Und hier schreibt die Berufsfeuerwehr aus Österreich:
Helfen Sie mit den Feinstaub zu reduzieren –
auch beim Osterfeuer
In der heutigen Zeit ist der ursächliche Gedanke des Brauchtums der Osterfeuer
vielfach verloren gegangen. Viele nehmen das Osterfeuer zum Anlass, die
Gartenabfälle, Unrat oder ähnliches zu verbrennen.
Gemäß dem Bundesluftreinhaltegesetz und der Kärntner Gefahren- und
Feuerpolizeiordnung – einem Landesgesetz - ist das Verbrennen von Gegenständen
und biogenen Materialien im Freien verboten!
Folgende Maßnahmen sind jedenfalls einzuhalten:
Das Osterfeuer darf nur am Karsamstag, 11. April 2009 in der Zeit von 17.00
bis 24.00 Uhr abgebrannt werden.
Der Abstand im Umkreis eines zum Verbrennen vorgesehenen Reisighaufens
ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer
Gegenstände eintreten kann.
Es dürfen keine Kunststoffe, Holzabfälle mit Zusätzen wie Spanplattenabfälle,
kunststoffbeschichtete oder mit Holzschutzmittel behandelte Holzabfälle,
Gummi- oder Plastikteile, Laub oder trockenes Gras verbrannt werden.
Es ist eine erste Löschhilfe bereitzuhalten.
Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung
(durch Rauch oder Geruch) erfolgen.
Bei Aufkommen von Wind, Niederschlag und Funkenflug sowie bei Verlassen
der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr, Notruf 122, zu
verständigen.
http://www.berufsfeuerwehr.at/cms/images/stories/Information_Osterfeuer_2009.pdf