Gutachter

Gutachter

Beitragvon Micha » Donnerstag 12. Oktober 2006, 19:05

Hallo,

ich muß zu einem vom Gericht bestimmten Gutachter. Soll neuroliogisch untersucht werden, obwohl die Hauptprobleme ganz andere sind. Aber weitere Gutachten anderer Fachrichtungen werden offen gehalten.

Ich habe bis Ende der Woche Zeit für weitere Schritte.
Ich wollte meinen Anwalt bitten, den Gutachter wegen weiter Entfernung und meines sehr schlechten körperlichen Zustandes abzulehnen und einen Gutachter in zumutbarer Nähe zu erbitten.

Bin mir aber unsicher, denn wer weiß, wer mir dann bestimmt würde.

Daher meine Fragen:
Kennt jemand diesen Gutachter, hat Erfahrung oder irgendwelches Wissen, in welche Richtung er tendiert?
Neurologisch auffällig ist v.a. mein Hirn-PET, aber genau das wird ja von den meisten Ärzten (auch Neurologen) gar nicht betrachtet und bewertet.

Kann man vom Gericht verlangen, einen Gutachter zu bestimmen, der nachgewiesenermaßen Hirn-PET auch zur Diagnosefindung einsetzt und überhaupt in der Lage ist, die Bilder zu lesen und die Schäden zu erkennen?

Der vom Gericht bestimmte Gutachter ist:

Prof. Dr. med. Hilmar W. Prange

http://www.akdae.de/05/10Mitglieder/Prange.html
http://www.neurologie.med.uni-goettingen.de/pdf/PraHil.pdf

Weiß wer Genaueres?

Hoffe auf weiterhelfende Informationen.

Viele Grüße
Micha
Micha
 

Gutachter

Beitragvon Betty Zett » Dienstag 17. Oktober 2006, 23:06

Konntest Du Dich schon an Abekra wenden Micha?
Dort bekommst Du zu Gutachtern sicher aktuellste Infos.

Liebe Grüße,
Betty Zett
Betty Zett
 

Gutachter

Beitragvon Betty Zett » Dienstag 17. Oktober 2006, 23:07

Uni Göttingen war doch bei der RKI Studie beteiligt.
Gehört er da auch dazu?
Betty Zett
 

Gutachter

Beitragvon Micha » Donnerstag 19. Oktober 2006, 00:43

Hallo Betty,

das mit der Studie weiß ich nicht. Ich habe mich bei Abekra nicht erkundigt. Ich habe sowieso nicht die Möglichkit, nach Göttingen zu gelangen, und bin auch viel zu krank, mich in all den laufenden Gerichtsprozessen noch mehr als bereits geschehen zu verausgaben. Dr. Binz sagt, er kenne den Arzt nicht, was ich merkwürdig finde, wenn man bedenkt, dass der doch offensichtlich kein Unbekannter (lt. Vitae) ist.

Viele Grüße
Micha
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Gutachter

Beitragvon Janik » Donnerstag 19. Oktober 2006, 08:12

Hallo Micha,

sichere Dich ab, sonst wird Dein Verfahren mangels Mitwirkung niedergelegt.
Binz meinte wahrscheinlich, daß dieser Gutachter nicht zur bekannten Garde
gehört. Das hat nicht viel zu bedeuten, sie graben ständig welche aus, die
ihnen zu Diensten sind.

Göttingen war in die RKI Studie verknüpft. Ich schaue nach.

Grüße,
Janik
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Gutachter

Beitragvon Micha » Donnerstag 19. Oktober 2006, 22:11

Hallo Janik,

ich weiß nicht, ob es o.k. ist, aber mein Anwalt hat das Gericht darum gebeten, mir einen wohnortsnäheren Gutachter zu nennen.

Meinst Du denn die für uns positiv verlaufene RKI-Studie, die besagt, dass MCS eine sehr schwere und nicht psychische Erkankung ist?

