Vergabe der Pflegestufe - Verbesserung möglich
Behinderte und kranke Kinder werden künftig leichter eine Pflegestufe bekommen. Das gilt auch für Patienten, die an Demenz erkrankt sind. Die neuen Richtlinien für die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), die Pflegebedürftigkeit prüfen, gelten seit diesem Monat. Verordnet der Arzt medizinisch bedingte Pflegehandgriffe zusätzlich zur häuslichen Grundpflege - wie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, kann der Patient künftig auswählen, ob die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Vorsicht: Bei dieser Auswahl muss der Gepflegte genau aufpassen, sonst könnte die höhere Pflegestufe in Gefahr sein.
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