Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Beitragvon Twei » Donnerstag 6. Dezember 2012, 00:25

Ich glaube dieses ist fast jedem im Forum hier passiert und stellte jeden vor eine unglaubliche Geschichte, viele Fragen. Es wurden Rückschläge, Irrungen, Einsichten und Erfahrungen gesammelt.

Könnte es für bestimmte Situationen Pläne geben, die eventuell für andere wichtig wären bez. reproduzierbar sind? - möglichst einfache Pläne oder Regeln?

Was würde man heute besser machen?

Wen trifft es hart, härter und am härtesten?

Wie bleibt man vernünftig? - geht das überhaupt?

Welche Schritte sollte man einleiten, um möglichst Leben und Überleben zu können?



Ich dachte mir, dass man einfach mal seine eigenen Gedanken mit seiner heutigen Erfahrung auf folgende Situation bezieht:

"Ich habe erfahren oder ein Arzt hat mir gesagt, dass ich eine MCS habe - egal ob nun die Befunde zu da sind oder nicht - aber die Symptomatik stimmt und ich leide tatsächlich." - WAS IST ZU TUN? - Wohnung - Arbeit - Ämter - Sicherheit... Familie?

Ps: Alles fiktiv...
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Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Beitragvon Twei » Donnerstag 6. Dezember 2012, 01:38

Was für mich selbst persönlich am wichtigsten wäre:

Sicherheit
Finanzielle Sicherheit / Einkommen, Wohnung

Was steht mir als Einzelperson auf jeden Fall in diesem Staat zu, ohne dass mir das streitig gemacht werden kann und ich den Boden unter meinen Füßen verliere?

Eine Wohnung mit ca. 2 Räumen / bis ca. 50 qm Wohnfläche, mit knapp 218 bald 230 Euro Kaltmiete (regionale Unterschiede sind gering möglich).

- Also würde ich versuchen in Zukunft, wenn vom Amt her eine Aufforderung erfolgt, eine solche Wohnung zu beziehen und möglichst Erdgeschoss, Steinböden usw. siehe zu Wohnungssuche Tipps in BÜfU - http://www.csn-deutschland.de/MCS_Ueber ... hnraum.pdf

Wenn ich natürlich ein weiteres hohes Einkommen grundsätzlich sicher hätte, dann könnte ich mich anders verhalten.


Warum eine kleine Wohnung?
Weil eventuell mein Einkommen in Zukunft nur die maximale Höhe einer Grundsicherung entspricht.
MCS macht arbeitsunfähig. Ein ignorieren von MCS hat einen schnell "verschlimmernden" Krankheitsverlauf, der niemals wieder rückgängig zu machen ist. MCS ist unheilbar.
Darum muß MCS vom Betroffenen akzeptiert und realisiert werden.

Kann ich mir ein Auto leisten?
Wenn nach einigen Monaten das Arbeitslosengeld 1 ausläuft, siehe - http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslose ... dauer.html , dann wird es sehr schwierig sein, seinen Anspruch beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt geltend zu machen. - Fazit - Auf Dauer wird ein Auto nicht finanzierbar sein...

Kein Auto, wäre dann das sicherste und realistische. Denn ich müßte mit ca. 380 Euro Grundsicherung enschließlich für Strom, Telefon, Kabelgebühren usw. auskommen.

Einen Mehrbedarf für eine notwendige Biokosternährung bzw. schadstoffarme Ernährung wird seltenst zuerkannt. Fazit - man muß eventuell immer mit diesem geringen Einkommen seine Überlebensgrundlagen realisieren, dazu zählt auch Kleidung, Möbel, Bett, Renovierung usw. zu leisten.

Das dieser Bedarf für MCS-Erkrankte zu gering ist als auch die Leistungen, die von der Krankenkasse erfolgen müßten (z.Z. keine), wurde deshalb auch als Kriterium in der BÜfU aufgenommen.


-- Also, dass wichtigste für mich wäre, Kosten sparen, einschränken, auf das Minimalste hoffen und dieses bei jeder Dauerausgabe als auch Einmal-Ausgabe berücksichtigen. Was ist, wenn ein Kühlschrank kaputt geht oder sonst was.

Wenn ich dann noch ein Auto, oder überflüssige Kosmetikartikel oder andere Dinge zu finanzieren hätte, könnte ich keine Miete oder Strom mehr zahlen.

Dadurch wird ein unglaublicher Ärger verursacht, der eine übergroße psychische Belastung wäre, die kaum ein schwerstkranker Mensch verkraften kann.

Darum würde ich alles so schnell wie möglich auf das Minimalste reduzieren.

+++ Es gibt einmal Hilfe vom Amt, z.B. wenn man vom Amt aufgefordert wird, eine Wohnung in angemessener Größe als auch Preisvorstellungen zu beziehen. Wenn man diesem nicht folgt, wird man meist dazu verdonnert, die zusätzlichen Kosten der zu vielen qm sowie dessen Nebenkostenabgabe einschließlich der Heizkosten von den 380 Euro selbst zu bezahlen. - Wer kann das?

Wenn man umziehen soll, dann erhält man Umzugshilfen. Mit entsprechenden Artesten können sogar Möbelpacker, Auszugsrenovierung und Einzugsrenovierung bewilligt werden. Für fehlende Fußbodenbelage und für Renovierungsmaterialien gibt es Pauschalen, die einem zustehen aber durch Begründung in maximaler Höhe ausfallen können.



Ich glaube es trifft die MCS-Betroffenen am härtesten, welche ein Leben mit einem Minimaleinkommen nicht eingeübt haben. Sie verlieren nicht nur ihr gewohntes Leben und werden durch ihre Krankheit in die Isolation verbannt, nein - sie müssen zusätzlich die bittere Erfahrung machen, dass es keinen Nachschub in der Versorgung mit Kleidung, Möbel, Elektrogeräte und vielem mehr gibt.

Als MCS-Erkankter kann man nicht mehr in Pensionen, bei Familienangehörigen oder sonst wo schlafen oder unterkommen. Man braucht einen CLEANROOM, siehe - http://www.csn-deutschland.de/blog/2009 ... abilitaet/
Anders ist ein Überleben nicht möglich. Diesen zu verwirklichen ist das weitere A und O!

Deshalb ist ein späteres Umziehen müssen für jeden Betroffenen eine weitere Katastrophe.
Man fängt immer wieder von vorne an, die Kräfte lassen nach, das Geld fehlt, es gibt kaum jemanden, welcher einem aufgrund seiner Expositionsverbreitungen helfen kann. Man muß eigentlich alles selbst machen.

Diese fehlende Sicherheit irgendwo immer dauerhaft Unterkommen zu können, ist eines der Hauptprobleme.
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Brainstorming: pl�tzlich MCS und nun?

Beitragvon Miss Excel » Donnerstag 6. Dezember 2012, 18:24

Vielen Dank, Twei.

Ich bin noch nicht lange genug krank, um allzu viel zu ergänzen. Nur ein paar Anmerkungen:

[quote]
Eine Wohnung mit ca. 2 R�umen / bis ca. 50 qm Wohnfl�che, mit knapp 218 bald 230 Euro Kaltmiete (regionale Unterschiede sind gering m�glich).[/quote]

Bei der Grundsicherung bin ich noch nicht angelangt. Ich lebe noch von Hartz IV. Hier bekam ich die Aufforderung, meine Unterkunftskosten zu senken, ab Januar sollte ich 62 Euro weniger erhalten.

Zum Glück habe ich den Handlungsleitfaden erhalten, nach dem sich der Jobcenter richten muss. Mein Anwalt hatte ihn zufällig, er steht aber auch im Internet. Nur hätte ich ihn nicht gesucht, weil ich gar nicht wusste, dass es sowas öffentlich zugänglich gibt.

Diesen Handlungsleitfaden habe ich durchgearbeitet und zu jedem Firz, der auch nur einigermaßen einen Spielraum ließ, habe ich etwas geschrieben. Begründen konnte ich meiner Ansicht nach mehr als genug, allein schon wegen der Unwirtschaftlichkeit eines Umzuges.

Trotzdem hat das JC bei der Amtsärztin angefragt, bei der ich war, ob man mir einen Umzug zumuten kann. Sie hat gemeint, ein Umzug wäre mir zuzumuten, aber die neue Wohnung müsste auch so gut für meine Erkrankung geeignet sein wie die, wo ich jetzt bin.

Nun darf ich bleiben und bekomme weiterhin den Betrag, den ich vorher auch hatte.

[quote] m�glichst Erdgeschoss [/quote]

Ich als Frau möchte auf keinen Fall im Erdgeschoss wohnen. Bei mir kann ich zumindestens auf einer Seite des Hauses noch lange lüften. Bei Temperaturen über 15 Grad sind alle Fenster und Balkontüren auf, wo es möglich ist. Nun habe ich zwar Hunde, aber trotzdem Angst vor Einbrechern. Deshalb möchte ich nur in der ersten Etage wohnen.

[quote]
MCS macht arbeitsunf�hig.[/quote]

Solange man evtl doch die Möglichkeit hat, irgend etwas zu arbeiten - bei uns ja wohl eher am PC oder in Handarbeit mit verträglichen Materialien - hat man auch Anspruch auf mehr Quadratmeter zum Wohnen.