-_-_-_-

Ich war in verschiedenen Gerichtsprozessen schon bei mehreren Gutachtern. Eine internistische Begutachtung sieht z.B. so aus, dass mir im Liegen dreimal auf den Bauch geklopft wird und mir außerdem noch die Lunge abgehört wird. Weiter nichts. Wie man dadurch meine Erkrankungen diagnostizieren bzw. die bereits diagnostizierten Erkrankungen bestätigen oder ausschließen können will, bleibt mir ein Rätsel. Meine diesbezüglichen Fragen werden grundsätzlich an keiner Stelle beantwortet.

Es gab bei allen meinen bisherigen Begutachtungen NIEMALS z.B. eine Knochendichtemessung oder eine MRT- oder auch nur eine einfache Röntgenaufnahme... keine Szintigraphie, keine PET-Untersuchung... noch nicht einmal ein simples Unltraschallbild zu machen war man in der Lage... es wurden keine meine auffälligen Laborergebnisse überprüfenden Blutuntersuchungen vorgenommen, keine meiner Erkankungen entsprechenden Allergietestungen, keine Reaktionen meines Immunsystems überprüft... keine Stoffwechseluntersuchungen, keine Untersuchungen auf Autoimmunerkrankungen oder auf Vergiftungen bzw. Belastungen mit Giftstoffen... keine ordnungsgemäße Hormondiagnostik veranlasst... etc. etc. etc.
Gleichzeitig wurden alle meine anhand bildgebender Verfahren und vielfacher Labordiagnostik BEWEISENDEN Unterlagen rigoros ignoriert und ich und meine behandelnden Ärzte (mehrere Dutzend) als Lügner und Betrüger verleumdet.

Also noch mal zusammengefasst:
Meine Erkrankungen sind allesamt einwandfrei anhand unfälschbarer Untersuchungen bewiesen. Jeder kann sich die Unterlagen ansehen. Diese anzusehen wird aber abgelehnt und ich gleichzeitig als "gesund" befundet. Und weil das dann eben vom "Gutachter" stammt, ist genau das das fürs Gericht Relevante. Und als Kranker hat man in diesem Staat einfach keine Handhabe gegen diesen schweren Betrug! Und versucht man es dennoch, ist man dann ein renitenter Psycho und wird dann eben vom Psycho-Gutachter als schwerst psychisch gestört "begutachtet" und muss dann noch hoffen, nicht entmündigt und in eine Anstalt gesteckt zu werden... und wer - wie ich - nach all den Jahren so viel Einblick in diese Betrugsmasche des Staates hat, der weiß, dass das gängige Praxis ist und die Irrenanstalten voll sind mit weggesteckten "Unbeugsamen" und "Unangenehmen"...

Jemand, der von diesem System in D keine Ahnung hat, muss glauben, dass ich einen absoluten Stuss verzapfe, und es wäre ihm nicht einmal zu verübeln, denn das System ist derart perfide, dass es ein einigermaßen intelligenter Mensch einfach nicht für möglich halten würde, dass in D diese Art von Euthanasie besteht, sich kranker Menschen zu entledigen... man verweigert einfach die Behandlung und wartet ihren Tod ab... wie einfach.

Viele Grüße
Micha
Micha
 

Gutachter

Beitragvon Alex » Samstag 21. Oktober 2006, 14:15

Micha, was Du erzählst haben viele von uns erlebt.
Unser Land kann nicht stolz auf sich sein,

Alex
Alex
 

Gutachter

Beitragvon Gast Alice » Samstag 21. Oktober 2006, 15:53

Lieber Micha,

ich weiß nicht, ob dir das was hilft:

§ 278 StGB - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse -
entnommen von http://www.jusline.de

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Urteil BGH VI ZR 428/02 vom 23.03.2004
Fehlerhafte Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung kann zu Beweislastumkehr hinsichtlich Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden führen, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde.

Da auch ich zu den Unbeugsamen gehöre, kann ich dir nur wünschen, dass du durchhältst und dir Mut machen.

LG Alice
Gast Alice
 

Gutachter

Beitragvon Gast Alice » Samstag 21. Oktober 2006, 16:16

Hallo Micha,

hier noch etwas:

Die Neuregelung der Haftung des gerichtlichen
Sachverständigen durch § 839 a BGB
Dissertation
zur Erlangung des Doktorgrades
der Juristischen Fakultät
der Universität Regensburg
vorgelegt von
Cornelia Blankenhorn
Gast Alice
 


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