Auch die Luftreinigung kann „Kassensache“ sein:
Kann eine gesetzlich krankenversicherte Frau wegen Allergie (hier: Hausstaub und Pollen) nur dann zu einer ausreichenden Nachtruhe kommen, wenn ein Luftreinigungsgerät eingeschaltet ist, so sind die Kosten dafür von ihrer Krankenkasse zu tragen.
(Bundessozialgericht, 3 RK 16/95)
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen allergiekranken Mitgliedern ein Putzmittel, das zum Beispiel Teppiche, Bettwäsche und Kleidung gegen Milben schützt, finanzieren - wenn das "zweckmäßig, wirksam und wirtschaftlich ist ". (Bundessozialgericht, Az.: 3 RK 18/90)
Bestätigt ein Amtsarzt, daß Bio-Schlafzimmermöbel sich vorteilhaft auf eine Allergie auswirken, so darf der Steuerzahler den Aufwand dafür als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. (Niedersächsisches Finanzamt, Akz. XI 197/87)
Krankenkassen müssen Anti-Allergie-Bezüge bezahlen:
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern, die an Allergien leiden, spezielle Matratzen-Überzüge zu finanzieren – allerdings nur den „heilmittelrelevanten“ Kostenanteil.
(Bundessozialgericht, 1 RK 8/95)
Luftreiniger zur Verringerung der Allergiebelastung
Staub als ein natürlicher Bestandteil unserer Umgebung ist so gut wie überall vorhanden. Er ist ein Gemisch aus Partikeln unterschiedlicher Größe und Herkunft und kann sowohl aus natürlichen Quellen (Pollen, Schimmelpilze ) und aus anthropogenen Quellen ( z.B. aus Feuerungs- oder Produktionsanlagen) stammen. Dieser für das Auge sichtbare Schwebstaub ist lästig, wo Sauberkeit erwünscht ist. Feinstaub hingegen kann tief in die Lunge eindringen und zu einer Belastung für die Gesundheit werden.
Nach einer EU-Studie sterben jährlich 310.000 Menschen EU-weit an den Folgen von Feinstaub, davon 65.000 allein in Deutschland.
Es wird geschätzt, dass wir täglich zwei gehäufte Teelöffel Staub einatmen, in dem sich Schadstoffe und Allergene konzentriert vorfinden. So können z.B. über 2.500 Milben in einem Gramm Hausstaub vorkommen. Aber auch Bakterien und Schimmelpilze nutzen den in der Luft schwebenden Staub als Fortbewegungsmittel auf dem Weg in die Lunge.
Weltweit sind heute Luftreiniger in OP-Sälen, Labors und überall dort im Einsatz wo absolute Luftreinheit erforderlich ist. Ein mehrstufiges Filtersystem garantiert dabei ein Höchstmaß an Luftfilterung zur Schadstoffreduzierung.
Luftreiniger mit HEPA-Filter haben eine nahezu 100%ige (99,9%) Reinigungswirkung und sind ein wirksames Mittel gegen Tabakrauch, Küchengerüche und Allergene wie Schimmelpilze, Milben und Pollen. Sie reinigen die Raumluft. Höchster Komfort also für Wohnung, Büro und Praxis.
Laut TÜV-Prüfung beträgt der Abscheidegrad bei Staub mehr als 99%. Danach werden Schimmelpilze zu 100%, Tabakrauch zu 98% sowie Pollen und Hausstaub zu 99,97% entfernt.
Der Luftreiniger wurde deshalb mit dem TÜV-Siegel: "Für Allergiker geeignet", ausgezeichnet und steht bei uns zum Verleih bereit.
http://www.pflegeversicherung.cc/gerichtsurteile/kostenerstattung-fuer-luftreinigungsgeraet.html