[quote]Kein Auto[/quote]

Eigentlich kann ich mir auch kein Auto leisten. Darum steht es momentan auch fast nur noch. Bloß - wie soll ich hier aus der Kleinstadt zu einem Arzt kommen, der eine Autostunde entfernt praktiziert? Oder überhaupt woanders hin?

Ich habe einen Antrag auf Beihilfe für ein Auto gestellt. Müsste nachgucken, wie das genau heißt. In jedem Fall gibt es sowas für Behinderte, damit sie ihrem Beruf nachgehen können. Ich habe diesen Antrag im Hinblick darauf gestellt, dass ich wieder erwerbsfähig werden möchte und ohne Auto nicht zum Arzt komme.


[quote]Einen Mehrbedarf f�r eine notwendige Biokostern�hrung bzw. schadstoffarme Ern�hrung wird seltenst zuerkannt. [/quote]

Wir müssten alle Fälle sammeln, die Erfolg hatten und deren Begründungen hier im Forum zugänglich machen.


[quote]
Als MCS-Erkankter kann man nicht mehr in Pensionen, bei Familienangeh�rigen oder sonst wo schlafen oder unterkommen.[/quote]

Für mich ein weiterer Punkt, der das Auto so wichtig macht. Man schläft zwar nicht bequem in einem kleinen Auto, aber es ist ein Ort, den man verträgt und in dem man an der frischen Luft sein kann.


[quote]Diese fehlende Sicherheit irgendwo immer dauerhaft Unterkommen zu k�nnen, ist eines der Hauptprobleme.[/quote]

Nachdem ich hier nun immer mehr mitbekomme, dass einige wirklich Probleme mit ihrer Wohnung haben, denke ich öfter an sowas wie eine Wagenburg.... irgendein Gelände, auf dem ausgedünstete Wohnwagen stehen und wo MCS-Kranke in so einem Notfall unterkommen können. Es würde ja eine Gemeinschaftsdusche und eine Gemeinschaftstoilette - notfalls Plumpsklo - ausreichen. Auf irgendeinem Dorf müsste sich doch eine Kirchengemeinde oder sowas finden, die Gelände bereitstellen....

Wie verträglich sind denn Schiffe für MCSler? Ich habe Bekannte, die auf einem alten Lastkahn, ich glaube, es ist eine Peniche, wohnen. Man kann aus der ziemlich großen Ladefläche durchaus Zimmer machen.

[hr]

Ergänzend siehe auch hier: [URL=viewtopic.php?t=19225 sparen - Möglichkeiten[/URL]

- Editiert von Miss Excel am 30.01.2013, 13:46 -
Miss Excel
 

Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Beitragvon Twei » Donnerstag 6. Dezember 2012, 19:04

Hallo Miss Excel,

es ist richtig, dass Du Deine Gedanken hier rein bringst.
Du zählst tatsächlich PLUSPUNKTE auf, die die von mir genannten minimalen Erwartungen von Einkommen etwas aufstocken.

Wenn ein Amt erfährt, dass man einen Garten betreibt, dann wird dem Leistungsbezieher der zu erwartende Gewinn von der Lebensmittelpauschale abgezogen - da haben da so ihre eigenen Rechenvorstellungen.

Die Mehrbedarfsbewilligungen sind häufig Willkür; diese werden auch permanent vom Amt in Frage gestellt oder an Bedingungen geknüpft, die häufig auf Dauer nicht zu erfüllen sind. Ein Amt nimmt sich auch das Recht heraus, Rechtsansprüche in Frage zu stellen und einfach nicht zu bezahlen. Wenn jemand als Schwerstkranker oder bald Schwerstkranker auf unsicherem Boden stehen möchte, dann ist es ihm Überlassen.

Ein progressiver Krankheitsverlauf bei fehlender Expositionsvermeidung bedeutet einfach nur schneller seine Restgesundheit leichtfertig zu opfern.
Wenn dadurch die MCS sich sehr schnell verschlimmert und man erfährt was es heißt, dass man nicht mehr täglich rausgehen kann, dann weiß man, was man so leichtfertig verschenkt hat.

Dann kann man auch nicht mehr Autofahren, Heimarbeit leisten, kaum noch einkaufen, gar nicht mehr renovieren - nix mehr - platt forever.
Und spätestens dann, wenn man absolut down ist, muß man in eine kleiner Wohnung, weil man keine Bedingungen des Jobcenters einhalten kann.

Zu Deinen letzteren Vorschlägen könnte man eigene Threads eröffnen, da sie keine erprobten Verfahren darstellen. Es geht hier um JETZT und VERNÜNFTIGE HILFE und MASSNAHMEN, die auch eine LANGZEITHILFE mit DAUERWIRKUNG und EFFIZIENT beinhalten (siehe erster Post) :-)
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Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Beitragvon Twei » Freitag 7. Dezember 2012, 00:55

Erwerbungsunfähigkeit durch Duftstoffe - http://www.csn-deutschland.de/blog/2012 ... uftstoffe/

Krank durch den Beruf, Versicherung zahlt - http://www.csn-deutschland.de/blog/2012 ... ung-zahlt/

Volle Rentenleistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) bei Fibromyalgie, MCS, SBS, CFS? - http://www.csn-deutschland.de/blog/2009 ... s-sbs-cfs/

Eine Arbeitsfähigkeit wird häufig nur eine kurze Zeitspanne nach der MCS und-oder CFS-Diagnose aufrecht erhalten werden können - aufgrund des unabdingbaren progressivem und nicht mehr rückgängigzumachenden Verlaufes der Krankheit.
Bei den meisten Betroffenen trat die Arbeitsunfähigkeit schon lange vor der MCS-Diagnose ein...


Eine Erdgeschosswohnung wurde oben erwähnt, da der Weg/Aufenthalt im Treppenhaus kurz ist und kein Nachbar von unten Duftschwaden nach oben schicken kann. Wichtig wäre auch, dass unter der Wohnung keine Waschküche oder Ölheizung betrieben wird. Es gibt aber Fälle, wo Absaugeinrichtungen aktiviert sind.
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ARMUT per Gesetz

Beitragvon Twei » Dienstag 11. Dezember 2012, 00:17

ARMUT per Gesetz

Wer grundsätzlich über ein dauerhaftes Einkommen verfügt, dass nicht zu den Grundsicherungseinkommen zählt, sowie auch eine absolute Zuversicht im Bestreiten seiner zukünftigen Ausgaben hat, für den wird vermutlich folgendes nicht in Betracht kommen.


Wer aber auf Arbeitslosengeld I rutscht behält solange sein Vermögen und Status bis er nach mehreren Monaten ins Arbeitslosengeld II rutscht.
Alle Vermögenswerte werden dann laut Sozialgesetz zur Berechnung der HarzIV-Bezüge mit herangezogen. Die Vermögenswerte müssen erst aufgebraucht werden, um VOLLE HarzIV-Bezüge zu erhalten!
Von nun an fängt eine systematische Verarmung an - in unserem Falle unverschuldet durch Krankheit - ohne die Aussicht auf "Wiederaufnahme" einer beruflichen Tätigkeit.

Die Schaffer und Bestimmer von HarzIV und Grundsicherung gingen und gehen von ihren Berechnungen der Leistungssätze davon aus, dass nach einiger Zeit z.B. nach 6-12 Monaten oder im ungünstigsten Fall erst nach einer Weiter-, Fortbildung oder Umschulung, wieder höhere Einkommen erzielt werden.

Durch einen sehr niedrigen HarztIV-Satz sollte eine indirekte Erzwingung zur Arbeitsaufnahme erzwungen werden. Weitere Druckmittel sind zusätzlich Kürzungen!

Aber schon mit den gerade erwähnten "Wiedereingliederungsmaßnahmen" erhält man schon einen geringfügigen Zuschlag - so ca. 120 Euro im Monat zusätzlich als auch eine Monatsfahrkarte.

Dieses Einkommen, auch wenn es für Viele jetzt als gering gewertet wird, ist für einen dauerhaft arbeitsunfähigen Menschen ein Vermögen - ABER FÜR UMWELTERKRANKTE ein unerreichbares zusätzliches Ziel als monatlicher Zusatzverdienst.

Häufig haben Umwelterkrankte einen langen "Arbeitslosenverlauf" zu vermerken, bevor überhaupt klar wurde, dass sie einer unheilbaren Krankheit unterliegen - die Anerkennung zieht weitere Jahre "Arbeitslosigkeit" nach sich.

FAZIT: Leicht kommen so schon mal 5-10 Jahre Arbeitslosengeld II Bezug zustande. Für solange Zeit wurden die HarzIV-Bezüge nicht erdacht.
Wie weiter oben schon angemerkt wurde, gibt es keinen Nachschub an Elektrogeräte, Kleidung usw., tatsächlich wurden die "Neuanschaffungen" in den Leistungsbezügen mit einer Pauschale schon berücksichtigt (vermutlich fehlten den Fachleuten realitätsnahe Erfahrungen?); es findet nur noch ein Verschleißen und Aufbrauchen statt.

