Hallo,
kann mir jemand von Euch sagen, ob ein nicht niedergelassener Oberfeldarzt/ Sanitätsoffizier, der in einer Bundeswehrkaserne arbeitet, berechtigt ist, eine ärztliche Stellungnahme zu einer vom Versorgungsamt(Beklagte in meinem Verfahren zur Schwerbehindertenanerkennung) aufgeworfenen Fragestellung abzugeben?
Ich bin Zivilperson und werde das Gefühl nicht los, dass das Versorgungsamt mit allen Tricks arbeitet und schon im Vorfeld zu med. Gutachten mauschelt.
Danke für Eure Hilfe.
LG Amazone[b]Eilanfrage[/b]