Der Kuhhandel ist so gut wie \"durch\":
\"Ja\" zum Betreuungsgeld (\"Herdprämie\") gegen Abschaffung der Praxisgebühr ...
Hartz-IV-Betroffenen wird allerdings das Betreuungsgeld nicht zugestanden bzw. wieder abgezogen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/betreuungsgeld-spd-und-gruene-kritisieren-abzuege-fuer-hartz-iv-eltern-a-829623.html
(Bei Pflegegeld für die Übernahme der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es genauso ...!)
So entsteht in der Realität z. B. der Fall, dass gut betuchte Villenbesitzer-Eltern in den Genuss dieses Zuschusses kommen -
nicht aber Eltern oder Alleinerziehende, die in Sozialwohnungen und an der Armutsgrenze leben.
Abgesehen davon kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein über den Sinn oder Unsinn des Betreuungsgeldes -
und ob es wirklich nur von Vorteil ist, Kinder unter 3 Jahren in KiTas zu stecken ... -
zumal der zugesagte Rechtsanspruch darauf in vielen Fällen noch nicht erfüllt ist, d. h., es immer noch nicht genügend und überall ausreichend Plätze gibt.
Die Abschaffung der Praxisgebühr kann man nur begrüßen, denn sie erspart in Arztpraxen einen enormen Verwaltungsaufwand, der auch auf Kosten der Zeit für die Patienten ging - und deren Geldbeutel schont.
Beobachter
- Editiert von Beobachter am 09.11.2012, 12:31 -