Verpackung verwenden. Ein Einbringen in das Lebensmittel ist jedoch meist unerwünscht. Ein Aufbringen auf die gesamte Oberfläche der Verpackung führt aber schon während der Lagerung zu einem Verlust der Duftstoffe.