Von der Krankheit zur Rente

Von der Krankheit zur Rente

Beitragvon Alex » Freitag 8. Juni 2007, 15:58

Von der Krankheit zur Rente - Sozialrechtliche Leistungen aufgrund psychosomatischer Erkrankungen

Dr. med. Helmut Kropp, Ostseeklinik Damp Dr. Michael Neumann, Direktor des Sozialgerichts Schleswig, KielDas Seminar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des privaten und sozialen Rentenrechts tätig sind. Anhand praktischer Fallbeispiele wird der erfolgreiche Weg von der Begutachtung zur Leistungsgewährung dargestellt. Das Seminar zeigt die Zusammenhänge zwischen psychosomatischen Erkrankungen und Sozialleistungen auf. Schwerpunktmäßig werden folgende Fragen behandelt.Wie prüft man die Schlüssigkeit entsprechender medizinischer Gutachten?Welche Fragen sind an den Sachverständigen zu stellen? Wann lohnt sich ein Antrag nach § 109 SGG?Wann muß der Sachverständige sein Gutachten erläutern? Welche Bedeutung haben (haus- und fach-)ärztliche Bescheinigungen?Anhand von Musterfällen wie Depressionen, chronischem Schmerzsyndrom und Fibromyalgie- und umweltassoziierten Befindlichkeitsstörungen - Multiple Chemical Sensitivity - wird die Gutachtenerstellung mit folgenden Schwerpunkten erläutert: Beurteilung chronischer Schmerzsyndrome: subjektives Schmerzerleben bei geringfügigen objektiven Befunden; zur Problematik somatoformer Schmerzstörungen; Verdeutlichung, Leidensdruck, sekundärer Krankheitsgewinn; die „Schmerzkrankheit“ im engeren Sinne und der Begriff der SchmerzverarbeitungsstörungenAnschließend erfolgt die Subsumtion der Gesundheitsstörungen mit den daraus resultierenden Einschränkungen eines Leistungsvermögens unter das jeweilige Leistungsgesetz. Die Auswirkungen der Erwerbsminderung können zur teilweisen/vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente führen. Für den Mandanten ist die Frage, warum Zeitrente statt Dauerrente von Bedeutung. Anschließend werden die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung, Merkzeichen), auf Leistungen der Berufsgenossenschaft (Kausalität; Höhe der MdE; Berufskrankheiten) und der Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben; medizinische Rehabilitation) geprüft. Jeder Teilnehmer erhält eine begleitende Arbeitsunterlage mit den Mustergutachten und Checklisten. Die Teilnehmer haben Gelegenheit zur interaktiven Diskussion mit Falldarstellung. Seminarnummer: 12009-07

Weitere Informationen
Veranstaltungsart:
Zeitraum: 09.06.2007 - 09.06.2007

Ort: Dresden
Voraussetzung:
Voranmeldung erforderlich: Ja
Mitgliedschaft erforderlich: Nein
Kosten: bitte beim Veranstalter erfragen

Veranstalter: DeutscheAnwaltAkademie
Anschrift: DeutscheAnwaltAkademie Littenstrasse 11,10179 Berlin, Tel. 030/72 61 53 -0 Fax 030/726153-111,e-mail: daa@anwaltakadmie.de
Ansprechpartner: Schrinner, Petra
Telefon: 030 / 726153-134
Telefax: 030 / 726153-111

Homepage: http://www.anwaltakademie.de
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Von der Krankheit zur Rente

Beitragvon Lawya » Freitag 8. Juni 2007, 17:22

upps. zu spät um mich anzumelden.
Das Problem ist dann wohl die Kausalität. Alles hängt an den Gutachten. Da sieht es schon manchmal seltsam aus:

Ein Fall, wo der Vorsitzende des Senates mich nach dem Termin anspricht:

"Wir kennen die Krankheit. Sonst wird es immer so und so vom Gutachter bescheinigt. Wenn jetzt aber der Gutachter in dem speziellen Fall sagt, dass es erst ab dann und dann vorliegt, sind wir daran gebunden.".

Also von der Krankheit zur Rente ist es ein langer Weg.
Da kämpft gerade die zweitgrößte Krankenkasse in einem Revisionsprozess vor dem BSG gegen eine Verurteilung des Hessischen LSG vom Januar 2007 zum off-Label-Use Lorenzo's Öl (mal googlen), obwohl es bloß 100 - 200 Patienten geben soll. (Wer nicht behandelt wird, landet als Pflegefall bei der Kasse, also von 200 € im Monat für das Öl auf 1000 € für die Pflege oder was + massivste Folgebehandlungen) Was zahlen die Einzahler so im Schnitt pro Monat: 500 € Krankenkassenbeitrag?
Eine aberwitzige Milchmädchenrechnung der Kassen und aus meiner Sicht total nicht koscher.
Lawya
 


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