--- Wer z.B. eine "Rente wegen völliger Erwerbsminderung" zuerkannt bekommt und die Gesamthöhe weniger als die Grundsicherung ausmacht, der hat Leistungsanspruch auf HarzIV / Grundsicherungsbezüge. Weiterhin ist das Jobcenter und der Fallsachbearbeiter zuständig und es gilt weitere unten genannte Bevormundung.

Allderdings gibt es dann monatlich derzeit 30 Euro zu dem umgangssprachlich genannten HarzIV-Bezug hinzu; es handelt sich dabei um den Anrechnungsfreibetrag des Zusatzeinkommens der Rentenleistung.


Bevormundung:
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann ohne die Genehmigung des Jobcenters / Fallsachbearbeiters NICHT umziehen oder selbst einen Mietvertrag unterschreiben.
Somit wird auch ein Umziehen in eine andere Stadt / Gemeinde oder Bundesland erschwert.

Für jeden Ortswechsel kommen nur "Arbeitsaufnahme" oder "gesundheitliche Gründe" in Frage. Beweise bzw. Dokumente müssen vorhanden sein und von der BISHERIGEN Jobcenter-Stelle akzeptiert werden.
Bei ärztlichen Attesten werden grundsätzlich Gegenuntersuchungen vorgenommen.

Wenn jemand einen Mietvertrag ohne Einbeziehung des Jobcenters unterschreibt, dann wird das Jobcenter grundsätzlich keine Mietkosten und Nebenkosten übernehmen!
Man hat sich vom zukünftigen Vermieter einen HarzIV-gerechten Mietvorschlag (siehe Kriterien des ersten Postes) einzuholen. Daraufhin erteilt das Jobcenter seine Zustimmung oder Absage. Anschließend hat man sich vom Vermieter einen unterschriebenen Mietvertrag einzuholen, der dann vom Sachbearbeiter unterschrieben wird.

An diesem Tag der Unterschreibung des Jobcenters werden von denen aus alle weiteren Fragen und Genehmigungen erteilt. Im Nachhinein ist ein Nachverhandeln nicht möglich. Es müssen die gesundheitlichen Atteste für Umzugsarbeitsunfähigkeit wegen Möbelpacker und-oder Renovierungsunfähigkeit vorliegen, 3 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen, vom Vermieter eine Bescheinigung für eventuell fehlenden Bodenbelag den der Mieter zu leisten hat, Vermieter-Bescheinigung für elektrischen Durchlauferhitzer (gibt monatliche Zusatzpauschale von derzeit ca. 8 Euro).

Bei diesem Treffen wird auch festgelegt, ob wegen der gesundheitlichen Renovierungsunfähigkeit eine "Endrenovierung" der alten Wohnung übernommen wird.
Es sind sehr harte Verhandlungen - auch um z.B. einen erhöhten Satz an Renovierungsbeihilfen zu erhalten, den man mit Gesundheit und-oder fehlendem Bodenbelag zu begründen hat.
Tipps und Hilfe gibt es auch im Internet z.B.: http://www.gegen-hartz.de/umzug-bei-har ... lg-ii.html

In der Regel kam und kommt es zu großen Bearbeitungsverzögerungen, sodass ein Leistungsbezieher fürchten muß, dass kein Vermieter diesen Hickhack und das "Wartenmüssen" aushält. Häufig konnte aus diesen Gründen erst 2 Monate später in die neue Wohnung eingezogen werden. Beim alten Vermieter mußte 2 mal das Länger verbleiben in der alten Wohnung schriftlich erbeten werden.

Anschließend gibt es einen Streit um die Übernahmekosten der "Doppelmieten". Zahlungen der Mietkaution oder die der ersten bis 2. Monatsmieten kommen erst 2-3 Monate später aufs Konto, als vertraglich vom Vermieter vereinbart. Dieses führt dazu, dass das Vertrauensverhältnis zum neuen Mieter schon erschüttert ist als auch dass man sich eventuell irgendwo mehrere Hundert Euro leihen muß.
Wenn das Amt diese Verzögerungen verursacht hat, dann hat es diese Kosten auch zu übernehmen - manchmal ist ein Rechtsstreit nötig.

Das Renovierungsgeld erhält man meist auch erst nach dem Einzug. Also nicht vor dem Einzug, sondern - dass man erst dann renovieren kann, wenn man schon in der Wohnung wohnt. Wenn zur "Mietkaution" eine Abtretungserklärung unterschrieben wird, dann braucht man als Mittelloser für diese nicht aufzukommen, auch nicht mit 10% Abzug pro Monat des Leistungsbezuges bis die Kautionshöhe dadurch erreicht wird.


Dieses alles sind für Umwelterkrankte, aber auch für andere Gruppen, eine sehr hohe psychische als auch gesundheitliche Belastung. Sowas ist nicht zu unterschätzen.

Ein Cleanroom und insgesamt einigermaßen MCS-verträgliche Wohnung, läßt sich durch die Renoveriungsbeihilfen kaum verwirklichen. Meist sind jahrelange Nachrenovierungen in kleinen Schritten erforderlich, die dann auch ALLE VOM MUNDE ABGESPART sind!

Diese harte ARBEIT und psychische Belastung wäre bei jedem Umzug wieder erneut zu ertragen. DAS GEHT NICHT! - Darum ist ein umsichtiges Vorgehen bei MCS, CFS, EMS erforderlich - anders wird es sehr schwierig... da niemand jünger oder gesünder wird!
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Umzug und Wohnungsfindung mit MCS/Armut

Beitragvon Twei » Mittwoch 12. Dezember 2012, 01:08

Fortsetzung:
Eine sehr große Belastung für Umwelterkrankte ist, dass es zum Zeitpunkt des Einzuges kein MCS-verträgliches Zimmer gibt. In mühsamer mehrwöchigen Arbeit muß dieses erst geschaffen werden. In der ganzen Wohnung stehen Kartons, Gegenstände usw. herum, die eigentlich in einen abgeschotteten Lagerraum gehören, der ja ebenfalls erst gebaut oder renoviert werden muß. Und zig mal muß alles hin und her geräumt sowie gestapelt werden.

Man kommt an seine Sachen nicht dran, man muß aufpassen dass Sachen nicht kontaminiert werden, man kann kaum Wäsche trocknen - es ist eine sehr schwierige und anstrengende Zeit. Tatsächlich fehlt eine staatliche Hilfe.
Wichtige Punkte, um dieses Leid und Elend einzudämmen, stehen als Wunschliste von Umwelterkrankten in der "Behindertengerechten ÜBERGANGSREGELUNG
für Umwelterkrankte" (BÜfU).

Diese oder ähnliche Hilfen sind nicht da!
Solange gilt Selbsthilfe - egal ob das der Einzelne stemmen kann oder nicht!


Umzug und Wohnungsfindung mit MCS/Armut

Zu den oben genannten Verhandlungen des Umzuges/Mietvertrages beim Jobcenter sollte grundsätzlich eine Begleitperson als Zeuge und Unterstützer mit hinzugezogen werden. Sachbearbeiter versuchen häufig 1-2 Dinge, auf die man einen berechtigten Anspruch hätte wegzulassen, einem auszureden mit entweder/oder. Meist ist man durch den Druck der Notwendigkeit zum Abschluß zu kommen und weil man alles Termingerecht erledigt haben muß zu Kompromissen bereit, die zu erheblichen Nachteilen führen.

Selbstverständlich gilt dass, was hier für Einzelpersonen geschrieben ist, auch für Partnerschaften / Bedarfsgemeinschaften. Die Quadratmeterzahlen der Wohnfläche als auch der Leistungsanspruch erhöht sich dadurch etwas. Partner erhalten jedoch ca. 40 Euro monatlich weniger... - siehe dazu Harzt4regelleistungen - http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.html

Nun gehe ich aber weiterhin von der Einzelperson aus, weil dieses rationell gesehen die größte Sicherheit für den einzelnen "verarmten" MCS-Erkrankten darstellt; nur aus diesem Grunde. - Dieses Modell läßt sich aber auch auf Gemeinschaften transferieren und jeder sollte sein Glück im Leben auch individuell finden. Z.B. wären auch einzelne kleine Wohnungen in einem Haus oder in der nächsten Umgebung praktisch, weil sich so gegenseitige Unterstützungen erbracht werden könnten...

Es gibt kein DU mußt. Darum verweise ich gerne auf folgenden Thread "Gemeinschaftliches Wohnen bei MCS?" - siehe viewtopic.php?t=19011


Wie suche ich mir eine umzuwandelnde HarzIV-Wohnung für einen MCS-Bedarf aus, nach welchen Kriterien?
Kleine Tipps zur Beschaffenheit der Grundsubstanz und vielem mehr gibt es schon in folgendem Dokument BÜfU - http://www.csn-deutschland.de/MCS_Ueber ... hnraum.pdf


Doch was könnte für ein schwerkrankes Individuum eine zusätzliche Stärkung sein?
- bestehende soziale Bindungen / alte Freundschaften, Familie
- soziale Kontakte, ja auch nur die Verkäufer und Verkäuferin der Umgebungsläden, die sich schon an einen gewöhnt haben und entsprechendes Verständnis aufbringen,
- örtliche Kenntnisse, einen Hausarzt und Zahnarzt den man zu Fuß erreichen kann, sowie Bioladen, Markt und andere Geschäfte...
- ein Wald oder kleines Erholungsgebiet in der Nähe, z.B. mit 10 Minuten Fußgang zu erreichen...

