von Eberhard » Samstag 19. Februar 2005, 23:03
Hallo Lilo,
unsicher brauchst Du hier nicht zu sein, Daten, egal welcher Art, dürfen nur an andere weitergeleitet werden wenn der Betroffene damit einverstanden ist, aus diesem Grund mußt Du bei z.B. Sozialgerichtsverfahren auch eine Datenschutzerklärung unterschreiben so daß das Gericht die benötigten Daten einholen darf, ansonsten wäre die Weitergabe bzw. Einholung von Daten rechtswidrig.
Ebensolches gilt natürlich für Ämter, Behörden und auch Ärzte und Gutachter. Wird, wie im vorliegenden Fall durch einen solchen Datenschutzbrief die Weitergabe von Daten durch den Betroffenen schriftlich untersagt bzw. auf andere Weise geregelt - wie auch immer - ist die Sache rechtlich gesehen klar, eine Weitergabe kann und darf somit nicht erfolgen und wenn dann nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Betroffenen.
Bei Problemen mit Datenschutz kann man sich jederzeit an der jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden in Städten, Ländern und Gemeinden.
LG
Eberhard