von Twei » Samstag 19. November 2011, 02:09
[url]https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Pathogenese[/url]
Zitat: "Die Pathogenese (aus griechisch πάθος, páthos „Leiden(schaft), Sucht, Pathos“ und γένεσις, génesis „Entstehung, Schöpfung, Geburt“) beschreibt Entstehung und Entwicklung einer Krankheit mit allen daran beteiligten Faktoren. Der mit naturwissenschaftlichen Methoden erfassbare Ablauf eines Krankheitsprozesses wird auch als Pathomechanismus bezeichnet. Die Ursachen einer Erkrankung hingegen werden in der Ätiologie abgehandelt."
Den Pathomechanismus bei MCS oder CFS kann ich erfassen, begreifen und verstehen. Dieses dürfte Wissenschaftlern, Ärzten und Behörden auch nicht schwer fallen. Demnach steht einer eindeutigen Zuordnung in die Kategorie der Krankheiten bei MCS oder CFS eigentlich nichts wissenschaftliches mehr im Wege.
Im Duden steht unter Krankheit: [url]http://www.duden.de/rechtschreibung/Krankheit#Bedeutunga[/url]
"körperliche, geistige oder psychische Störung, die an bestimmten Symptomen erkennbar ist".
[url]https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Krank[/url]
"Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. (vgl. § 120 Abs 1 Z 1 ASVG, wonach Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht“.)
Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 21. März 1958 juristisch definiert: „Krankheit ist jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann.“ Nach einer neueren Formulierung wird im deutschen Kranken- und Unfallversicherungswesen unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ verstanden (BSGE 35, 10, 12 f.). Dadurch ist der medizinische Krankheitsbegriff nicht deckungsgleich mit dem sozialrechtlichen. Entscheidende Kriterien für die Beurteilung als Krankheit im Sozialrecht sind:
- Behandlungsbedürftigkeit ......
- Wahrnehmbarkeit nach außen .....
- Besserung des Leidens oder Verhütung von Verschlimmerungen (die Behandlung muss nach den Grundsätzen der ärztlichen Wissenschaft erfolgversprechend sein)
Der letzte Punkt kann problematisch für unheilbare Krankheiten sein, da in solchen Fällen keine Besserung möglich ist."
Warum machen die das so kompliziert. Wenn eine Behandlung bei einer unheilbaren Krankheit nicht möglich ist, weshalb sollte dann eine unheilbare Krankheit nur wegen ihrer Unbehandelbarkeit keine Krankheit sein?
Außerdem gibt es ja noch die Wahrnehmbarkeit nach außen, an denen man doch zeitliche körperliche Fehlfunktionen erkennen kann (leider)?
Bei der Ätiologie, also der Ursachen einer Erkrankung, sieht es schon schwieriger aus.
Mein Erkrankungsverlauf und die Entstehung (Pathomechanismus) ist beschreibbar. Die Ursachen meiner Erkrankung sind jedoch sehr vielfältig, sodaß immer Behauptet werden kann, dass dies oder jenes nicht an der Ursache beteiligt gewesen sein kann.
Also kann nur ich mir selbst die Schuld an der Erkrankung an MCS geben. Ich, der so unvernünftig war, Klebstoffe, Öle, Waschmittel, Holzschutzmittel usw. zu benutzen.
Diagnostik: nach Pschyrembel – Klinisches Wörterbuch 259. Auflage 2002. de Gruyter "gr. fähig zu unterscheiden
engl. diagnostic investigation
Sammelbezug für Strategien und Verfahren die zur ärztlichen Untersuchung bei einer GESUNDHEITSSTÖRUNG bzw. Beratungsursache angewandt werden; insbes. Befragung (Anamnese), körperliche, ggf. apparative und Laboruntersuchungen. Bei den i.d. Basisversorgung häufigen uncharakteristischen und meist gutartigen Erkrankungen muss i.d.R. eine gezielte Diagnostik ohne Diagnosestellung (d.h. beisog. abwartendem Offenlassen) praktiziert werden."
Bei einer Gesundheitsstörung müssen doch nicht alle Methoden gleichzeitig angewendet werden oder?
Auch müsste man nicht mit psychisch Kranken Patienten in der Behandlung und im Ansehen Gleichgestellt werden oder?
Also mir wäre lieber, wenn die Definition für Krankheit nachgebessert wird und eine sogenannte Unbehandelbarkeit akzeptiert wird. Schließlich geht es ja auch um "Besserung des Leidens oder Verhütung von Verschlimmerungen", was durch das Ausschließen von Expositionen erfolgt, was zwar keine ärztliche Behandlung, aber eine Eigenbehandlung des Patienten darstellt.
Fazit: Dieses ist eine Behandlung und sieht das tägliche Ausweichen und Vermeiden von Expositionen vor.
Es gibt meines Erachtens nur Probleme bei der direkten Anerkennung der Ursache von MCS, aber nicht bei der Anerkennung der Tatsache an MCS erkrankt zu sein.