- dass man fast ein ganzes Leben in diesem Stadtteil gelebt hat und man ein Recht auf Leben in dieser Gegend verspürt,
- genauso wie bei der Geburtsstadt - denn wenn man auf Sozialhilfen angewiesen ist, fängt eventuell auch das sich Rechtfertigenmüssen gegenüber der Gesellschaft an.
Logisch - man zahlt in die Sozialkassen ein und letztendlich ist auch eine Rechtfertigung im gesamten Bundesgebiet zu erklären und zu finden.

Jedoch gibt es Ortschaften oder Gegenden, die HarzIV-Empfänger gar nicht gerne sehen.
Das Ausstellen eines Attests zum ziehen in eine Gegend mit Waldnähe und schadstoffarmer Luft, sowie in eine Erdgeschoss- oder Erstestockwohnung, möglichst ohne viele irritierenden Duftstoffen der Nachbarn läßt sich von einem Arzt für einen MCS-Erkrankten leicht rechtfertigen:
- aber welche Wohnung läßt sich in einer solchen Gegend bezahlen,
- welche Wohnung hat dann keinen Schimmel, alte Bausubstanz mit undefinierbaren Schadstoffen oder ist gar eine Bauruine?

- Wo sind Bus und Bahnverbindungen für den Notfall, weil man sich als HartzIV-Empfänger kein Auto leisten kann bzw. zusteht?

+ Einige MCS-Erkrankte haben ihr "Glück" (weil eine Flucht häufig nur die Verlagerung und nicht die Beseitigung des Problems bringt!) an Stadträndern gefunden. Sie tauchen noch in der Masse unter, so dass sie nicht der Fingerzeiger eines Dorfes werden. In Dörfern ist man häufig der "Dahergezogene" der "Besitzlose"...
Verallgemeinerungen führen hier aber auch nicht weiter.

Für den Stadtrand spricht aber für einen HarzIV-Empfänger vieles... und für MCS-Erkrankte, dass ihnen die konzentrierten dauerhaften Expositionen der Zentren erspart bleiben und ab und zu kleine zeitweise Erholungssituationen erleben.


Dieses sind Punkte und Fragen, die jeder Einzelne für sich zu beantworten hat, woraus er aber seine Stärke zu ziehen vermag, um gegen Mißstimmungen und Niedergeschlagenheit besser gewappnet zu sein.

- Ich könnte es mir auch sehr gut vorstellen, wenn MCS-Erkrankte von weit weg einem anderem ortsfernem MCS-Erkrankten Hilfe leisten bei der Wohnungssuche in ihrem Ort.
Aber - entscheiden muß der zukünftige Mieter immer selbst - er ist meiner Meinung nach der Verantwortliche, nicht die helfenden Sucher,

Ein teilweises "Näherziehen" gibt auch SICHERHEITEN, auch schon bei der Arztsuche, Ämteraufsuchung usw..
Ein Hausarzt der bisher nur einen MCS-Erkrankten kennt würde staunen, wenn es auf einmal 2 MCS-Patienten gäbe!


Doch eins sollte hier bei der Auflistung nicht vergessen werden. Das Jobcenter setzt eine Frist von 6 Monaten zur Findung einer Wohnung. Dann wird einfach nicht mehr der volle Betrag an Mietzahlung und Nebenkosten überwiesen.
Das ist Druck!
Das zwingt zum Handeln!

Und so ist der ursprüngliche Wunsch in der Regel nicht das, was in Erfüllung gehen sollte. D.H. man muß eiligst Kompromisse finden. Manchmal hilft es auch, alle Straßen seiner Umgebung abzuklappern und sich die Fenster anzuschauen, wo Mietangebote zur Schau gestellt werden. Häufig sieht man auch schon, wie die Umgebung und das Haus aussieht... Nicht alle Angebote stehen kontinuierlich in den Zeitungen oder im Internet.


Die Beste und menschenwürdigste Lösung wären MCS-gerechte Häuser und Wohnungen in Waldnähe fernab von Expositionen anderer Häuser, Hauptstraßen usw... - DAS GIBT ES ABER NOCH NICHT!
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Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Beitragvon Miss Excel » Mittwoch 12. Dezember 2012, 19:25

Danke, Twei

Das sind sehr wertvolle Infos.

Ich möchte noch hinzufügen, dass man bei der Wahl, welche Richtung am Stadtrand vielleicht die vorherrschende Windrichtung bedenken sollte und ob in der Windrichtung Industrie ansässig ist.

Wo ich wohne, gibt es zwei Firmen, deren Abgase/Ausdünstungen manchmal - zum Glück nur selten - ein Lüften unmöglich machen.

Es wird hilfreich sein, Nachbarn zu fragen, wie es dort mit Gerüchen ist.

Und wenn man schon grad einen Anwohner fragt, dann kann man sich auch nach dem Haus erkundigen, in das man einziehen will. Wie hoch dort die Fluktuation ist, ob die Mieter mit dem Vermieter gut auskommen etc. Es muss natürlich ins Gespräch passen und darf nicht zum Verhör ausarten :-))
Miss Excel
 

Wohnungsfindung - Ortsfindung mit MCS

Beitragvon Twei » Samstag 15. Dezember 2012, 01:00

Wohnungsfindung - Ortsfindung

Was auch nicht unterschätzt werden sollte sind Recycling-Höfe, Autoverwertung, Köttelbecke, verkehrslastige Hauptstraßen generell, Friseure, Wäscherei, Einkaufsstraßen, Tankstellen usw..

Die Abstände zur Köttelbecke sollten mindestens 500m betragen und diese etwas tiefer im Tal liegen. Bei Industriegebieten sollte diese Entfernung ebenfalls als Minimum gelten - besser 1km.

Bei Geschäften und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel mindestens ca. 4 Häuser Abstand. Je nach Windstärke und Richtung wird man den unvermeidlichen Ärger dann trotzdem noch aushalten müssen... - da heißt es Fenster zu und Abwarten...

Durch Gebäude können solche Verwirbelungen entstehen, dass selten die vorherrschende Windrichtung gilt. Fehlende Häuser in Häuserblocks können Luftbringer sein. Näher an Kreuzungen zu wohnen gibt auch mehr Luftzufuhr und Luftaustausch.

Bei MCS unterliegt man zudem einer außerordentlich hohen Gefahr eine Elektrosensibilität zu entwickeln, siehe - http://www.csn-deutschland.de/blog/2011 ... -medaille/

Darum wäre es sinnvoll eine ausreichende Entfernungen zu Strommasten und Funktürmen einzuhalten.


Welche Probleme könnte es auf dem Land geben?

Die schlechte Verkehrsanbindung und zu geringe Dichte an Einkaufsmöglichkeiten und Gesundheitsfürsorge wurden indirekt schon erwähnt.

Auf dem Land werden sehr viele Pestizide eingesetzt und sehr häufig verbreitet, siehe - http://www.csn-deutschland.de/blog/2011 ... tizide-ab/ .
Bauernhäuser und Betriebsgebäude verstecken in ihrer Bausubstanz häufig Holzschutzmittel mit Pestiziden.

Allergiker mit Allergien auf Gräser, bestimmten Blütenpollen usw. bekommen dort kaum Ruhe vor dem Pollenflug. Aufgrund der hohen Bodenfeuchtigkeit sind lange Nebel-/Dunstphasen bis zum Mittag hinein zu erwarten, die immer mit Pollen als auch Pestiziden durchsetzt sind.
Landwirtschaftliche Maschinen und der Wind, der ungehindert über die Felder weht, bläst Expositionen hunderte von Metern weit.

Aufgrund der NICHTEINNAHME-Möglichkeiten von hemmenden Medikamenten bei MCS und der ständigen Aussetzung dieser Expositionen, auch durch Pollen, wird das gesundheitliche Befinden extrem verschlechtert.
Eher wird zu Waldesnähe, Stadträndern, Meeresnähe, Wüsten oder Steingebieten geraten.


Der Stadtrand

Je näher man zum Stadtrand zieht, um so mehr wird man mit Heizanlagen mit Holz-, Kohle- und Ölfeuerung konfrontiert. Dieses bedeutet zu kälteren Jahreszeiten höhere Expositionen durch Kaminrauch. Man wird sich an die Zeiten gewöhnen müssen, wann man lüften kann und wann nicht. Je nach Jahreszeit, Wetterlage, Wochentag sowie Tageszeit wird es unterschiedlich Lüftungszeiten, "Frischluftmomente" geben und zu finden sein.

Dem direkt entgegen zu halten sind Wohnungen Richtung Stadtmitte oder Zentren der Stadtteile; dort sind die Ausdünstungen der Nachbarn, Autos und der Kanalisation (in diesem Fall nicht die Köttelbecke) so heftig und permanent, dass es so gut wie gar keine Lüftungsmöglichkeit gibt, geschweige denn expositionsarme Luft.

