Finanzgericht Köln: Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Nach dem Urteil des FG Köln können Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. (...) Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über "stark auffällige" Hochfrequenzimmissionen im Rohbau...
http://blog.diagnose-funk.org/2012/04/02/finanzgericht-koln-abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar/
http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/2155-mobilfunkstrahlung-abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar