Sterbehilfe
Eine Frau plant ihren Tod
8. Oktober 2014, 17:20 Uhr
Die junge Frau ist todkrank. Sie möchte in Würde sterben, ohne die schlimmen Schmerzen und im Beisein ihrer Familie. Darum plant eine 29 Jahre alte Amerikanerin ihren eigenen Todestag. ...
Terminally ill newlywed who plans on ending her life just one week after her husband's birthday says supporting assisted suicide, not children, will be her legacy
Brittany Maynard, 29, plans on legally ending her life on November 1, before she loses her battle with terminal brain cancer
Now, the newlywed is discussing how sad she is that she won't have a family, but how her support of assisted suicide will be her legacy
Maynard plans on ending her life in her Portland, Oregon, home surrounded by her mother, husband, stepfather and best friend
By Chris Spargo for MailOnline
Published: 19:25 GMT, 14 October 2014 | Updated: 20:28 GMT, 14 October 2014
Montag, 20. Oktober 2014
Udo Reiter und die Sterbehilfe
Ein Suizid braucht kein TV-Format
Von Anna Meinecke
Wer sehr krank ist, muss sterben dürfen. Das finden die meisten Deutschen, das fand auch Udo Reiter. Als er sich das Leben nimmt, hinterlässt er der ARD einen Abschiedsbrief. Die verliest ihn und bietet damit der Abscheu vor dem Alter eine Bühne. ...
Nach dem Freitod von Udo Reiter
Die zehn wichtigsten Fragen zur Sterbehilfe-Diskussion
Montag, 20.10.2014, 19:56
Das Thema „Sterbehilfe“ erregt die Gemüter in Deutschland: Die einen pochen auf das Recht zur Selbstbestimmung noch im Tod, andere sprechen von Mord. Der Bundestag will die Sterbehilfe jetzt gesetzlich neu regeln. FOCUS Online hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt....
howl of wolves hat geschrieben:Death in dignitySterbehilfe
Eine Frau plant ihren Tod
8. Oktober 2014, 17:20 Uhr
Die junge Frau ist todkrank. Sie möchte in Würde sterben, ohne die schlimmen Schmerzen und im Beisein ihrer Familie. Darum plant eine 29 Jahre alte Amerikanerin ihren eigenen Todestag. ...
http://www.stern.de/panorama/kurz-nach- ... 43884.htmlTerminally ill newlywed who plans on ending her life just one week after her husband's birthday says supporting assisted suicide, not children, will be her legacy
Brittany Maynard, 29, plans on legally ending her life on November 1, before she loses her battle with terminal brain cancer
Now, the newlywed is discussing how sad she is that she won't have a family, but how her support of assisted suicide will be her legacy
Maynard plans on ending her life in her Portland, Oregon, home surrounded by her mother, husband, stepfather and best friend
By Chris Spargo for MailOnline
Published: 19:25 GMT, 14 October 2014 | Updated: 20:28 GMT, 14 October 2014
http://www.dailymail.co.uk/news/article ... ldren.html
30.10.2014
Unheilbarer Hirntumor
Brittany Maynard verschiebt ihren Tod
Brittany Maynard will sterben, irgendwann Anfang November Doch vorher hat sich die an einem unheilbaren, aggressiven Hirntumor erkrankte Amerikanerin einen Wunsch erfüllt: Sie hat mit ihrer Familie den Grand Canyon besucht. ...
A New Video for my Friends
Todkranke Amerikanerin Brittany Maynard nimmt sich das Leben
03.11.2014
Brittany Maynard, advocate for 'death with dignity,' dies
By Catherine E. Shoichet, CNN
November 3, 2014
spiegel.de
13.11.2014
Sterbehilfe-Debatte im Bundestag: Wie wollen wir sterben?
Wenn kranke Menschen sich den Tod wünschen, darf man ihnen dabei helfen? Der Bundestag diskutiert eine Neuregelung der Sterbehilfe. Hier die wichtigen Positionen im Überblick. ...
