Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 14:45

Hallo,

wir suchen im Moment öffentliche, gerichtliche, medizinische
Aussagen zu MCS und Schwerbehinderung.
Wir möchten herausarbeiten, das Anerkennung von MCS
als Schwerbehinderung grundsätzlich möglich ist.
Ich grabe später das Forum nach darin enthaltenen Aussagen um.

Wer mithelfen möchte, bitte seine Funde mit Quelle hier eintragen.

Gruß
Kai Uwe
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 14:51

Aus dem Forum:

In der aktuellen Zeitschrift "Umwelt Medizin Gesellschaft", 4/2005, steht ein Bericht von Rechtsanwalt Krahn-Zembol über die derzeitige Rechtssprechung - MCS und Schwerbehinderung.

RA Krahn Zembol berichtet, daß es sich bei MCS Patienten regelmäßig um schwer erkrankte Patienten handelt.
und das die übliche Begutachtungspraxis und Beratungsärzte der Versorgungsämter, die MCS Erkrankung als solche nicht anerkennt. Es müsse regelmäßig ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Häufig würden MCS Kranke in diesen Verfahren vorschnell als psychisch Kranke abgestempelt. Bei Rentenverfahren sei diese Praxis leider auch ähnlich.

Gleichwohl konnten in verschiedenen Schwerbehinderungsverfahren in letzter Zeit Anerkennungen durch die Versorgungsämter erreicht werden und zwar erstaunlicherweise entgegen der "offiziellen Meinung", auch mit ausdrücklicher Anerkennung des MCS Syndroms.
Entsprechende Anerkennungen lägen aus verschiedenen Bundesländern vor. Der nach dem SGB IX festzustellende Grad der Behinderung (GdB) hängt im jeweiligen Einzelfall von der Schwere des vorliegenden Krankheitsgeschehens ab. Die erfolgten Anerkennungen lagen zwischen einem GdB von 30 bis GdB von 90.

Eine Schwerbehinderung liegt nach den gesetzlichen Vorgaben erst bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr vor. Auch bei einem GdB von 30 kann jedoch bei zuständigen Arbeitsamt eine Gleichstellung als Schwerbehinderter beantragt werden.

RA Krahn Zembol empfielt den Geschädigten die Anerkennung einer Schwerbehinderung zu beantragen, da diese parallel erfolgenden Überprüfungen auch für die Durchsetzung des Rentenanspruches hilfreich sein können.
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 14:52

Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky / Abt. Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover; Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Institut für Arbeitsmedizin der RWTH Aachen; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Zober, Abt. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der BASF Ludwigshafen
Gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit liegen nicht vor, dessen ungeachtet kann das Vorliegen einer MCS- Symptomatik in den übrigen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt werden.

Deutsche Arbeitsmedizin, 2002
Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 38, Seite A 2474, Jahrgang 2002.
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 14:55

Aus dem Forum:
Hier der Wortlaut der Bundesregierung zur Thematik,
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10592 vom 05.05.1998:

Fragen:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Memorandum des U. S.
Department of Housing and Urban Development vom 14. April 1992
(Subject: Multiple Chemical Sensitivity Disorder and Environmental
Illness as Handicaps, unterzeichnet von George L. Weidenfeller), in dem
ausgeführt wird, daß MCS-Patienten im Rahmen der Gesetze als Behinderte
gelten und in dem auch wichtige Präzedenzfälle analysiert werden und
die relevante Gesetzgebungsgeschichte überprüft wird?

Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die
Behinderung von MCS-Patienten auch in Deutschland entsprechend
anerkannt wird, und wenn nicht, warum nicht?

