Behauptungen, MCS gäbe es nicht, die Krankheit sei nicht anerkannt, man könne nie Recht bekommen, man würde grundsätzlich diskriminiert, etc. gehören zu den Argumenten von Leuten, die gute Gründe haben die Krankheit und die von ihr Betroffenen zu unterschlagen und den Namen der Krankheit der auch von der WHO benutzt wird, ins Unkenntliche zu verändern.
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer Frau, die unter MCS leidet. Es ist das zweite BGH Urteil, dass uns bekannt ist, indem Chemikaliensensible obsiegten.
Mehr dazu im CSN - Blog:
* Bundesgerichtshof entschied zugunsten einer an Multiple Chemical Sensitivity erkrankten Frau *
http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/09/26/bundesgerichtshof-entschied-zugunsten-einer-an-multiple-chemical-sensitivity-erkrankten-frau/