von Clarissa » Montag 11. Juni 2012, 12:15
Eine Ausfalldeckung macht Sinn, denn wenn dich jemand schädigt und keine Versicherung hat, dann zahlt deine eigene Versicherung voll oder zum Teil.
Die Forderungsausfall-Versicherung oder Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die man gegen einen Dritten, z. B. wegen fehlender Privat-Haftpflichtversicherung, zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat.
Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt.
Die Forderung muss ferner meist einen vertraglich festgesetzten Betrag übersteigen. Gleichzeitig sind jedoch auch Höchstgrenzen für die Entschädigungsleistung üblich.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!