Wachkoma-Patient in Frankreich: Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Sterbehilfe
Soll Vincent Lambert sterben? Ärzte und die Ehefrau des Wachkoma-Patienten wollen die künstliche Ernährung einstellen. Die Eltern des 38-Jährigen sind dagegen. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Freitag, 05.06.2015
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Sterbehilfe-Debatte in Frankreich: Das Recht auf den Tod
Von Stefan Simons, Paris
Nach langem Streit um das Schicksal des Koma-Patienten Vincent Lambert hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Die Ärzte dürfen ihn sterben lassen. Gegen den Willen seiner Eltern. Die kämpfen weiter.
Freitag, 05.06.2015
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Urteil des Menschenrechtsgerichts
Sterbehilfe für Franzosen rechtens
Stand: 05.06.2015
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die passive Sterbehilfe für einen Komapatienten genehmigt. Die Ärzte dürfen die künstliche Ernährung gegen den Willen der Eltern beenden. Das Urteil sei beschränkt auf passive Sterbehilfe, so ARD-Rechtsexperte Schwarz.
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05.06.2015
Gerichtshof erlaubt Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten
Von Petra Klingbeil, dpa
...
spiegel.de
15.06.2015
Von Nicola Kuhrt
Vorschlag zur Sterbehilfe: Ärzte sollen beim Suizid helfen dürfen
Im Herbst entscheidet der Bundestag, ob Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen. Parlamentarier um Karl Lauterbach haben jetzt einen Entwurf formuliert, der bewusst auf strafrechtliche Regeln für Mediziner verzichtet. ...
nano spezial: "Sterbehilfe" am Mittwoch, 17. Juni 2015 ab 18.30 Uhr in 3sat und rund um die Uhr in der Mediathek
Sterbehilfe
Beistand in der letzten Lebensphase
In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen verboten. Der Suizid ist aber ebenso straffrei wie die Beihilfe dazu. Gesetzlich geregelt werden soll die organisierte Suizidhilfe. ...
nano spezial vom 17. Juni 2015: Sterbehilfe
Beistand in der letzten Lebensphase: Selbstbestimmt abtreten / Stichwort Sterbehilfe / Gespräch mit Wolfgang Putz / Letzte Lebensphase - Das Dilemma / Gesetzliche Regelungen - Sterbehilfe europäisch / Suizidbeihilfe im Alter - In den Tod gehen
Selbstbestimmt abtreten
Pro Sterbehilfe aus Angst vor dem Sterben: Laut Umfragen wünschen sich viele Menschen, das Ende des Lebens selbst bestimmen zu können. Die Beweggründe sind vielschichtig.
Stichwort Sterbehilfe
Aktive Tötung - auch auf Verlangen - ist strafbar: Bei der rechtlichen Beurteilung der Sterbehilfe wird zwischen aktiver, indirekter und passiver Sterbehilfe sowie der Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden.
Das Dilemma des Arztes
Sterbebegleitung versus selbstbestimmtem Tod: Sterbewunsch schwerstkranker Patienten, Berufsethos der Ärzteschaft und die Angst vor erwerbsmäßig ausgeübter Sterbehilfe: diese Pole bestimmen den Umgang mit Sterbenden.
Sterbehilfe europäisch
Keine einheitliche Praxis in den Mitgliedsstaaten: Suizidbeihilfe ist in europäischen Ländern ganz unterschiedlich geregelt. Das Spektrum reicht von erlaubter aktiver Beihilfe bis zum Verbot jeglicher Assistenz.
In den Tod gehen
Sterbehilfeorganisation fordert freie Entscheidung: Die Sterbehilfeorganisation Exit aus der Schweiz will die Suizidbeihilfe liberalisieren: Auch alte Menschen sollen über ihren Tod entscheiden können - nicht nur sterbenskranke.
stern.de
17. Juni 2015
dpa
Präsident der Bundesärztekammer gegen assistierten Suizid
Berlin - Der Präsident des Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt ärztliche Beihilfe zum Suizid todkranker Patienten ab. ...