Je mehr man zu 2-4 Familienhäusern mit Vor- und Hintergarten gelangt, um so mehr hat man mit draußen hängender Wäsche zu rechen, Rasenmähen, Heckenschneiden, Gartenlauben mit Holzschutzmitteln, Gartenpestiziden, Kaminrauch usw. zu rechenen.

Es ist die "goldene" Mitte der Stadtränder zu finden... und auch Steinhöfe und Steinflächen können für MCSler mit Allergien sinnvoll sein...

Bei MCS und-oder Duftstoffallergikern sowie mit diversen Allergien wird jeder Tag ein anstrengender Tag zum Lüften und zum Aushalten der Expositionen. Deshalb richtet sich auch der ganze Tagesablauf nach der Krankheit MCS, weil sie so umfangreich und herausfordernd ist.


Was ist der Vorteil, wenn ich in die Nähe der alten Wohnung ziehe?

Dass ich über die Ortskenntnisse verfüge, gefundene Ärzte weiterhin besuchen kann und dass ich bei der Wohnungssuche die meisten Knackpunkte der Umgebungsluft kenne.
Ich könnte zu verschiedener Zeit Spaziergänge unternehmen und die Umgebungsluft zu unterschiedlichen Tages- und Wochenzeiten überprüfen.

Bei Verzögerungen des Umzugstermines / Doppelmieten als auch durch die frühere Herausgabe des neuen Wohnungsschlüssels, könnte die neue Wohnung täglich zur "gründlichen" Selbstrenovierung oder zur Schaffung eines cleaneren Übergangslösungszimmers genutzt werden, während man in der alten Wohnung noch wie "gewohnt" schlafen und ausruhen kann.
So findet der Körper etwas Abstand von den Renovierungsexpositionen.

Vielleicht kennt man sogar noch Kollegen/Kolleginnen, welche einem ein wenig behilflich sein könnten - fragen kostet nichts...


Die Beste und menschenwürdigste Lösung wären MCS-gerechte Häuser und Wohnungen in Waldnähe fernab von Expositionen anderer Häuser, Hauptstraßen usw... - DAS GIBT ES ABER NOCH NICHT!
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Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Beitragvon Twei » Samstag 15. Dezember 2012, 01:32

Über die Phase einer HarzIV-Umzugsaufforderung, Wohnungssuche und Renovierung habe ich vor längerer Zeit Erlebnisberichte geschrieben:

"Wohnungssuche aber WO?" - viewtopic.php?f=88&t=8523

"Bericht nach längerer Zeit" - viewtopic.php?t=16047 (mit Renovierungsbericht)

Tatsächlich haben hier im Forum ganz viele User über ähnliche Erlebnisse berichtet; wiederzufinden in den einzelnen Übersichtsrubriken. Zu Renovierungsarbeiten möchte ich hier an dieser Stelle noch ausdrücklich hinweisen, dass nicht jeder MCSler die Materialien vertragen kann, welche der andere noch benutzen kann. Expositionsvermeidung ist der wichtigste Grundsatz, den ich aus finanziellen und anderen situationsbedingten Gegebenheiten sehr riskant gehandhabt habe!

Ein Nachfragen im CSN-Forum und sich hier individuelle Tipps und Ratschläge geben zu lassen, ist ein großer Gewinn für jeden einzelnen Betroffenen der MCS-Erkrankten; auch ich habe mir Ratschläge und Wissen von vielen Usern und der Forumsbetreiber aneignen dürfen - dafür möchte ich hier an Allen meinen netten Dank vermerken :-)
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Nachtrag - Ortsfindung

Beitragvon Twei » Sonntag 23. Dezember 2012, 19:27

Nachtrag zur Wohnungsfindung - Ortsfindung
Natürlich heißt es nicht, dass es nur an Stadträndern einige günstige Gelegenheiten zur Wohnungsfindung gibt. Auch innerhalb der Großstädte wird man ähnliche und vielleicht auch mal günstigere Luftbedingungen zum Anmieten finden. Ich denke da an Park-, Grün- und Brachflächen. Letztere allerdings bergen die Gefahr, dass sie künftigen Nutzungsänderungen unterliegen.

(--- Das sollte zum Thema Wohnungswechsel ausreichen. Das Thema Armut vorbeugen und Überleben mit HarzIV wird später behandelt.)
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MCS - EntScheidung: Expositionsvermeidung

Beitragvon Twei » Sonntag 23. Dezember 2012, 21:56

MCS - EntScheidung: Expositionsvermeidung

Das A und O bei MCS, diversen Allergien, bronchiale Reagibilität und ähnlichem ist die EXPOSITIONSVERMEIDUNG!


Aber wie?

Grundsätzliche Informationen dazu, siehe - http://dr-merz.com/media/Downloads/MCS+II.pdf


Wie machen sich die Beschwerden bemerkbar?
Wie verschlimmere ich die Beschwerden?

siehe dazu Aussagen von Betroffenen:
"Geruchsempfindlichkeit- wie fing das bei Euch an?" - viewtopic.php?t=11024

"Wechselnde Intensität der Gerüche, woran liegts?" - viewtopic.php?t=8352


Wichtig ist letztendlich die Vermeidung von Expositionen, die dauerhaft MEINE Gesundheit gefährden!

Doch wie finde ich diese Expositionen heraus? Allergieteste weisen mal positive Ergebnisse auf und einige Monate später oder bei einem anderen Allergologen wiederum negative?
Habe ich überhaupt eine MCS? Kann ein Arzt sowas feststellen und wie?

Diese Frage sollte für die ERSTE HILFE für den Betroffenen erst einmal eine untergeordnete Rolle spielen, da eine Feststellung dessen Jahre dauern kann und von Ärzten sowie Behörden unbewußt als auch bewußt verzögert, verfälscht oder gar letztendlich verweigert wird, siehe:

"Welche Diagnostik ist bei MCS am sinnvollsten?" - viewtopic.php?t=18339

"Diagnostik" Erlebnisse zu MCS" - viewtopic.php?t=18362

"Umweltmedizin: Wie viel an Diagnostik ist nötig bei Umweltkrankheiten und MCS?" - http://www.csn-deutschland.de/blog/2010 ... n-und-mcs/

Eigentlich hätten uns Betroffenen die Umweltmediziner helfen können, aaabbbeeerrr... siehe - "boykottieren wir die Umweltmediziner" - viewtopic.php?t=16692
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MCS - EntScheidung: Ausmisten und Trennen

Beitragvon Twei » Montag 24. Dezember 2012, 00:16

Was könnte ich sofort SELBST unternehmen? - Egal in welcher Wohnung ich derzeit lebe!

Ich konzentriere mich auf meine eigenen Fähigkeiten Substanzen zu erkennen.
Ich errieche und erspüre durch meine Sinne.

Diese Substanzen können auch geruchlos sein. Letztendlich können sie trotzdem einen Reiz ausüben oder sind mit anderen Substanzen aufgrund ihrer Verwendbarkeit vermischt oder verbunden, die wiederum einen spezifischen Geruch ausmachen und so Reize und Wahrnehmungen auslösen.

Jeder vergeudete und verzögerte Tag zur EntScheidung beraubt mich meiner Gesundheit und meinem klaren Denken.

Für folgende Testung sollte man versuchen einen möglichst beschwerdefreien Zustand zu erreichen. Die Testung ist mit Bedacht und Vorsicht durchzuführen! Bitte in kleinen Schritten vortasten und nicht voreilig an Chemikalien, wie z.B. von Waschmitteln oder Lösungsmitteln riechen, aber auch nicht an Filzstiften, Druckerzeugnisse, Schuhcreme, Lederjacken, Geldscheinen oder Essigessenz. Überall lauern versteckte Gefahren!

Wenn man schon auf Entfernung etwas riecht und Symptome erfährt, dann besteht bei MCS und diversen Allergien beim NÄHERTASTEN ein erhebliches Gesundheitsrisiko und ist DESHALB grundsätzlich zu unterlassen!


Das sofortige Ausmisten der Wohnung ist unerläßlich:

1. Alles was man nicht "einwandfrei" tolerieren kann, muß aus den Hauptzimmern und vieles gänzliche aus der Wohnung verschwinden.
Plastiktüten sind kein dauerhafter Schutz. Viele Chemikalien/Lösungsmittel dringen nach einiger Zeit durch. Schranktüren sind nicht dicht!


2. Jeder einzelne Gegenstand in der Wohnung und des täglichen Lebens ist intensiv aber vorsichtig zu erriechen.

Sobald nur eines der folgenden Symptome auftritt, sollte gehandelt werden:

Nase - Kribbeln, Jucken, Niesen, Flußbildung, Verstopfung oder Trockenheit
Hals/Rachen - Kribbeln, Stiche, Trockenheit, Husten
Augen - Jucken, Tränen, Trockenheit
Hände - Belag ölig, wachsig, seidig; Jucken, Rötung, Ätzung, Pellung, Rissbildung, Trockenheit

Die Unterscheidung, was nun mehr allergisch bzw. MCS-mäßig ist, spielt keine Rolle....es beeinträchtigt erheblich das gesundheitliche Befinden und die Expositionen sind ab einer bestimmten Konzentration für einen Umwelterkrankten gefährlich. Die Summe vieler kleiner verschiedener Expositionen macht es aus sowie die zeitliche Dauer derselben.

