Hanta- Viren-Infektion gilt als Berufskrankheit

Hanta- Viren-Infektion gilt als Berufskrankheit

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 4. März 2009, 11:42

Eine Infektion mit Hanta- Viren am Arbeitsplatz gilt als Berufskrankheit.

Sie ist in der Berufskrankheitenliste der Bundesregierung als «von Tieren übertragbare Krankheit» aufgeführt.

Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten in Mannheim hin. Das Hanta- Virus wird von infizierten Nagetieren wie Mäusen über Speichel, Kot und Urin ausgeschieden. Es wird durch Einatmen des virushaltigen Staubs übertragen. Auch bei verletzter Haut kann der Kontakt damit gefährlich sein. Dauerhafte gesundheitliche Folgen können den Angaben zufolge nicht ausgeschlossen werden.

Die Infektion löst zunächst Fieber sowie Kopf- und Bauchschmerzen aus. Im weiteren Verlauf kann es zu Nierenfunktionsstörungen kommen. Das Ansteckungsrisiko lässt sich verringern, indem eine Einwegatemschutzmaske der Filterklasse FFP 2D getragen wird.

Quelle: dpa
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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