Sterbehilfe
Keine Einbahnstraße in den Tod
von Prof. Dr. Frank Saliger
19.06.2015
In Deutschland können sich suizidwillige Schwerkranke zur Unterstützung an Vereine oder einzelne professionelle Suizidhelfer wenden. Der Gesetzgeber will das strafrechtlich verbieten. Eine kritische Betrachtung von Frank Saliger.
Es begann mit der Gründung einer Niederlassung der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas im September 2005: Seitdem versucht der Gesetzgeber, die organisierte Freitodhilfe unter Strafe zu stellen. Auch die ...
02.07.15
dpa
Debatte im Bundestag
Erste Lesung zur Sterbehilfe: Respekt vor dem Andersdenkenden
Berlin - Die Neuregelung der Sterbehilfe ist eines der schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode - und eine sehr individuelle Entscheidung der Abgeordneten. Das verträgt keinen Fraktionszwang.
Der Bundestag will künftig geschäftsmäßige Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen verbieten. Was aber als Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein soll, ist strittig. Die Abgeordneten diskutierten am Donnerstag bei der ersten Lesung von vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe hart in der Sache, aber mit großem Respekt vor dem Andersdenkenden. ...
29. September 2015
Fischer im Recht / Sterbehilfe II
Absurdes Spektakel um den Tod
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Bald soll der Bundestag über vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe abstimmen. Für Patienten, Ärzte und Bürger könnte es jetzt wirklich ernst werden. Die Rechtskolumne
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Ein Gesetz, das keiner braucht
Lange haben die Abgeordneten über ein Gesetz zur Sterbehilfe diskutiert. Jetzt hat der Bundestag einen Gesetzentwurf gebilligt, der Beihilfe zum Suizid teilweise unter Strafe stellt. Ausgenommen sind Angehörige und Ärzte, die in Einzelfall-Entscheidungen Hilfe zum Suizid leisten. Für die Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Vorausgegangen war eine emotionale Debatte. Mit dem neuen Straftatbestand drohen nun künftig bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Kranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird.
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Die Beihilfe zum Suizid steht also künftig unter Strafe, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird. Das heißt nach juristischer Definition: auf Wiederholung angelegt ist. Getroffen werden sollen damit Sterbehilfe-Organisationen, wie die des ehemaligen Hamburger Justizsenators Kusch. Dafür hätte es allerdings keines neuen Gesetzes bedurft, wie die Ermittlungen gegen ihn zeigen.
Dafür könnten jetzt Menschen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, die allseits akzeptierte Sterbehilfe leisten. Ärzte in Hospizen und auf Palliativstationen etwa. Denn deren Handeln ist mit Sicherheit auf Wiederholung angelegt. Auch mancher Hausarzt dürfte betroffen sein. Auch wenn das die Befürworter der Neuregelung vehement bestreiten.
Was "geschäftsmäßig" und "auf Wiederholung angelegt" ist, müssen letztlich in jedem Einzelfall wohl die Gerichte entscheiden.
spiegel.de
06.11.2015
Bundestagsradar: Diese Abgeordneten stimmten gegen geschäftsmäßige Sterbehilfe
In Deutschland ist geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig verboten. Auch wenn die Mehrheit der SPD gegen den Gesetzentwurf stimmte, ist er nun beschlossen. Wer wie entschied, sehen Sie im Bundestagsradar.
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spiegel.de
07.11.2015
Sterbehilfe: Ein Wunsch, den man nicht abschlagen darf
Ein Kommentar von Bartholomäus Grill
Der Bundestag hat eine Liberalisierung der Sterbehilfe abgelehnt. Vielleicht hätte mancher Abgeordnete anders abgestimmt, wenn er Erfahrungen mit einem leidenden Menschen gemacht hätte, dessen letzter Wunsch es ist, selbstbestimmt sterben zu dürfen.