Antwort:
Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Christa Nickels u. a. in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
"Behandlungsmöglichkeiten und Versicherungsschutz für MCS- und CFS-
Patienten bzw. -Patientinnen (CFS - Chronic Fatigue Syndrome)"
(Drucksache 13/6324) hat die Bundesregierung dargelegt, daß es bei
Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz nicht auf die Diagnosen
und auch nicht auf die Ursachen von Gesundheitsstörungen ankommt,
sondern allein auf die Auswirkungen von nicht nur vorübergehenden
Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruhen. Die Auswirkungen können
dabei sehr unterschiedlich sein.
Allen gutachterlichen Beurteilungen nach dem Schwerbehindertengesetz
werden die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zum
Zwecke einheitlicher Begutachtungen herausgegebenen "Anhaltspunkte für
die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und
nach dem Schwerbehindertengesetz" zugrunde gelegt. Diese Richtlinien
enthalten zwar auch in der 1996 herausgegebenen Neufassung nicht die
Diagnose MCS, ermöglichen aber gleichwohl eine sachgerechte Beurteilung
der Auswirkungen entsprechender Gesundheitsstörungen, so daß im
Einzelfall auch die Feststellung einer Schwerbehinderung in Betracht
kommen kann.
Über die Begutachtungspraxis in anderen Ländern, z. B. den USA, denen
andere gesetzliche Bestimmungen zugrunde liegen, kann hier keine
Aussage gemacht werden.


Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Kirschner, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Michael Müller (Düsseldorf), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
- Drucksache 13/7237 - Umwelt, Schadstoffe und Gesundheit
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 14:56

Aus dem Forum:

Prof. Dr. Eikmann fordert MCS Anerkennung in den Sozialversicherungsbereichen

Zitat aus: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/mcs/info/04-Stinner.pdf
Einem Brief von Prof. Dr. Eikmann
Fachgespräch MCS im Umweltbundesamt Berlin, 04.09.2003
Was hat das abgeschlossene MCS-Vorhaben gebracht?

Aus der Sicht der beteiligten Ambulanzen Prof. Dr. med. Thomas Eikmann und Dr. med. Doris Stinner Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Giessen

.....Die Anzahl nationaler und internationaler Patienten mit selbstberichteter Multipler Chemikalien Sensitivität (MCS) ist insbesondere auf der Basis US-amerikanischer Studien als bedenklich hoch einzustufen. Die Patienten unterliegen in der Regel einem erheblichen Leidensdruck und benötigen eine adäquate medizinische Versorgung.

....Zunehmend wird von Patienten- und Betroffenenverbänden – auch im politischen Bereich - eine angemessene Unterstützung und sozialmedizinische Versorgung....

....Obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen zur unfallversicherungsrechtlichen Anerkennung von MCS als Berufskrankheit derzeit nicht gegeben sind, sollte das Vorliegen einer MCS-Symptomatik zumindest in den übrigen Sozialversicherungsbereichen durch eine angemessene Einschätzung des Schweregrades berücksichtigt werden. Dabei sollten die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten im Sozialversicherungssystem den heute schon vorhandenen eminenten Krankheitskosten (vor allem durch das Doctorhopping) gegenüber gestellt werden.....
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 14:58

Aus dem Forum:
MCS als Schwerbehinderungen

MCS ist vielerorts im Rahmen einer Schwerbehinderung von den Versorgungsämtern anerkannt.
Dies wurde auch durch unsere Bundesregierung explizit unterstützt.

Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 13/6324, Ziff. 15.
Zitat: Die deutsche Bundesregierung erhebt ebenfalls keine Einwendungen, wenn MCS im Einzelfall als Schwerbehinderung anerkannt wird, d. h. es handelt sich um eine Behinderung, dies unter dem ausdrücklichen Hinweis, daß dies bereits sofort gilt (obwohl die Bewertungsrichtlinien der Versorgungsämter noch keinen Hinweis auf MCS enthalten)
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Kai Uwe » Sonntag 30. April 2006, 15:06

Das war es jetzt soweit ich es überblicken kann, was
wir an Verwertbarem im Forum gesammelt haben.

Mithilfe von Euch nach verwertbaren Zitaten würde
mich freuen. Googlen kann jeder;)

Grüße
Kai Uwe
Kai Uwe
 

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Konstantin » Sonntag 30. April 2006, 15:09

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, 1996
hier: Auszug aus der Niederschrift über die Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 25./26. November 1998 in Bonn

Zu Punkt 1.9 - Gutachtliche Beurteilung von Umwelterkrankungen
Zur Diskussion stand, ob die bisherigen Erfahrungen ausreichten, für "Umweltkrankheiten" (z.B. Chronisches Müdigkeitssyndrom, Multiple chemical sensitivity Syndrom, Fibromyalgie) Kriterien für die GdB/MdE-Bewertung zu erarbeiten.

