wesentlich ausführlicher siehe http://www.duh.de/pressemitteilung.0.ht ... 49242e1f89Pressemitteilung
7.04.2014, 12:00 Uhr
Druckchemikalien in Lebensmitteln: Grundsatzurteil stärkt Informationsrechte der Verbraucher
OVG Nordrhein-Westfalen: Behörden dürfen Informationen über Belastungen durch Druckchemikalien in Lebensmitteln herausgeben – Schallende Ohrfeige für die ehemaligen Verbraucherschutzminister Seehofer und Aigner – Deutsche Umwelthilfe hatte jahrelang Übermittlung amtlicher Kontrollergebnisse gefordert ...
... Nachdem das BMELV später alle von der DUH angefragten Daten zu Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln herausgeben wollte, verklagten betroffene Lebensmittelkonzerne das Bundesministerium, um die Herausgabe der brisanten Daten über belastete Produkte zu unterbinden. Jedoch ohne Erfolg, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun in zweiter Instanz entschied und eine Revision nicht zuließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Dr. Oetker die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen kann. ...