Je weniger aus gesundheitlichen Gründen gelüftet werden kann, um so mehr wird man Tag für Tag gestresst und übermäßig krank durch diese Raumluft.

Viele MCS-Erkrankte leben in Cleanrooms mit minimalster Ausstattung an Möbeln. Da es unterschiedliche Ausprägungen und Spezifizierungen der Krankheiten gibt, kommt es zu Gruppierungen, wo der eine nur noch Vollholz ohne Lack, Glas, Stein, der andere Glas, Metall und wenige Hartkunsstoffe vertragen kann oder zu andere Besonderheiten.


3. a) Du hast festgestellt, dass der Teppich z.B. Auswirkungen auf Deine Nase ausübt. Es könnten versteckte Pestizide sein, die in fast allen Teppichen sind und bei erhöhten Temperaturen immer heftiger wirken als auch der Gummibelag oder Leimstoff der Teppichunterseite; es kann eine Hausstauballergie vorliegen oder eine Allergie gegen Schimmel und und und - DER TEPPICH MACHT DICH KRANK!

Im Sommer scheint die Sonne drauf und Deine Nase geht zu. Im Winter hast Du die Heizung an und Deine Nase geht zu - wegen dem Teppich - und teilweise bekommst Du eventuell trockene Schleimhäute???

Braucht man dann einen solchen Teppich? - NEIN - Fazit: raus aus die Wohnung damit...

b) Ähnliches passiert bei den Holzmöbeln. Es könnte z.B. am Lack liegen, Holzharz, Holzschutzmittel, Holzwachs, Bienenwachs, oder bei Spanmöbeln, Press-Spanmöbeln, Pressholz, Leimstoffen, Kunstoffbeschichtungen, Schrankrückwänden aus Presspappe und zig anderen versteckten Chemikalien darinnen, die eine Reaktion auslösen.

Muß man jetzt genau wissen, welcher Stoff der Übeltäter ist? - NEIN - es ist ein Möbelstück, das nicht toleriert werden kann. Bei hoher Temperierung steigern sich die Symptome. In einem Nebenzimmer, dass zum Abstellen benutzt wird, kann eventuell ein etwas "harmloserer" Schrank noch verwendet werden oder im Keller; (aber Gerüche der Nebenzimmer können je nach Windstärke und Richtung in die Hauptzimmer gelangen).

c) Polstermöbel, Stühle, ja - der Stoffüberzug ist vollkommen mit Duftstoffen versetzt, weil sich jeder darauf gesetzt hat und seine Waschmittel sowie Parfüms für ewig eingerieben hat. Auch bestehen viele Polstermöbel aus Press-Spanholz, die entsprechende Chemikalien ausdünsten. Diese Möbelstücke sind in der ganzen Wohnung nicht tolerierbar. Vielleicht bleiben noch Vollholz- oder Metallstühle übrig...?

d) Ebenfalls sollte man sich sein Schlafzimmer sehr genau ansehen. Lieber mit der Matratze auf dem Boden schlafen, als ein Bett unter sich zu haben, dass einem jede Nacht eine zuhe Nase verspricht.

e) Schon mal an den Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und Briefe gerochen? Oder an den Kabeln der Steckdosenleiste, Verlängerungsschnur, an Radiergummis, Bleistiften, CDs, DVDs, Kassettenhüllen, Klarsichthüllen, Aktenordnern, Nachttischlampe, Energiesparlampe,...
....grundsätzlich an allen Plastikteilen vornehmlich den Weicheren, die die Eigenschaft haben jeden Geruch, Parfüm, Chemikalie für die Ewigkeit anzunehmen und zu vermischen genauso wie bei Papier, Pappe, Pressholz, Presspappe... und so weiter...

f) Jedes Holzkästchen, Lineal, Filzstift, Kerzen, Klebeband, Gummibändern, Schnürsenkel, Paketkordel und und und einfach alles ist zu Testen und dementsprechend zu verbannen...

g) Wie sieht es aus mit Vorhängen, Sonnenblenden, Holzbrettern von Regalen oder Unterflächen, Kork, Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, Knobelbecher, Würfel, Werkzeug, Bastelsachen, Hobbysachen, Kamera, Dias, Elektrogeräte (auch bei Betriebstemperatur), Fernseher, PC, Drucker usw... ...dementsprechend zu verbannen...


Das hört sich für den NEUEN MCS-Erkrankten erst einmal fürchterlich an. Aber vor allen Renovierungsarbeiten oder Umzügen steht einem dieser WIRKUNGSVOLLE Prozess zur Verfügung.

Jeder sollte selbst entscheiden wie gründlich und ideenreich er zur Bewältigung seiner Erkrankung beiträgt. Aber jener oben genannter Schritt wird über spät oder lang von jedem Betroffenen vollzogen! Man kommt nicht drum rum.

EntScheidung direkt alles auf den Sperrmüll zu werfen und den Rest in den Keller zu verlagern, habe ich nie bereuen müssen. Die Sachen, die ich glaubte später noch einmal gebrauchen zu können, von denen ich mich schwer hätte trennen können, die lagern jetzt noch nach vielen Jahren im Keller OHNE VERWENDUNG - weil sie in der WOHNUNG nicht tolerierbar sind!
Diese Sachen sind nutzlos, wertlos und trauriger Weise auch überflüssig geworden...

Ganz wenige Sachen, die auch nicht so kontaminiert sind, haben in einem Nebenraum-Zimmer-Kabuff ihren Platz in Plastiksäcken auf Blechregalen gefunden...

Zur Erinnerung noch mal folgenden Thread, der auch eine karge Raumausstattung empfiehlt:

Diagnose MCS – Ein Cleanroom schafft gesundheitliche Stabilität - http://www.csn-deutschland.de/blog/2009 ... abilitaet/



Letztendlich aber steht man OHNE eine gesetzliche MINDESTAUSSTATTUNG dar, die für Wohnungen gelten. Das Gesetz sieht für HarzIV-Empfänger bzw. grundsätzlich für JEDEN Umwelterkrankten keine NEUAUSSTATTUNG vor; auch nicht, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen!

Eine solche Umwelterkrankung heißt deshalb für viele, ÄRMER als HarzIV!

Doch die gesundheitlichen Notwendigkeiten zwingen Einen zur NEUORIENTIERUNG... und zum Handeln! Jede Verzögerung verschlimmert die Erkrankung, bildet neue "Sensibilitäten" / Allergien aus, was NIE mehr Rückgängig zu machen ist...

(Hinweis: Wer Fragen zu diesen Themen hat, möge diese gerne im Forum stellen...)
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MCS - EntScheidung: Ausmisten und Trennen

Beitragvon Twei » Montag 24. Dezember 2012, 21:30

Nachtrag zum obigem 3.b)

Holzmöbel mit funiertem Pressholz oder ähnlichem sind an den Rückkanten der Schrankwände oder auch der Regaleinlagen zu erriechen.

Einige Betroffene behelfen sich in ihrer Not z.B. mit Aluklebeband und dem teilweise Abkleben mit Aluminiumfolie.

Tatsächlich blieben mir fast Überhaupt keine tolerierbaren Gegenstände mehr übrig, sodaß ein Schrank ebenfalls überflüssig wurde.

Wie gewissenhaft jeder Einzelne vorgeht und meint Kompromisse eingehen zu müssen, ist der Selbstverantwortung überlassen.

zu 3.g) Die oben genannten kontaminierten Vorhänge lassen sich vielleicht noch durch mehrmaligem Waschen retten.


4. Kleidung und Stoffsachen

Eine UNTERTEILUNG in die Hauptgruppen INNENRAUMKLEIDUNG sowie AUSSENKLEIDUNG sollte vorgenommen werden.

Nebengruppen für Innenraumkleidung wären z.B.:
Cleanroomkleidung
Innenraumarbeitskleidung

Nebengruppen für Außenkleidung wären z.B.:
Privat-Außenkleidung (für Hobby, Besuch und möglichst nur schwach kontaminierte Erledigungen)
Allgemein-Außenkleidung (für etwas kontaminiertere Angelegenheiten)
Arzt-Kleidung (z.B. für Zahnarzt, wo man sich in den Stuhl legen muß - also direkter Kontakt mit Expositionen, die sich in die Kleidung einreiben/einsaugen)

Innenraumkleidung (für Cleanroom) als auch Bettwäsche sollten nur für die Cleanrooms verwendet werden. Bei einer Gesamtwohnfläche bis zu 50qm wird man nur einen einzigen geeigneten Cleanroom zum dauerhaften Aufenthalt haben - also zum Schlafen und Wohnen zugleich.

Die Diele, Küche und das Bad werden die Zimmer sein, in denen eine teilweise Reinheit vorherrscht. Diese Räumlichkeiten sind ebenfalls mit der Innenraumkleidung zu nutzen.

