Hirnloser Amtsarzt-Text zu Mehrbedarf

Hirnloser Amtsarzt-Text zu Mehrbedarf

Beitragvon Monja » Freitag 23. März 2012, 13:33

Hallo liebe Leute,

Unfassbar, was sich die Gutachter ausdenken, wenn ihre Argumente
"gegen" gesunde Bio- Nahrung nicht mehr ausreichen, weil ich riesige
Mengen Infomaterial beigelgt hatte. Solchen Blödsinn habe ich echt
noch nicht gelesen, was die Ablehnung für Mehrbedarf darstellen soll,
aufgrund von Umzug. Ahaa, ein Umzug ändert für die also die Krankheit,
soso. Bis vorm dreiviertel Jahr, als der letzte Gutachter "für" den
MCS- Mehrbedarf entschied und vor ihm noch ca 8-10 weitere immer ja sagten
in all den Jahren, kommt nun folgender Text ins Haus geflattert:

Achtung, da wird einem übel, dass DAS ein Amts- Arzt schreibt:
Begründung Ablehnung Mehrbedarf:

"...Eine ausschließliche Ernährung mit Bio- Lebensmitteln kann durch
geschickte Auswahl beim Einkauf und wirtschaftliches Haushalten auch
sehr kostengünstig bestritten werden.
Gerade Biolebensmittel können im Gegensatz zur Discountware häufiger
einzeln gekauft werden, sodass der höhere Einkaufspreis durch das
gesparte Geld durch weniger weggeworfene Lebensmittel nicht selten
ausgeglichen wird."

Anmerkung: Ich kaufe nie zuviel ein, weil ich ja weiß, was ich esse und
schmeiße daher auch keine Nahrung weg, sowieso nicht, seit ich vor
langer Zeit bei den Hungernden in Indien war. Natürlich muss ein Wider-
spruch erfolgen und naklar steht noch nichtmal der Name des Amtsarztes
dabei. Da ich massenhaft Argumente gegen den obigen Blödsinn habe, was
meint ihr, wäre der wichtigste Grund? Ich bekam seit MCS immer Mehr-
bedarf bewilligt, aber nie mit solch lächerlichem Text zuvor, allerdings
früher mit unsinnigem Gerede darüber, dass Bio keinen Unterschied mache.
Monja
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Beitragvon Twei » Freitag 23. März 2012, 22:19

Mir sagte ein RA, dass bei mir eine Ablehnung erfolgen könnte, aufgrund der von Dir oben genannten Gründe. Diese o.g. Begründung würde heute schon häufig vom Amt benutzt.

Er sagte mir, dass ich dann mit Quittungen belegen müßte, dass meine Bio-Ernährung teurer kommt, als die Ernährung "ohne" Bio-Lebensmitteln.

Also heißt das Einkaufs-Quittungen sammeln.

(Deshalb sammele ich schon seit einigen Monaten und warte auf so einen ähnlichen Bescheid wie oben erwähnt...).
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Beitragvon Twei » Samstag 24. März 2012, 18:29

Nachtrag:
Die Quittungen von einem Monat, sollten beim Widerspruch beigefügt werden bzw. im Widerspruch erwähnen, dass man die Quittungen für den Zeitraum von einem Monat nachreicht.
Schließlich muß man ja immer die Widerspruchsfrist einhalten......sonst sind alle vorherigen Bemühungen zu nichte und man darf mit dem gleichen Artest und für die veranschlagte Gültigkeitsdauer dessen, keinen neuen Antrag auf Biokost bzw. Mehrbedarf stellen.

Letzteres könnte nicht richtig sein - dass heißt ich habe es vom Amt nicht anders verstanden. Sie sagten mir beim letzten Antrag vor zweieinhalb Jahren, dass ich keinen Antrag mehr stellen dürfe, für den Zeitraum, für den der vorherige Antrag gelten sollte - also 2 Jahre.

