Hallo,
meine Krankenkasse streicht mir das Krankengeld wegen angeblich fehlender Mitwirkung. Habe persönliches Erscheinen beim MDK wegen "drohender Nachteile wie Psychiatrisierung oder Arbeitsfähig trotz MCS" bisher abgelehnt und darauf bestanden, dass man mir vor dem Untersuchungstermin Fragen zur Kompetenz und zur Schadstofffreiheit der Untersuchungsräume beantwortet und dabei auf Grenzen der Mitwirkungspflicht und die Möglichkeit eines Gutachtens nach Aktenlage hingewiesen. Meine Fragen wurden mir weder von der KK noch vom MDK beantwortet. KK behauptet nun, meine Begründungen würden nicht ausreichen und verweigert weitere Krankengeldzahlung.
Kann mir bitte jemand von Euch sagen, ob man einen Rechtsanspruch auf solche Auskünfte vor eine Begutachtung durch den MDK hat und was man da jetzt machen kann. Für Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht habe ich kein Geld.
Lieben Dank im voraus für Eure Hilfe.
VG Marion