Vielleicht konnte man noch einen Besucherraum und Kabuffenraum verwirklichen. Auch diese Räume sind mit der Innenraumkleidung zu betreten. Falls aber in jenen Räumen gehandwerkelt wird oder ein Besuch stattfindet, so empfiehlt es sich eine gesonderte Inneraumkleidung oder "cleanere" Außenkleidung dafür zu verwenden, die in dem Cleanroom niemals verwendet wird.

Die Cleanroomkleidung und sonstige Innenraumkleidung ist jeweils gesondert zu waschen und zu lagern!
Am Besten die jeweilige Kleidung in den Räumen lagern, für den sie auch verwendet werden soll!
Nur so gelingt die Expositionsvermeidung.

Für die Außenkleidung gilt das Selbe!
Diese könnte z.B. in einem Kabuff gelagert werden, oder teilweise in einem Badezimmer mit permanentem Ablüfter, Balkon oder ähnlichem...

Ein Anlehnen und Hinsetzen ist mit der Außenkleidung zu vermeiden. Sie wird dadurch so extrem kontaminiert, dass es manchmal viele Waschgänge benötigt, um sie wieder einigermaßen dekontaminiert zu bekommen. Das beste Beispiel dafür ist die Arztkleidung; diese ist aufgrund ihrer Expositionsbelastung praktisch nie mehr richtig zu dekontamieren. Darum wird sie z.B. zusätzlich in große Plastiksäcke aufverwahrt.


Ps: Natürlich gelingt eine Expositionsvermeidung durch "Trennung" auch nur, wenn man sich jedesmal nach dem Tragen der Außenkleidung direkt gründlichst dekontaminiert - also sich duscht und abschrubbt. Gleiches empfiehlt sich auch nach dem Tragen der Innenraumarbeitskleidung, weil man ja damit auch leichte expositionsbelastete Arbeiten verrichtet....

Ein hineinsteigen in die Innenraumarbeitskleidung nachdem man die Außenkleidung trug empfiehlt sich auch nicht so. Denn wenn man mit der Innenraumkleidung arbeitet, ist man froh, wenn man während dieser ganzen nicht so viele Expositionen über die Haut oder durch die Nase einatmet. Wenn diese Kleidung nicht ordentlich getrennt wird - auch beim Waschen, dann wird es ein Nachsehen haben...

Kleidung nimmt sehr schnell die Expositionen der Umweltluft bzw. Chemikalien und Duftstoffe auf. Diese sind leider ebenfalls sehr schwierig herauszuwaschen - daher die obige Empfehlung der mehrfachen Trennung :-)

Ein Leben mit MCS heißt "Trennen" und "Dekontaminieren"!
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Armutsgrundregeln wegen Mindereinkommen

Beitragvon Twei » Donnerstag 7. März 2013, 22:40

Armutsgrundregeln wegen Mindereinkommen


Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch werden zweckgebunden bewilligt.

Wer z.B. seine Grundsicherung für zweckentfremdete Dinge ausgibt, riskiert weitere Bevormundungen der Bewilligungsstelle, wenn sie davon erfährt.

Eine Behörde kann sehr unterschiedlich darauf reagieren z.B. mit Bewilligungsabbruch, wöchentlicher Ratenauszahlung usw....
Das Hauptproblem ist die Rechtfertigung wegen Leistungsmißbrauch.

Jemand der schon wegen Mindereinkommen keine Reserven mehr hat, wird es sehr schwer haben diese Streitigkeiten, die sich Monate hinziehen können, zu überbrücken.


Wer also Leistungen wie Grundsicherung bezieht, sollte sein Einkommen auch für Miete, Nebenkosten, Strom und Nahrung zuzüglich einer kleinen Ansparung für Kühlschrank, Renovierung oder einem ähnlichem Bewilligungszweck verwenden.


Eine Rückzahlung von Schulden wird im Grundsicherungseinkommen nicht berücksichtigt, es stellt einen Leistungsmißbrauch dar!

Bei Stromnachzahlung der Jahresabrechnung, könnten z.B. mit dem Energieversorger eine Rückzahlung in Höhe von z.B. max. 50 Euro im Monat ausgehandelt werden.
Letztendlich kann auch das Jobcenter eine sehr hohe Stromrechnung übernehmen und man zahlt dann dort mit 50 Euro Rate im Monat ab - mehr ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Ein Gerichtsurteil dazu:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 7 AS 546/09 B ER, Urteil vom 28.05.2009; Vorinstanz: Sozialgericht Bremen, Az.: S 23 AS 547/09 ER, Entscheidung vom 31.03.2009 http://www.ra-kotz.de/stromsperre_darlehensanspruch.htm

Weitere Informationen, siehe - http://de.wikipedia.org/wiki/Stromsperre

Auch bei Schwerbehinderten kann ein Härtefall vorliegen. Warmwasser und Heizung sind ein geschütztes Gut in der BRD. Man kann sich vom Hausarzt z.B. ein Attest ausstellen lassen, dass man sich nur in beheizten Räumen aufhalten darf oder ein Aufsuchen von öffentlichen Waschgelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist...

Falls es wirklich mal zu einer Stromsperre kommen sollte, dann ist ein sofortiges Aufsuchen des Amtsgerichtes anzuraten. Dort kann eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG erwirkt werden, die spätestens in 2-3 Tagen die Aufhebung der Stromsperre zu Folge hat... Gleichzeitig wird auch eine VEREINBARUNG einer angemessenen Ratenzahlung im sozialem Rahmen erwirkt... - die ja meist zuvor vom Energieversorger inakzeptabel war...


Schulden machen

Nein - neue Schulden dürfen nicht gemacht werden. Wenn man selbst schon irgendwo 50 Euro Ratenzahlung am Laufen hat wegen irgendeiner Sache, dann können einem nochmals 50 Euro Leistungseinbußen durch das Jobcenter / Grundsicherungsamt widerfahren durch z.B. eine Rückzahlung eines Darlehens, einer Überbezahlung oder durch eine geringere Stromnachzahlung an den Energieversorger, die man selbst zu begleichen hat.

Nein - Schulden dürfen nicht gemacht werden. Alles was vielleicht mal über das Leihen von Geld z.B. bei Kollegen für eine Anschaffung bei einem notwendigem Haushaltsgerät getätigt werden müßte, z.B. einem E.-Herd, Waschmaschine oder so, sollte max. insgesamt 200 Euro niemals überschreiten!

Schulden bei Firmen sollte möglichst gar nicht getätigt werden.
Wichtig ist aber auch, dass man im ungünstigsten Falle immer seine Zahlungswilligkeit unter Beweis stellt, mindestens 20 Euro monatlich - und seine Mittelungen PER EINSCHREIBEN mit Durchschlag tätigt!

Wenn man wegen alten Schulden durch einen Bankkredit, Hypothek, Autokauf usw. noch Belastungen hat, dann bleibt einem letztendlich nur der Weg der Eidesstattlichen Versicherung übrig, siehe: - http://de.wikipedia.org/wiki/Versicheru ... ides_statt

Dieser GANG muß und sollte akzeptiert werden. Zu häufig geraten Menschen unverschuldet in eine Armut hinein. Eine Eidesstattliche Versicherung ist keine Schande, sondern das Eingeständnis, dass man nicht mehr zahlen kann...
Zugleich kann und sollte man eine Privatinsolvenz einleiten - http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz


Besonderheiten, Brille, Versicherung usw.

Der Regelsatz sieht nur eine Notversorgung von Brillen vor. Luxusgüter oder Schönheit werden da nicht berücksichtigt. Eine preisgünstige Brille kostet an Zuzahlung zwischen 50 bis 100 Euro - andere Ausstattungen sind nicht finanzierbar, so bleibt auch nur eine Einfachentspiegelung, Billiggestell machbar usw... . In besonderen Fällen gewährt das JobCenter ein Darlehen - http://www.juraforum.de/forum/sozialrec ... ter-385720.

Privatversicherungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen sind monatlich auch nicht zu leisten. Darunter zählen auch die Igel-Leistungen der Gesundheitsfürsorge.

Wenn man nur über ein Grundsicherungseinkommen verfügt, dann hat man sich mit dieser Situation abzufinden bzw. darauf einzurichten.


Es kann nicht angehen, dass man Leistungen des Regelsatzes für zweckentfremdete Bedarfsdeckung einsetzt und man bis zum Ende des Monats nichts mehr zu Essen hat; dieses ist dann Selbstverschuldet!


Überbrückung

Wenn man keine Leistung rechtzeitig erhält, kann man Überbrückungsgeld als Darlehen beantragen. Da eine solche Überweisung dauern kann, kann man eine Sofortauszahlung beantragen und einen Scheck erwirken, der einem Nahrungsgeld bis zum Ende der Woche garantiert. (Kleines Beispiel - http://www.mz-web.de/jessen/-ich-gehe-d ... 59560.html )

http://www.elo-forum.org/grundsicherung ... -geld.html


Letztendlich kann gegen jede Ablehnung ein Widerspruch eingelegt werden. Wenn man tatsächlich Hilfebedürftig ist, werden einem selbst nach monatelangen Rechtsstreitigkeiten fehlende Bezüge und Ansprüche nachgezahlt.