Die Anwesenden verneinten dies einstimmig. Auch bei der Beurteilung dieser Erkrankungen komme es stets auf die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen an. Wenn in den "Anhaltspunkten" für "Umweltkrankheiten" keine speziellen Beurteilungskriterien genannt seien, sei der GdB/MdE-Grad in Analogie zu vergleichbaren - in den "Anhaltspunkten" genannten - Gesundheitsstörungen zu bewerten. Bei Krankheitsbildern (Störbildern) mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, kämen als Vergleichsmaßstab z.B. die in Nr. 26.3 der "Anhaltspunkte" unter "Neurologischen und Persönlichkeitsstörungen" genannten psychovegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht. Der erfolgte therapeutische und rehabilitative Aufwand könne als zusätzlicher Hinweis auf das Ausmaß der Beeinträchtigung angesehen werden. Auf dieser Basis können auch ohne spezielle Kriterien sachgerechte Beurteilungen abgegeben werden.
Konstantin
Fingerwundschreiber
 
Beiträge: 787
Registriert: Samstag 16. Oktober 2004, 20:50

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon Konstantin » Sonntag 30. April 2006, 15:27

Rechtliche Konsequenzen aus der MCS-Studie 2003 und dem SRU-Gutachten 2004

Burkhard TammKorrespondenzadresse: Rechtsanwalt Burkhard Tamm,Kanzlei Bohl & Coll.,Franz-Ludwig-Str.9,97072 Würzburg; E-Mail:tamm@ra-bohl.de



Anhaltspunkte 2005
Abschließend soll noch kurz auf die geänderte Erfassung von MCS in den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachter-tätigkeit eingegangen werden (Anhaltspunkte 2005).Zuletzt wurden MCS wie auch CFS in den Anhaltspunkten2004 unter der Ziffer 26.3 "Neurosen, Persönlichkeitsstö-rungen, psychische Traumen" erfasst. Dies hatte zur Folge,dass höchstens ein GdB (Grad der Behinderung) von 20 inBetracht kam.In den Anhaltspunkten 2005 werden sowohl MCS als auchCFS nunmehr unter Ziff. 26.18 "Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen" eingeordnet. Grund dieser Neueinordnung war laut Auskunft des BMGS(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)vom 14.09.2005, dass zum einen die von vielen Betroffenenge rügte Diskriminierung beseitigt werden sollte, die darinlag, dass MCS/CFS-Erkrankte als vor allem psychisch krankeingestuft wurden. Zum anderen wollte der beim BMGS eingerichtete Beirat aber auch der Ansicht eines Teils der Ärzteschaft Genüge tun, die MCS schon länger als richtigerweise unter der Ziff. 26.18 einzuordnen ansah. Nach Auskunft des BMGS soll sich zwar aus dieser Neueinordnung keine Änderung in der Begutachtungspraxis ergeben, jedoch führt diese Neueinordnung nach Ansicht unserer Kanzlei dazu, dass nunmehr beim Vorliegen von MCS sogar ein GdB von mehr als 50 anerkannt werden kann. Dies erscheint jedoch nur bei besonders schweren(!) (Anhaltspunkte 2005, Ziff. 26.18) Fällen als möglich. Jedenfalls aber ergibt sich unserer Ansicht nach aus der Neufassung der Anhaltspunkte, dass ein GdB von 20 beim Vorliegen einer MCS-Erkrankung nicht länger die Grenze bildet.

Quelle:
http://66.249.93.104/search?q=cache:_0HPP26Koq4J:http://www.scientificjournals.com/sj/ufp/Pdf/aId/7817+MCS+Schwerbehinderung&hl=de&ct=clnk&cd=1
Konstantin
Fingerwundschreiber
 
Beiträge: 787
Registriert: Samstag 16. Oktober 2004, 20:50

Aussagen zu MCS & Schwerbehinderung

Beitragvon L. » Dienstag 2. Mai 2006, 06:45

Hallo.

Danke für Hilfe.

Viele Grüße
L.
L.
 


Zurück zu Behörden

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste