aachener-zeitung.de
30. August 2013
dpa
Neue EU-Verordnung: Biozide auf Produkten kennzeichnen
Dessau-Roßlau.
Verbraucher erkennen künftig beim Kauf leichter, ob ein Haushaltsgegenstand oder Baustoff mit Bioziden behandelt wurde. Hersteller müssen die Information ab dem 1. September auf oder an den Produkten angeben, erklärt Ingrid Nöh, Biozidexpertin des Umweltbundesamtes.
Eine entsprechende EU-Verordnung tritt dann in Kraft. Bedurfte es vorher keiner Zulassung biozidbehandelter Waren, müssen die Waren dann auch durch EU-Kontrollen. Solche Waren finden sich fast überall im Haus - dazu zählen etwa Möbel, Putzmittel, Schuhe oder Farblacke.
http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber ... #860359304
22.07.2013
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Ab dem 01.09.2013 gilt die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 (nachfolgend auch als „Biozid-Verordnung“ bezeichnet) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie löst die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) ab. Wie sind in Zukunft Biozidprodukte in der Werbung und damit auch in Internetangeboten zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die „CLP-Verordnung“ und das deutsche Chemiegesetz? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Inhalt
I. Gesetzliche Kennzeichnungsvorgaben bei der Bewerbung von Biozidprodukten
II. Begriffsbestimmung: Biozidprodukt
III. Vorgaben der Verordnung (EU) No. 528/2012 zur Kennzeichnung von Biozidprodukten
IV. Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Kennzeichnung von Biozidprodukten in der Werbung ...
http://www.it-recht-kanzlei.de/biozid-v ... ernet.html
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