Diese Mindereinkommen sind tatsächlich sehr gering; aber sich deshalb aufregen, hilft einem nicht weiter. Grundsätzlich sollte man versuchen Ruhe zu bewahren und in seinem Ausdruck nicht aggressiv werden; besser ist es sich zu erkundigen und den Rechtsweg zu beschreiten...
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Dokumente für Arzt, Gutachter, Rechtsanwalt, Behörden

Beitragvon Twei » Dienstag 15. April 2014, 16:44

Dokumente für Arzt, Gutachter, Rechtsanwalt, Behörden


Hier noch folgende wichtige Basis-Unterlagen für die "Anerkennung" oder wenigstens zur Erzwingung von etwas Mitgefühl Deiner Helfer und "Beurteiler":


1. MCS-Fallkriterien - Diagnose - ICD 10 2011 GM alpha - Feststellung einer Behinderung i.S. des SGB IX ab 1.3.2010 - http://www.dgmcs.de/index.php?main=fall ... lkriterien


2. Verschiedene Arten Chemischer Sensitivitäten - http://www.dgmcs.de/index.php?main=sens ... tivitaeten


3. Ärteinformationen zu MCS - http://www.csn-deutschland.de/aerzteinfo.pdf


4. DIMDI-Klassifizierung von MCS - http://csn-deutschland.de/dimdi_icd-schreiben.pdf


5. Expositionsminderung und ­Vermeidung für MCS Patienten - http://dr-merz.com/media/Downloads/MCS+II.pdf


6. Kopie des MCS-Ausweises - viewtopic.php?f=37&t=18986&p=117652#p117652 (falls vorhanden)



Zur Erinnerung:
Jeder Arzt, einschließlich Hausärzte, sind mit MCS und ähnlichem überfordert. Ein häufiger Wechsel des Hausarztes ist demnach zweifelhaft; schließlich fängt man dann mit seinen Erklärungen wieder ganz von vorne an. Auf Dauer zählt nur das Vertrauen, dass im Laufe der Zeit aufgebaut wird. Versorge Deinen Hausarzt/-ärztin getrost mit den obigen Links - besser wäre es, wenn man diese Inhalte vielleicht noch ausdruckt und für sich selbst mehrmals kopiert, sodass man diese für Gutachter, Ärzte, Gericht usw. immer handfertig zur Überreichung zur Verfügung hat.


- Sick Building Syndrom haben Betroffene beim Aufenthalt in Gebäuden - MCS ist u.a. die Erweiterung dieser Krankheit und ereilt Erkrankte auch außerhalb von Gebäuden.... die Beschwerden klingen nur sehr langsam ab und man leidet fast den ganzen Tag unter diversen Beschwerden.....

- Bei Gericht oder auch bei Gutachtern sollte man auch einen "Verdacht auf Chemikaliensensibilität" oder ähnlichem nicht verschweigen. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass diese Wörter in Gutachten und Gerichtsurteilen festgehalten werden.


Weiter wichtige Unterlagen, Vordrucke, Tipps und Verhaltensweisen zu "Besuchen" findet Ihr umfangreich auf der CSN-Homepage in der linken Spalte unter Brisantes & Recht - http://csn-deutschland.de/home.htm ... sowie vieles mehr ... :mrgreen:
.
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Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung u.ä.

Beitragvon Twei » Dienstag 15. April 2014, 20:58

Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung

(Dazu zählen Biokost, besondere Lebensmittel und eingeschränkt Nahrungsergänzungsmittel)

Man läßt sich einen Antrag auf Mehrbedarf zukommen und geht damit zum Hausarzt/-ärztin. Das Formular muß auch mit einem Stempel und der Unterschrift des Arztes versehen werden. Da MCS als unheilbar gilt, kann der Arzt den Zeitraum auf unbegrenzt wählen. Hinzugefügter Text könnte z.B. sein: "Biokost als schadstoffarme Ernährung ist erforderlich", "Biokost ist erforderlich" ... oder so ähnlich, - aber das wird alles vom Arzt ausgefüllt und verantwortet.
Anschließend eine Ablichtung davon erstellen und per Einschreiben versenden.


Grundlegende Informationen zu "Hartz IV Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung" - http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html

Dem Leistungsträger (einschließlich dem Amt für Soziales und Wohnen) steht es frei eine Summe für den Mehrbedarf zu gewähren. Wenn dieser aber verweigert wird, bleibt nur noch die Einlegung des Widerspruchs übrig.

Wichtig hierbei ist, dass zuvor einige Wochen - besser 3 Monate lang, alle Einkaufsbelege gesammelt werden, um daraus den tatsächlichen monatlichen Mehraufwand ermitteln zu können.
Es werden z.B. alle Lebensmittel in einer Liste aufgeschrieben und mittels Dreisatz die Ausgaben errechnet.
Eine z.B. expositionsarme Ernährung wird meist zwischen 200 bis 300 Euro monatlich kosten.

Folgendem Link kann man die Höhe des derzeitigen Lebensmittelsatzes entnehmen - http://www.hartz-iv.info/regelbedarf.html - die Differenz zwischen den tatsächlichen monatlichen Ausgaben zu dem "Lebensmittelsatz" ist der MEHRBEDARF. (Die "Liste, Quittungen und Berechnung" erhält der Rechtsanwalt fürs Gericht.)

Bis eine Grundsatzentscheidung für MCS-Erkrankte oder "Biokost" gefällt wird, sind die Sozialgerichte angehalten jeden Fall individuell zu behandeln.
Die Lebensmittel müssen nicht in einem Discounter gekauft werden sondern dort, wo sie für den Erkrankten zumutbar (unter Berücksichtigung der Expositionsvermeidung! und-oder der Länge des Weges! u.ä.) erhältlich sind.

Biokost schließt Vollkost nicht aus ... aber der Mehrbedarf für Biokost ist nicht für "Vollkost" gestellt worden! Die Bezeichnung "Bio" gewährt schadstoffarme Lebensmittel , die als notwendige "Medikation" bei MCS bzw. "diversen Allergien nicht näher bezeichnet" oder ähnlichem (z.B. auch Allergie gegen Parabene) gilt.



Derzeit gibt es folgendes veröffentlichtes Urteil, das als wichtige Information für den Rechtsanwalt gilt:


SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS - http://www.sozialgericht-bremen.de/sixc ... Anonym.pdf (Quelle - viewtopic.php?f=50&t=14192 )


Dokument mit den anderen aus "Dokumente für Arzt, Gutachter, Rechtsanwalt, Behörden" - viewtopic.php?f=37&t=18986&p=117642#p117642 dem Rechtsanwalt übergeben.


Nachsatz:
Viele HarzIV-Anträge für Mehrbedarf scheitern heutzutage schon an der Gewährung der Prozesskostenhilfe. Die HarzIV-Behörden machen als Beklagte immer mehr Gebrauch von dem Gesetz bei Gericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Kläger abzuweisen, siehe http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 015859.php und Fortsetzung http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 015855.php

Ich Behaupte mal, dass ein HarzIV-Empfänger kaum mehr als 100 Euro Vorkasse für einen Rechtsanwalt ausgeben kann ... spätestens dann wird man wohl aus Existenzgründen die Klage zurückziehen müssen ...
- So kann man nur hoffen, dass man von Anfang an auf einen kompetenten Richter trifft, welcher die Prozesskostenhilfe sofort gewährt ...
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MCS-Ausweis / Unverträglichkeits-Pass : Info-Broschüre

Beitragvon Twei » Mittwoch 16. April 2014, 22:06

MCS-Ausweis / Unverträglichkeits-Pass

Der MCS-Ausweis oder auch MCS-Umweltpass genannt, enthält die wichtigsten zusammengefassten Informationen für MCS-Erkrankte insbesondere auch wie man mit ihnen umzugehen hat. Dieser mitgeführte Ausweis oder eine Kopie davon, sollte bei Bedarf den Behörden, Ärzten und Krankenhäusern überreicht werden, damit sie über die Krankheit unmißverständlich informiert sind!

Man braucht kein Mitglied zu sein, um den MCS-Umweltpass anfordern zu können, siehe direkt - http://www.mcs-cfs-initiative.de/html/mcs_pass.html


Der MCS-Ausweis wird vom Hausarzt/-ärztin unterschrieben und abgestempelt, wenn dem Arzt ausreichende Gründe dafür vorliegen (z.B. durch ausreichende Befunde); dadurch wird er zum ärztlichen DOKUMENT! - und stellt gleichzeitig eine Art "Notfallausweis" dar.



CSN Info-Broschüre

Die CSN Info-Broschüre eignet sich bestens zur schnellen Aufklärung für Verwandte, Angehörige, Nachbarn und Mitmenschen.

Einfach downloaden und-oder drucken, vervielfältigen und dann verteilen - http://www.csn-deutschland.de/csn_flyer.html
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Austestung von Materialien

Beitragvon Twei » Donnerstag 7. April 2016, 08:02

Austestung von Materialien

Siehe oben nochmals:

MCS - EntScheidung: Ausmisten und Trennen - viewtopic.php?f=37&t=18986#p109584


Bei neuen Materialien siehe z.B.:

Womit Schlösser und Schaniere ölen - viewtopic.php?f=37&t=22005&p=124493#p124493

Korkboden - viewtopic.php?f=60&t=16079#p86801
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