Ab 20.Juli müssen einige Lebensmittelprodukte wie z.B. Fruchtgummis, Limonaden oder Backdekors EU-weit den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen.
Azofarben gehören zu den Dispersionsfarben. Den Namen haben sie wegen der enthaltenden "Azopigmente", das sind synthetische, intensive Farbpartikel - hier gibt es umstrittene und auch gesundheitsschädliche Vertreter.
Bestimmte künstliche Farbstoffe in Lebensmitteln können Kinder hyperaktiv machen, darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam.
Die Verbraucherschützer empfehlen, bis dahin die Zutatenliste genau zu studieren oder Bio-Produkte zu kaufen.
Folgende Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden: die die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E 129) sowie Chinolingelb (E 104) enthalten - stehen im Verdacht allergische Reaktionen hervorzurufen.
Eine britische Studie ergab, das der Konsum von einem Gemisch der Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten führen kann.