Auf jeden Fall werde ich jetzt grundsätzlich immer einen Widerspruch einlegen, auch wenn im Bewilligungszeitraum ein Artest des Hausarztes nicht anerkannt wird (was ja auch nicht sein dürfte) und ein extra Vordruck vom Amt mit Unterzeichnung des Hausarztes eingereicht werden muß.

Da aber dieses ja dann Rückwirkend gelten soll, ist es verfänglich, wenn zum gleichen Zeitpunkt ein neuer Bewilligunsbescheid ins Haus flattert und der Vordruck für den Hausarzt gerade zum Amt zum Bearbeiten unterwegs ist (dass Bearbeiten kann monatelang dauern).

Ich habe das so verstanden, dass gegen diesen neuen Bewilligungsbescheid schon Widerspruch eingelegt werden muß - obwohl die ganze Sache beim Amt noch nicht bearbeitet wurde.
Anders kann ich mir den Irrtum, der mir vorher widerfahren ist, nicht erklären.

Auf jeden Fall verstehe ich das bis heute noch nicht so hunderprozentig - mal schauen wie mein Betreuer das nun regelt. Ich habe ihn gewarnt und das Amt hat diesmal wieder alles so gehändelt, wie vor über 2 Jahren - auch dass das Hausarzt-Artest "ungültig" sei und nur auf einem hauseigenen Vordruck gültig wäre (den es laut vorheriger Telefonauskunft gar nicht mehr geben sollte??) - gleichzeitig das Reinflattrn eines neuen Bewilligungsbescheides....

- Hindernisse über Hindernisse......
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Beitragvon Miss Excel » Donnerstag 12. Juli 2012, 13:52

Ich habe mit dem Sozialamt schon heftige Sachen erlebt....


die ziehen dich über den Tisch, jedenfalls kommt mir das ganz deutlich so vor, wenn gesagt wird, du dürftest nun 2 Jahre keinen Widerspruch einlegen und wenn sie außerdem eine Bescheinigung von dir verlangen, die du überhaupt nicht vorlegen kannst, weil es sie nicht gibt.

Stell doch mal in einem Hartz-Forum die Frage, ob das so rechtens ist. Da zum Beispiel:

http://hartz.info/index.php
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Beitragvon Twei » Donnerstag 12. Juli 2012, 15:57

an Miss Excel,
Zitat: "die ziehen dich über den Tisch"
Ja - so sehe ich das auch.
Allerdings gibt es diese Bescheinigung für "Mehrbedarf" doch noch und diese muß auf jeden Fall ausgefüllt werden. Nur der Telefon-Sachbearbeiter hatte mir eine falsche Auskunft gegeben.

Wenn man das Mehrbedarfformular von Anfang an einholt, dann erspart man sich die Artestkosten vom Hausarzt!

Letztendlich wurde in meiner Angelegenheit immer noch nicht entschieden...
Mit zweimal Quartals-Praxisgebühren, den Artestkosten (Artest wurde ja nicht anerkannt, weil es "geöffnet" war), Kopierkosten und 2 mal Einschreibegebühren hat mich dass ganze schon über 40 Euro gekostet.
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Beitragvon Clarissa » Donnerstag 12. Juli 2012, 16:13

beziehst du alg 2? dann ist deine belastungsgrenze 43 euro danach kannst du dich befreien lassen.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Twei » Donnerstag 12. Juli 2012, 16:21

Meinst Du mit Belastungsgrenze die Praxis- und Zuzahlungsgebühren (Rezept, Artest usw.)?

Am Ende des Jahres komme ich etwas über den Pflichtanteil und bekomme dann wenige Euro zurück, wenn Du das meintest

Aber die Kopier und Einschreibekosten für meine "Sicherheit" als Beleg, bekomme ich doch nicht zurück bzw. da gibt es doch keine "Belastungsgrenze - oder?
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Beitragvon Clarissa » Donnerstag 12. Juli 2012, 16:40

leider nein soweit ich weiß. das betrifft ja nur die eintittsgebühr bei arzt und zahnarzt sowie evtl. rezeptgebühren.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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