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Jeder Fall muss individuell entschieden werden
Es ist kein Verbrechen, wenn Ärzte, Schwestern oder Pfleger Todkranken helfen, ihr Leiden zu beenden. Passiv oder indirekt wird das ja längst stillschweigend praktiziert: durch das Abschalten von Apparaturen, die nicht das Leben, sondern das Sterben verlängern. Oder durch terminale Sedierung, also durch die hohe Dosierung schmerzstillender Medikamente, die den Tod in Kauf nimmt.
Das geschieht in einer rechtlichen Grauzone. Auch für die aktive Sterbehilfe, bei der letale Mittel verabreicht werden, kann es keine institutionalisierten Regeln geben. Jedes Schicksal ist anders, jeder Fall muss individuell entschieden werden. Mancher Sterbenswillige braucht einfach nur Lebenshilfe. Aber wer todkrank ist und bei klarem Verstand den Freitod wählt, der darf nicht genötigt werden, seinen aussichtslosen Zustand bis zum Ende zu ertragen. Es gibt ein Recht auf Leben. Und es muss ein Recht aufs Sterben geben. ...
... empfand gerade die Hilfe zum Tode als solidarische Zuwendung ...
Henning Ernst Müller's blog
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe - Ist § 217 StGB ein "schlechtes Gesetz"?
Rechtsgebiet: Kriminologie, Materielles Strafrecht, Strafrecht
Experte: Prof. Dr. Henning Ernst Müller
07.11.2015
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Dass so viele Bundestagsabgeordnete diese Bedenken nicht teilten und doch auf das Strafrecht setzten zur Regulierung eines vermeintlichen „Problems“, macht mich nachdenklich. Zu leugnen es handele sich dabei nicht um einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, bedeutet die Augen zu verschließen vor der Realität.
Das Problem der neuen Norm wird in der Praxis sein, den ...
27.11.15
von Kathrin Staats
Bundesrat: Grünes Licht für Krankenhausreform und Palliativgesetz
Der Bundesrat hat heute seine Zustimmung für die Krankenhausreform und das Hospiz- und Palliativgesetz für 2016 gegeben. Mit den entsprechenden Gesetzen wird die Palliativ- sowie die Krankenhausversorgung in Deutschland reformiert. Seitens der Opposition gibt es jedoch immer noch Kritik. Die Grünen fordern entsprechende Nachbesserungen.
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faz.net
29.11.2015
von Leonie Feuerbach
Patientenwille und Sterbehilfe
„Selbstbestimmung bis zum Tod“
Anfang November hat der Bundestag geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe verboten. Wie soll die Medizin jedoch mit dem Sterbewunsch mancher Todkranker umgehen? Die Ärztin Johanna Allmann hat sich intensiv damit beschäftigt.
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13. Juni 2016
Kein Prozess gegen Kusch wegen Sterbehilfe
Hamburg – Dem Hamburger Sterbehelfer Roger Kusch bleibt der Gang vors Gericht erspart. Im Zusammenhang mit der Sterbehilfe für zwei über 80-jährige Frauen in Hamburg ließ das Oberlandesgericht die Anklage wegen Totschlags gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator und Vorsitzenden des Vereins Sterbehilfe Deutschland nicht zu.
Ein Facharzt für Nervenheilkunde werde sich dagegen wegen des Vorwurfs der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen verantworten müssen, bestätigte heute eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ein weiterer Anklagepunkt werde die Überlassung von Betäubungsmitteln sein. Im vergangenen Jahr hatte ...
22.03.2017
Von Pamela Dörhöfer
Sterbefasten
Das eigene Ende beschleunigen
Befürworter bewerten den freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken als humanen Weg, das Leben zu beenden. Für den behandelnden Arzt kann es einen Konflikt bedeuten.
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Ausweg am Lebensende: Sterbefasten - Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken Taschenbuch – 15. Juli 2015
von Boudewijn Chabot (Autor), Christian Walther (Autor)
Sterbefasten. Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit - Eine Fallbeschreibung Taschenbuch – 3. Mai 2016
von Christiane zur Nieden (Autor)
Sterbefasten – Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
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